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  1. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Zitat Zitat von yvie2002
    @ Lavendelmond
    Dein Optimismus in allen Ehren,aber erkundige dich genau und zwar auch beim Vormundschaftgericht ,das für deine Mutter zuständig ist. Der dir dort genannte Freibetrag bedeutet,dass dieser Betrag nicht für die Betreuung eingesetzt werden muss bzw. der Heimkostenträger diesen nicht beansprucht. Ein Gläubiger darf ihn jedoch pfänden.
    Ich schätze mal,dass du das falsch verstanden hast.
    Und dass jemand unter Betreuung steht, schützt ihn nicht vor der Zahlung berechtigter Forderungen.
    Ich würde dir vorschlagen,dass du versuchen solltest dich mit dem Vermieter aussergerichtlich zu einigen, vielleicht verzichtet er auf einen Teil der Miete.

    Yvie

    Hi, Yvie
    Aber die Rechtspflegerin des Amtsgerichtes hat mir das anders gesagt.
    Langsam bin ich echt verwirrt.
    Sie sagte, alles was über dem Freibetrag von 2600 € liegt, darf gepfändet werden.
    Und selbst wenn meine Mutter genau 2600€ auf dem Sparbuch hätte, müsste sie die Mietschulden nicht begleichen (aber dann täte es man natürlich aus Anstand)
    Sie sagte mir, die paar Hundert Euronen, die sie hat, dürfte ich nicht dem Vermieter geben, dann (!) würde ich mich als Betreuerin und Tochter strafbar machen.
    Denn das ist Geld, was ihr persönlich zusteht.

    Yvie, woher beziehst du deine Informationen?
    Bist du vom Fach? Wäre schön.

  2. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Hallo,

    da kann ich mich Yvie nur anschließen. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass man als Betreuer dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig ist - womöglich kann dies zu unanengenehmen Konsequenzen führen, wenn man einen aussichtslosen Rechtsstreit führt und damit unnötige Gerichts- und Anwaltskosten für den Betreuten anfallen lässt (ich kenne mich allerdings nicht im Betreuungsrecht aus).

    Mandelblüte

    Das ist richtig, ich gebe einmal im Jahr einen Kurzbericht in schriftlicher Form ab
    Und ich bin in meiner Eigenschaft als Betreuerin abgesichert und versichert, falls ich ohne Absicht "Mist baue" - finanziell gesehen.

    Ich werde auf jeden Fall dem Amtsgericht jedes Schriftstück vom Anwalt zur Kenntnisnahme einreichen, für die Akten.

  3. User Info Menu

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    "Wenn der Vermieter ein Großunternehmen ist, dann kannst du davon ausgehen, dass in die Gesamtmieten schon Ausfälle einkalkuliert sind. Mithin verliert ein grosser Vermieter gar nicht viel."

    Große Unterhaltungs- und sonstige Elektronikanbieter kalkulieren Diebstahl auch mit ein. Die Zeche tragen die Käufer mit. Versicherungsunternehmen kalkulieren Idioten mit ein. Die Zeche tragen die vernünftigen Fahrer mit. Krankenkassen ... usw. usw. usw.
    Also demnächst - wenn überhaupt - Rechnungen nur bei den Kleinen bezahlen? Hhm.

    Die Rechnung ist mir auch zu einfach. Du hattest schon versucht, mit dem Vermieter - also eventuell eine Genossenschaft - zu sprechen? Wenn es sich um einen großen Vermieter handelt, wird ihm auch bewusst sein, dass er ggf. auf sein Geld warten muss. Notfalls jahrelang. Aber Achtung, ich denke, da können heftige Zinsen anfallen und aus einer vermutlich kleinen Summe wird ein Riesenberg. Die zwei Mieten, von denen hier die Rede ist, können ja nicht riesig sein, da Deine Mutter ja finanziell sowieso schon angespannt lebte. Ich würde einen Vergleich versuchen.
    Man sollte auch berücksichtigen, dass Vermieter allzu oft hören "Da ist nichts" - von Mietern, die zwar keine Miete zahlen können, aber jederzeit über neue Fahrzeuge verfügen.
    Das ist hier nicht der Fall, aber es fördert leider allgemeines Misstrauen seitens der Vermieter. Auch hier - ein paar machen Mist und die Zeche zahlen alle anderen mit.
    Alleine deswegen wäre eine gütliche Einigung eine - wie ich finde - sauberere Lösung.

    Ich meine mich daran erinnern zu können, dass hier auch einmal ein Post einer Teilnehmerin war, die nach 20 Jahren ganz erstaunt feststellte, dass jemand noch Forderungen gegen sie hatte. Berechtigterweise. Der Titel lag vor.

    Bei allem Respekt und auch Mitgefühl - es geht um berechtigte Forderungen des Vermieters gegen Deine Mutter. Dass Du nicht einspringen kannst, wäre mit einem Satz - schließlich bist Du finanziell wohl auch nicht so gut gestellt - dargelegt gewesen bzw. war es schon. Weder ein Todesfall in der Familie noch Demenz nimmt dem Vermieter das Recht, das Geld zu fordern. Leider ist es auch oft so, dass manche Mieter auch hier die tollsten Dinge erzählen (nein, ich meine nicht Dich), so dass der ein oder andere Vermieter dies ermüdend findet. Auch hier - weil es solche Leute gibt, müssen im Endeffekt auch die, die wirklich Schlimmes zu verarbeiten haben, mitleiden. Sehr schade und von denen, die "wilde Stories" erzählen immer sehr mies. Das zur Klärung, warum der ein oder andere Vermieter manches Mal auf stur schaltet (manchmal bringt nette ! Hartnäckigkeit und glaubhaftes, sachliches Darlegen ohne Mitleid erregen zu wollen - DAS versuchen nämlich die, die in diesen Fällen lügen - aber durchaus etwas).
    Noch einmal, da so etwas manchmal überlesen wird: Nein, ich meine nicht Dich, es dient der Darlegung, warum Vermieter oft "die Nase voll haben" und dann bei der einen Person, die wirklich in der Klemme sitzt, extrem misstrauisch sind.

    Versuch, eine Regelung zu finden. Ich würde nicht 30 Jahre mit einem Titel leben wollen. Es kann innerhalb der 30 Jahre immer neue Versuche geben, an das Geld zu kommen. D.h., ein Gerichtsvollzieher kommt vorbei um zu prüfen, ob sich die wirtschaftliche Lage geändert hat. Das stelle ich mir belastend vor. Und noch mehr Belastung benötigt Deine Familie sicher nicht.



    Gruß
    Geändert von Tabetha (28.10.2008 um 09:49 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    D.h., ein Gerichtsvollzieher kommt vorbei um zu prüfen, ob sich die wirtschaftliche Lage geändert hat. Das stelle ich mir belastend vor. Und noch mehr Belastung benötigt Deine Familie sicher nicht.
    Wie? Käme der bei mir vorbei?

    Und das mit den 30 Jahren.... wenn die Mutter noch drei Jahre lebt, wäre das schon viel.
    Dass ich das Erbe ausschlagen muss, weil sonst die Mietschulden (es sind ca. 600 €) an mir hängen, ist mir klar.
    Das "nicht vorhandene Erbe" sozusagen, wir müssen ja dann noch die 4 Stück Möbel entsorgen innerhalb von 5 Tagen laut Heimvertrag.
    Kann ja den Vermieter fragen, ob er daran Interesse hat.

    Das ist so ein blöder Kuddelmuddel, manno

    Dass Vermieter im Einzelnen es auch nicht immer leicht haben, weiß ich und verstehe ich.
    Aber hier ist wirklich Not die Mutter des Problems.

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    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Oh nein, pardon, der Titel wäre gegen Deine Mutter. Hhm. Du schlägst das Erbe aus - damit sollte er nicht zu Dir kommen.
    Öhem. Hoffe ich.
    Ich weiß aber nicht, wie im Falle von betreuten Personen verfahren wird. Also im Falle eines Titels zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem Deine Mutter noch lebt.

    Interessant wäre zu wissen, wie im Amtsgericht in einem solchen Falle gespeichert/verfahren wird.

    Die ganze Diskussion macht mir wieder bewusst, dass man sich mit den Eltern frühzeitig hinsetzen muss, um Verfahrensweisen zu planen und in die richtigen Wege zu lenken.

  6. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Oh ja, das ist ganz wichtig. Vorher darüber zu reden.
    Meine Mutter hat leider sehr stark abgeblockt, es war nichts zu machen

    Selbst nach dem auslösenden Ereignis, (ich mag´s nicht näher beschreiben) was mich letztlich zur Heimeinweisung bewog, war sie völlig uneinsichtig. Was auch zur Krankheit gehört. Sie ist der Realität völlig fern.
    Das war für mich hammerhart.
    Ich hatte ja schon für 2x tgl. Krankenschwestern-Besuch gesorgt (Medikamentengabe, Beobachtung) und für einen Notruf (neben meinem täglichen Besuch) - aber sie verweigerte den Schwestern einen Hausschlüssel und so kam es,dass sie stundenlang hilflos in der Wohnung lag.
    Der Notruf war nutzlos, weil sie ihn aus Trotz nie bei sich hatte.

  7. User Info Menu

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Du hast getan, was du konntest, aber du bist nun einmal Betreuerin. Du hättest noch die MÖglichkeit, die Bestellung zur Betreuerin zurückzugeben und darum zu bitten, dass eine Fachperson damit betraut wird. Damit nimmst du dir selber zwar auch gewisse Rechte, aber das Gesamtproblem läge bei jemand anderem. Hilfsweise kannst du auch mal z.B. mit der Caritas oder dem Sozialdienst katholischer Frauen Kontakt aufnehmen, ob die dir die Betreuung abnehmen könnten oder würden. Dann kansnt du nicht aus Unkenntnis heraus versehentlich etwas falsch machen, hast die Dinge mit dem Vermieter nicht mehr auf dem Tisch und kannst dich in der Zeit noch ein bisschen um diene Mutter kümmern. So, wie sich das liest, ist sie ja nicht mehr lange da.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  8. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Da ich nächsten Sommer in ein anderes Bundesland ziehe, muss ich die Betreuung ohnehin abgeben, früher oder später.
    Ist ein angenehmer Gedanke.

  9. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Man kann das doch auch trennen, also getrennte Betreuer für Gesundheitssorge und Vermögenssorge bestellen (lassen).

  10. Inaktiver User

    AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?

    Das ist richtig, Junifrau.
    Die Betreuung bleibt auf jeden Fall in der Familie, und ich werde in Gesundheitsfragen zu Rate gezogen. So haben wir das vereinbart.


    Ich danke an dieser Stelle allen, die sich konstruktiv am Gespräch beteiligt haben und verlasse jetzt diesen Strang.

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