Naja, trotzdem sind es ja berechtigte Forderungen, die auch nicht aus Leichtsinn entstanden sind, sondern pure notwendige Lebenshaltungskosten Deiner Mutter sind und deren Höhe (reine Vermutung) auch nicht so wahnsinnig hoch sein können, wenn wir von den genannten kleinen Verhältnissen ausgehen. Aber egal. Das, was ich gepostet habe, ist halt meine Meinung und ich gehe halt auch anders damit um und natürlich auch immer vorausgesetzt, es läßt sich gütlich regeln. Wenn Du jedoch schreibst, dass Du es versuchst hast und auf wenig Entgegenkommen gestoßen bist und noch andere wirklich relevante Dinge wie Krankheit etc. Dich persönlich hindern, schaut es noch einmal anders aus.Zitat von Inaktiver User
Nein, leicht mache ich mir es bestimmt nicht und ich bzw. wir haben es mit zweijähriger Arbeitslosigkeit meines Mannes bestimmt auch nicht immer leicht gehabt. Und ich verurteile Dich nicht und will Dich auch nicht fertig machen, Du hast es jetzt noch mal näher erläutert und das ist dann für mich auch in Ordnung so. Aber ich hätte vorher auch mal nachfragen können, ist schon wahr.Zitat von Inaktiver User
Mir geht halt manchmal die Hutschnur hoch, weil ich Fälle persönlich kenne, in denen Leute, die sehr wohl für so etwas aufkommen könnten, sich solchen Kosten entziehen, die Solidargemeinschaft belasten, aber gleichzeitig mehrere Häuser besitzen und 6 dicke Autos fahren.
Dir und Deiner Mutter alles Gute.
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23.10.2008, 15:34Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
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- Grund
- wegen persönlichem Angriff gelöscht
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23.10.2008, 16:06Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Was ist denn hier los?
Zitat von Inaktiver User
Wenn da noch etwas offen ist, dann tragt das doch privat aus.
Zum Thema:
Ich finde es ärgerlich Menschen zu verurteilen, nur weil man nicht in dessen Situation ist und anscheinend nicht in der Lage ist sich da hinein zu fühlen.Geändert von coco13 (23.10.2008 um 18:36 Uhr) Grund: Zitat aus gelöschtem Posting entfernt
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23.10.2008, 17:03Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Zitat von Inaktiver User
Rosemary
Danke.
In der Tat ist es meine erste Pflicht, meine Mutter zu schützen, bzw. ihre Interessen zu wahren.
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23.10.2008, 17:05Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Zitat von Inaktiver User
Ach, Brokat , ich meinte auch nicht dich.
Ich war vorhin zu aufgeregt, um das besser zu differenzieren.
Ich wünsche dir auch alles Gute
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- Grund
- wegen persönlicher Auseinandersetzung gelöscht
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26.10.2008, 19:52Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Wenn ein Mahnbescheid kommt, tut ihr definitiv besser daran, diesem nicht zu widersprechen. Der Vermieter würde dann mit Sicherheit das streitige Verfahren anstrengen und sofern ihr den Prozess verliert (wovon anhand der hier vorliegenden Informationen auszugehen ist), steht schlussendlich nicht nur die Forderung des Vermieters im Raum, sondern auch die Anwaltskosten der Gegenpartei...die sind durch PKH nämlich nicht abgedeckt. Es würde mich zudem ehrlich gesagt wundern, wenn deiner Mutter in diesem Fall überhaupt PKH bewilligt würde.
Geändert von Inaktiver User (26.10.2008 um 19:59 Uhr)
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26.10.2008, 20:19Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Sandra, ich verstehe ja nix von diesen Dingen und muss das dem Anwalt überlassen, der steht ja nun in der Pflicht uns gut zu beraten.
Ich hoffe, dass eine Klage vom Gericht abgewiesen wird, da ja nun mal nichts zu holen ist. Sie hat Pflegestufe 2, ist mittellos und steht unter dem Schutz des Amtsgerichtes.
Kann mir nicht vorstellen, dass HuG sich in Unkosten stürzt in einer so aussichtslosen Sache. Die wollten uns doch sicher nur Angst machen.
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26.10.2008, 22:35Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Die Sache ist nicht aussichtslos.
Das Gericht überprüft zunächst, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn ja, wird der Schuldner verurteilt. Ob etwas zu holen ist, ist eine Frage der zwangsvollstreckung und hat überhaupt nicths damit zu tun, dass der Gläubiger den Prozess zunächst gewinnen wird, wenn ihm die Forderung zusteht. Ob der Schuldner in der Lage ist, die Forderung dann auch zu erfüllen, wird sich zeigen, zumal der Titel 30 Jahre gültig ist (und Schulden auch vererbt werden).
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27.10.2008, 15:12
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
@ Lavendelmond
Dein Optimismus in allen Ehren,aber erkundige dich genau und zwar auch beim Vormundschaftgericht ,das für deine Mutter zuständig ist. Der dir dort genannte Freibetrag bedeutet,dass dieser Betrag nicht für die Betreuung eingesetzt werden muss bzw. der Heimkostenträger diesen nicht beansprucht. Ein Gläubiger darf ihn jedoch pfänden.
Ich schätze mal,dass du das falsch verstanden hast.
Und dass jemand unter Betreuung steht, schützt ihn nicht vor der Zahlung berechtigter Forderungen.
Ich würde dir vorschlagen,dass du versuchen solltest dich mit dem Vermieter aussergerichtlich zu einigen, vielleicht verzichtet er auf einen Teil der Miete.
YvieDas Leben ist voller Überraschungen
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27.10.2008, 15:41
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Hallo,
da kann ich mich Yvie nur anschließen. Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass man als Betreuer dem Amtsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig ist - womöglich kann dies zu unanengenehmen Konsequenzen führen, wenn man einen aussichtslosen Rechtsstreit führt und damit unnötige Gerichts- und Anwaltskosten für den Betreuten anfallen lässt (ich kenne mich allerdings nicht im Betreuungsrecht aus).
Mandelblüte
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27.10.2008, 17:46Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Wenn es zur Klage kommen sollte (was ich bezweifle), dann spielt bei der Zulassung der Klage keine Rolle, ob bei deiner Mutter etwas zu holen ist oder nicht.
Zitat von Inaktiver User
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter klagt. Er muss alle Kosten solange selbst tragen, bis ihr irgendwann mal zu Geld kommen solltet, für den Fall, dass ihr das Erbe eurer Mutter annehmt.


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