Der Gläubiger kann bis zum letzten Cent vollstrecken (und sogar in die Dispolinie - wenn eine besteht - vollstrecken)na, das ist ja was!
Ich meine, da besteht ein geringer Dispo, den werde ich dann sofort streichen lassen.
Aber langsam verstehe ich, was ihr meint.
Die können erfolgreich klagen, aber eben nicht erfolgreich vollstrecken, weil nix da ist.
Und falls die Mutter beim Lotto gewinnt, dann hat der Vermieter das Recht, das Geld zu bekommen, was ihm noch zusteht.
Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden.
Und ja, die Beerdigungskosten tragen natürlich wir Kinder.
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Ergebnis 21 bis 30 von 50
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15.10.2008, 20:02Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
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15.10.2008, 20:30Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Um abschließend im Bild zu bleiben:
Einem nackten Mann kann man zwar nicht in die Tasche greifen, aber man kann verlangen, dass er die Taschen öffnet, damit man nachsehen kann, ob sie wirklich leer sind.
Alles Gute.
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19.10.2008, 20:02
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
@18: Es gibt schon noch das Rechtschutzinteresse, was fehlen kann, egal ob die Klage aus juristischen oder faktischen Gründen aussichtslos ist, und was außerdem auch im Vollstreckungsverfahren geltend gemacht werden kann. Inwieweit das bei dir der Fall ist, weiß man nicht, aber mach es einfach geltend, das kostet nichts zusätzlich.
@20: Es gibt außerdem schon Gläubigerschutz wegen Eigenbedarf, also kann dir nicht alles weggepfändet werden, aber das ist hauptsächlich im Vollstreckungsverfahren, nicht im Erkennungsverfahren, relevant.
Am günstigsten wäre es, wenn deine Mutter, du oder sonstwer Betroffene , noch eine andere Staatsbürgerschaft hat. Völker brauchen Handlungen oder Unterlassungen anderer Völker nicht zu dulden wenn sie dazu nicht nach Int. Recht verpflichtet sind; das verletzte Volk kann sie nach seinem Recht ahnden (freilich wieder nur iR des I.Rechtes) wobei nationales Recht des Gegners irrelevant ist; und Beamte, Richter usw von Volk X haben grundsätzlich keine Immunität ggnü. Volk Y. Jenachdem welchem anderen Staat man (auch) angehört, können kleinste Fehler ausgenutzt werden - in Fällen wie deinem zBsp Wegpfänden (oder auch nur dessen Beantragen) der höchstnotdürftigen Mittel von nach Int. Menschenrechten garantiertem Bedarf.
Um Todesurteile oder langjährige Einknastung und entsprechende internationale Ausschreibung oder öfftl. Auslobung durch Gerichte mancher Länder loszuwerden, zahlen deutsche Richter, Anwälte, Prozeßgegner an Gerichte verschiedener Länder, Kläger dort, und deren korrupte Anwälte usw Millionenbeträge außer der Niederschlagung ihrer fehlerhaften Praktiken / eigenen Entscheidungen.Geändert von fifi1234 (20.10.2008 um 03:57 Uhr)
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23.10.2008, 14:05Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Ich hatte nun gestern den Anwaltstermin.
Er kümmert sich darum! Ich brauche nun gar nichts mehr machen, habe den Beratungsschein abgegeben, 10 € bezahlt und den Rest zahlt der Staat.
Anwalt sagte: Mutter ist unpfändbar, fertig aus.
Egal, wie "weit" die jetzt gehen, wir brauchen nichts befürchten.
*SteinvomHerzenfällt*
Übrigens hatte er kürzlich genau "denselben Fall" - diese Mini-Drohbriefe sind nichts ungewöhnliches
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- Grund
- gelöscht wegen persönlichem Angriff
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23.10.2008, 14:26Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Vielleicht gibt es Menschen, die keine Möglichkeit haben Geld anzusparen. Manchen bleibt nur so viel, dass sie nicht hungern und frieren müssen.
Zitat von Inaktiver User
Man sollte nicht so schnell urteilen und schon gar nicht, wenn man das Glück hat diese Situation nicht zu kennen.
(Ich weiß, früher haben wir alle... aber das war nach einem verlorenen Krieg.)Geändert von coco13 (23.10.2008 um 18:32 Uhr) Grund: Zitat aus gelöschtem Posting entfernt
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23.10.2008, 14:33Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Zitat von Inaktiver User
Ich glaub´s ja nicht
GEHT`S NOCH?
Nein, wir konnten nicht vorsorgen. All unsere eh nicht großen Rücklagen haben wir aufgebraucht, als unser Junge Krebs bekam und ich deswegen meine Arbeit verlor. Und die Beerdigung haben wir auch einfach so aus dem Hut zaubern müssen, obwohl längst in den roten Zahlen.
Und obwohl ich selber krank war, habe ich mich dann um die Mutter gut gekümmert und erst dann ins Heim gegeben, als es für sie selbst zu gefährlich wurde.
Und ja, das musste "von jetzt auf gleich sein", anders wäre es nicht zu verantworten gewesen.
Weißt du, was DEMENZ bedeutet?
Und die Mutter bekommt ja auch nur eine kleine Witwenrente. Davon konnte sie nichts zurücklegen für den "Tag X"
[...]Geändert von coco13 (23.10.2008 um 18:34 Uhr) Grund: Zitat aus gelöschtem Posting entfernt
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23.10.2008, 14:40Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Sicher gibt es Menschen, die nichts ansparen können und auch welche, die nur so viel haben, dass sie gerade nicht hungern oder frieren. Solange Internet vorhanden ist, gehe ich aber nicht davon aus.
Zitat von Inaktiver User
Ich finde das Verhalten jedoch beschämend in diesem Falle. Nicht nur, dass der Ruf der Mutter darunter leidet, sondern ich denke, als Kind habe ich auch die Pflicht, die Verhältnisse der Mutter anständig und erst mal selbst zu klären zu wollen und nicht gleich den bequemsten und billigsten Weg zu gehen und nach dem Staat zu rufen. Lavendelmond hätte sich auch mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Kleinstraten vereinbaren können. Die gewählte Lösung finde ich sehr bequem.
Wir vermieten auch und wir sind, mit 3 studierenden Kindern und einem Schüler und einer vorzuhaltenden Zweitwohnung für den mehr als 300 km entfernten Arbeitgeber, sehr auf das Geld angewiesen. Für uns käme so ein Verhalten auch einer Katastrophe gleich, aber egal, man kann den Ball ja weiter abspielen.
Nee, nicht mein Ding so was.
Nachtrag:
Lavendelmond, ich habe soeben Deine Ergänzung in dem Post vor mir gelesen. Du hast sehr sehr bittere Erfahrungen gemacht, das tut mir aufrichtig leid und das wußte ich nicht.
Trotzdem denke ich aber so, wie zuvor beschrieben, ich selbst würde jedenfalls so handeln bzw. habe so gehandelt, wenn es bei uns solche Vorkommnisse gab.Geändert von Inaktiver User (23.10.2008 um 14:50 Uhr)
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23.10.2008, 14:52Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Brokat, es handelt sich um einen "großen" Vermieter, keinen Privatmensch.
Der läßt nicht mit sich reden, ich habe es versucht.
Im Übrigen darf ich als amtl. Betreuerin der Mutter gar nicht an ihr Geld. Das wenige, was sie hat, steht unter Schutz und darf nur für ihre ganz persönlichen Dinge des tägl. Gebrauchs verwendet werden.
Ich würde mich strafbar machen, wenn ich "Kleinstraten" oder alles auf einmal dem Vermieter überlassen würde.
Sagt das Amtsgericht.
Ich muss und kann nicht für die Restschuld aufkommen.
Wäre ich gesund und arbeitsfähig, wäre es kein Thema. Dann müsste ich nicht, aber ich würde dann dafür aufkommen.
Ihr macht es euch wirklich zu leicht.
Aber dieses Verurteilen und "Fertig-machen" ist ja Gang und Gäbe in der BriCom seit einiger Zeit.
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23.10.2008, 15:10Inaktiver User
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Reg dich nicht auf, Lavendelmond. Die Kritik geht an der Sache vorbei. Den Interessen des Vermieters wird dadurch Rechnung getragen, dass er einen Titel erwirken kann, aus dem er theoretisch 30 Jahre vollstrecken kann. Wenn dies -weil nichts da ist - nichts nützt, so trägt er das wirtschaftliche Risiko der Insolvenz seines Vertragspartners, so wie das völlig üblich ist.
Da in unserem Staat auch derjenige Recht bekommen soll, der finanziell keine großen Sprünge machen kann, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Die finanziellen Verhältnisse des Berechtigten werden übrigens streng überprüft.
Du selbst wirst ja hier nicht als Tochter tätig, sondern als Betreuerin deiner Mutter und darfst ausschließlich ihre rechtlichen Interessen vertreten.
Alles Gute.
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23.10.2008, 15:17
AW: Können nicht-arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger verklagt werden?
Wenn der Vermieter ein Großunternehmen ist, dann kannst du davon ausgehen, dass in die Gesamtmieten schon Ausfälle einkalkuliert sind. Mithin verliert ein grosser Vermieter gar nicht viel.
Jemanden derart anzugehen, von wegen auf Kosten der Allgemeinheit, finde ich persönlich eine Unverschämtheit sondergleichen. Ich hoffe, demjenigen, der diese Meinung vertritt, bleibt erspart, das am eigenen LEibe erfahren zu müssen - und falls nicht: häng dir dein Posting hier an die Wand, zur ewigen Erinnerung.
Ich kenne genügend solcher Fälle aus der Tätigkeit meiner Schwester als Betreuerin und bei manchen geht's einfach nicht mehr, ansparen schon gar nicht.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.


, dann hat der Vermieter das Recht, das Geld zu bekommen, was ihm noch zusteht.
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