Schade.
Also sind 200 € pro Kind weg.
Aber das ist nun nicht so furchtbar viel Geld und die Umstände sind sehr ungewöhnlich, werden sich also nicht wiederholen.
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Antworten
Ergebnis 11 bis 17 von 17
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08.10.2008, 22:51
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
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08.10.2008, 22:56Inaktiver User
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
Ja - 200 EUR pro Kind. Bei Einzelkindern evtl. nicht soooo extrem schlimm, bei mehreren Kindern in einer Familie dann mal X = mehr Geld futsch und daher schon um einiges schlimmer - aber futsch ist futsch.
Leid tun mir die Kinder, weil sie sich ja auf die Fahrt gefreut haben und nun leider in die Röhre gucken.
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09.10.2008, 07:21Inaktiver User
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
...wie lange soll denn noch "der kleine Steuerzahler" noch gemästet werden mit den Kilos von selbstgebackenen Kuchen, um gedeckelt die kriminellen Handlungen anderer Leute zu kaschieren?
Zitat von Inaktiver User
Die Ursache beginnt in den Betrügereien ganz oben in der Politik und endet dann bei einer kleinen Vereinsangestellten, die existentiell als Wirtschaftsopfer dann in die Kasse greift, was sie wohl zu anderen früheren Zeiten nie getan hätte...
Wofür man Quittungen, Belege, Nachweise braucht? fragst du das ernsthaft im Zusammenhang mit einem Betrugsdelikt, der mit Rechtsvertretung aufgezogen werden muss?...
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09.10.2008, 17:18Inaktiver User
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
Wieso Steuerzahler? Wer sagt was von Vereinsangestellte und Wirtschaftsopfer? Es gibt auch Ehrenamtliche und nicht jeder, der Schulden hat, ist ein Wirtschaftsopfer. Leute, die nicht mit Geld umgehen können, gab's schon immer.
Und im letzten Satz ....."....mit einem Betrugsdelikt, der mit Rechtsvertretung aufgezogen werden muss" Wen oder was willst du denn da aufziehen? Strafanzeige gegen Reihe 3, 3. Platte von links, in der Urnenwand? Toter als tot geht nicht, welche Strafe soll da noch greifen?
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09.10.2008, 17:53Inaktiver User
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
Schlag doch dem Vereinsvorstand vor, die betroffenen Kinder (bzw. deren Eltern) über erlassene oder vergünstigte Mitgliedsbeiträge zu entschädigen.
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14.10.2008, 06:46Inaktiver User
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
Wenn die Frau im Namen oder Auftrag oder mit Duldung des Vereins die Klassenfahrt organisiert hat, dann hat sie den Anschein erweckt im Auftrag des Vereins tätig zu sein und damit haften der Verein bzw. deren Mitglieder für den Schaden.
Ein Indiz dafür, dass sie im Auftrag des Vereins das Geld vereinnahmt hat ist, dass sie bereits im Jahr zuvor, mit Duldung des Vereins, das Geld vereinnahmt und verwaltet hat.
Ob sie das Geld dem Verein weitergereicht hat oder nicht kann den Geschädigten egal sein.
Wenn der Verein sich damit herausredet, dass bereits im vergangene Jahr das Geld von dieser Frau nicht an den Verein weitergereicht wurde, dann hatte dieser ausreichend Zeit und Gelegenheit gehabt allen Beteiligten gegenüber klar zu stellen, dass diese Frau nicht in seinem Namen tätig ist, dies ist offensichtlich nicht geschehen und es ist von einer Duldung auszugehen.
Damit muss der Verein sich den Schaden zurechnen lassen.
Diese ist keine Rechtsberatung, also mal einen Anwalt befragen, die Rechtsschmutzversicherung könnte hier weiter helfen.
V.G.
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16.10.2008, 16:39
AW: Betrug im großen Umfang - Ist das Geld futsch?
Hallo,
ohne detaillierte Informationen wird Dir keiner sagen können, ob man den Verein in die Pflicht nehmen kann.
Letztlich kommte es unter anderem auf folgende Fragen an:
- Ist der Verein rechtsfähig (§§ 21, 22 BGB)?
- War die Dame Mitglied des Vorstands (§ 31 BGB)?
- Hat sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein gehandelt (§ 31 BGB)?
Dies alles wird nicht in einem Internetforum geklärt werden können. Ich empfehle daher auch, dass sich ein Geschädigter beim Anwalt beraten (und die Informationen - natürlich gegen Kostenbeteiligung
- den anderen Geschädigten zukommen) lässt.
Mandelblüte


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