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Thema: Darlehen für Mietkaution
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25.09.2008, 00:19
AW: Darlehen für Mietkaution
LG, Mara
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26.09.2008, 13:10Inaktiver User
AW: Darlehen für Mietkaution
Hallo,
ich war heute bei der Arge und es ist wirklich so, das die Kaution direkt an den Vermieter gezahlt wird und dieser die Kaution bei Auszug wieder direkt zurückzahlen muß.
Das ganze muß aber noch ein Sacharbeiter prüfen. Ich hoffe aber das es klappt.
Lg
Isa
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26.09.2008, 17:29
AW: Darlehen für Mietkaution
Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
Zitat von mara-bln
Es gibt sehr viele Menschen die arbeiten und Insolvent sind; auch viele Firmen n Deutschland.Viele Gruesse
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24.10.2008, 13:03Inaktiver User
AW: Darlehen für Mietkaution
Hallo.
Grundsätzlich braucht man eine Mietkaution nicht in "bar" zu hinterlegen. Es muss auch nicht zwingend eine Anlage oder ein Konto hinterlegt werden.
Wer auf solches nicht zurück greifen kann, hat die Möglichkeit, bei der Bank eine Avalbürgschaft zu beantragen. Gegen einen geringen mtl. Obulus stellt dann die Bank eine Mietbürgschaft zur Verfügung, welche dem Vermieter als Sicherheit zur Verfügung steht (und nicht weniger Wert ist als eine Geld-Mietkaution).
Man stelle sich vor, ein bedürftiger Mieter erhält vom AA die Kaution zur Verfügung gestellt. Er kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und der Vermieter nimmt die Kaution in Anspruch.
Das Mietverhältnis wird aufgelöst und der Mieter sucht eine neue Wohnung. Dort beginnt das Spiel wieder von vorne. Wie oft soll die Allgmeinheit dafür aufkommen?
Bei der Avalbürgschaft handelt es sich um ein (günstiges) Geschäft zwischen Mieter und Bank. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat er die Folgen allein zu tragen und nicht die Allgemeinheit.
Eine ehrliche Sache gegenüber der Allgemeinheit also.
Schöne Grüße
justii
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24.10.2008, 13:30
AW: Darlehen für Mietkaution
Da es in diesem Fred etwas durcheinander geht, ist mir jetzt gerade nicht klar, ob die TE nun von Arbeitslosigkeit betroffen ist, oder nicht.
Wie schon geschrieben, ist die ArGe nur für Arbeitslose zuständig. In diesem Fall gibt es sowohl Bürgschaften, als auch Darlehen als Option. Das wird wohl von Fall zu Fall bzw. von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt.
Für alle die arbeiten (oder nicht arbeitsfähig sind) sind die Sozialämter oder - wenn anderweitig Leistungen bezogen werden - das Wohnungsamt zuständig. Auch hier gibt es Möglichkeiten, dass die Kaution übernommen, verbürgt oder als rückzahlbares Darlehen gestellt wird.schlechte Technik
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schlechte Laune
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25.10.2008, 01:13
AW: Darlehen für Mietkaution
Als "andere Möglichkeit" gilt das vielleicht grundsätzlich ... im konkreten Fall könnte ich mir allerdings vorstellen, dass bei Insolvenz (welcher Art auch immer), die Banken da sehr zögerlich oder ablehnend wären.
Zitat von Inaktiver User
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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25.10.2008, 08:43Inaktiver User
AW: Darlehen für Mietkaution
Guten Morgen ascalin.
Ich gebe Dir durchaus Recht, aber nachdem es sich in der Insolvenz um eine Wohlverhaltensperiode handelt und keine neuen Schulden gemacht werden dürfen ist die Motivation für den Mieter natürlich sehr groß. Schließlich soll am Ende ja die Restschuldbefreiung stehen.
Banken wissen natürlich um diesen Umstand und nachdem sie ja kein Bargeld heraus rücken müssen sondern nur eine "Garantie" besteht durchaus die Möglichkeit, eine solche Avalbürgschaft zu erhalten.
In jedem Fall ist diese mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen, gegebenenfalls kann dieser sogar mit der Bank sprechen.
Einen schönen Samstag :-)
justii


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