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  1. Inaktiver User

    AW: Schikane von der ARGE

    Irgendwas ist da nicht stimmig.

    Wenn Dein Bekannter eine Insolvenz hinter sich hat, dann müsste er doch schuldenfrei sein. Warum werden seine Konten dann gepfändet?

    Auch wenn er noch in der Insolvenz steckt, werden seine Konten nicht gepfändet, sondern nur der Teil des Einkommens, der lt. Tabelle gepfändet werden darf. Das dürfte bei einem ALG II-Bezieher aller Wahrscheinlichkeit gar nichts sein.

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    AW: Schikane von der ARGE

    Weil Insolvenz öfters falsch genannt wird, Pusteblume? Ein Geschäft an die Wand fahren und zumachen ist für viele eine Insolvenz, obwohl es das de facto nicht ist.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  3. Inaktiver User

    AW: Schikane von der ARGE

    @akademikerin

    Das wäre allerdings eine Erklärung.

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    AW: Schikane von der ARGE

    Zitat Zitat von Frau_Lehmann
    Hallo!

    Ich wollte folgendes Problem mitteilen, vielleicht gibt es ja ähnlich betroffene. Mein Bekannter hat eine Insolvenz hinter sich, Haus verloren etc. und dadurch einen erheblichen Schuldenberg im dreistelligen Bereich. Er ist jetzt seit 5 Jahren arbeitslos, hat auch schon den 1-Euro-Job gemacht, aber einen Job wird er vorraussichtlich nicht mehr bekommen, weil niemand jemand einstellt, der gepfändet werden könnte. Da er schon Konten hatte, die jedes Mal wegen Pfändungen geplatzt sind, bekam er bis jetzt immer einen Scheck vom Arbeitsamt. Nun weigert sich das Arbeitsamt diesen Monat den Scheck auszustellen, da er sich ein Guthabenkonto einrichten lassen soll. Jedes normal begonnene Gespräch mit der Sachbearbeiterin, in dem er ruhig versuchte seine Sachlage zu klären, endete damit dass sie ihn anschrie, dass würde sie alles nicht interessieren, er müsste für ein Konto sorgen oder drei Absagen von Banken vorlegen. Nun ist es so, dass die Banken zwar Konten einrichten, nur wenn erst mal alles gepfändet wird was darauf landet, wird das Konto sofort gekündigt. Das Arbeitsamt interessiert sowas nicht und man wird in diesem Fall zusehen müssen wie man sein Geld wiederbekommt, wenn man es wiederbekommt, denn Finanzämter holen sich da was geht. Danach wird es die nächste Schikane geben, nach dem Motto: Dann gehen sie halt zur nächsten Bank. Ich halte das alles für reine Schikane um so die Leute einzuschüchtern kein Hartz 4 mehr zu beantragen.
    Wie soll man mit Menschen umgehen, die einem nicht verstehen wollen? Gibt es Stellen an die man sich wenden kann? Hilft vielleicht ein Pflichtverteidiger? Hat jemand sowas auch schon erlebt?
    Also ich muss ehrlich sagen wenn Dein Bekannter die Insolvenz hinter sich hat und noch Schulden hat wurde die Insolvenz falsch durchgeführt bzw. vorbereitet.
    Dies passiert immer wieder wenn jemand keine Ahnung hat von dem was er tut.(Die meisten Schulden"berater" und staatlichen Stellen.)

    Dein Bekannter soll sich ein Girokonto auf Guthabensbasis einrichten;ein sogenanntes 0-Konto.
    Dies ist garantiert bei verschiedenen Banken möglich.
    Hier eine Liste bei denen ich weiss, dass es geklappt hat:
    Deutsche Bank, Landesbank Berlin(sogar Prepaid Visakarte mit Online-Zugang),Dresdner,Sparkasse.
    Soll es mal probieren,es klappt bestimmt.
    Falls Pfändungen dann:
    2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen

    Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.

    Was sind Sozialleistungen?
    Sozialleistungen sind:
    Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.

    Quelle:meine Homepage
    Also Konto einrichten.

    Wann war die Inso rum und wieviel Schulden hat er denn noch?

    Nachtrag:
    Guckste hier:
    wirecardbank.de/kontoloesung
    Geändert von ascalin (04.09.2008 um 00:02 Uhr) Grund: Quellenangabe dem Zitat zugeordnet; kommerziellen Link aufgehoben
    Viele Gruesse

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    AW: Schikane von der ARGE

    Auf ein Konto auf Guthabenbasis hat jeder ein Recht.Das wissen
    die Banken auch.
    Geändert von Frosch67 (03.09.2008 um 22:09 Uhr)

  6. gesperrt

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    AW: Schikane von der ARGE


  7. gesperrt

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    AW: Schikane von der ARGE

    Zitat Zitat von Mr_McTailor
    Transferleistungen der Sozialkasse wie z.B. ALG2, sind ohnehin bis zu einer gewissen Höhe (etwas über 800 Ohren, wenn ich mich recht erinnere) Pfändungsfrei. Muss aber beantragt werden und die Befreiung dann bei der Bank angemeldet werden.

    Eigentlich müßten die das bei der ArGe auch wissen und darauf hinweisen. Wie auch immer, der Bekannte sollte sich da mal im Detail schlau machen und seine Rechte wahrnehmen.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass H4 pfändbar ist.

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    AW: Schikane von der ARGE

    Zitat Zitat von LorenzM
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass H4 pfändbar ist.
    H4 liegt unter der Pfändugsgrenze,es darf nicht gepfändet werden.
    Wenn das Geld auf dem Konto ist,müssen die Banken es auch auszahlen.

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    AW: Schikane von der ARGE

    ein auf Konto auf Guthabensbasis hat sicherlich zwar jeder Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Dinge...oder wer will hier schon klagen?
    also besser ein Konto nehmen bei dem es geht und den geringeren Widerstand.

    Für pfändbarkeit von Sozialgeldern habe ich das hier koppiert:
    Quelle: meine Homepage
    2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen

    Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.

    Was sind Sozialleistungen?
    Sozialleistungen sind:
    Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.
    Viele Gruesse

  10. Inaktiver User

    smile AW: Schikane von der ARGE

    @Lehmann

    ich nehme mal an dass ihr Bekannter nach seiner Insolvenz nochmals Schulden gemacht hat, weil er jetzt wieder gepfändet wird.Es ist wirklich schwierig ein Konto-auch auf Guthabenbasis- zu führen das ständig gepfändet wird.Sobald ein Gläubiger mit bekommt dass ein Konto besteht,wird sofort eine Pfändung bei der Bank eingereicht.Und die bleibt bestehen bis der Gläubiger sein komplettes Geld bekommen hat.

    Die Banken dulden das nicht Monat für Monat und Kündigen dann das Konto mit der Begründung:'...da wegen eingehenden Sozialleistungen in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass die Pfändung aufgehoben wird..blabla...kündigen wir das Konto...' so ähnlich..

    Wenn der Bekannte nur Sozialleistungen bezieht unter der Pfändungsgrenze von ca.998,99 € zahlt eine korrekte Bank dieses Geld anstandslos an den Bankkunden aus.Da Banken aber keine Pfändungen wollen, werden diese Kunden oft schikaniert, indem sie erstmal den Bewilligungsbescheid von der ARGE vorlegen müssen,der wird dann erstmal der Pfändungsabteilung der Bank vorgelegt, geprüft etc.,bis es zur Auszahlung des ihm rechtlich zustehenden Geldes kommt.

    Somit kann es sein dass er vier Tage lang seinem Geld hinterherspringen kann,obwohl ihm rechtlich die sofortige Auszahlung zusteht.Deshalb der Scheck.Der wird sofort bar ausbezahlt.Geht er zur nächsten Bank,geht das Spiel von vorne los, bis er alle Banken der Stadt abgeklappert hat.Allerdings dauert das mit der nächsten Pfändung seine Zeit,bis die Gläubiger vom neuen Konto erfahren.

    Der ARGE ist das wurscht. Die haben auch ihre gesetzlichen Vorgaben.Ausserdem hofft das Amt Ihren Bekannten sobald wie möglich loszuwerden.Trotzdem würde ich zum Abteilungsleiter der ARGE gehen und mich auch auf dem Sozialgericht mal erkundigen.

    Also, ich kenne jede Menge Leute die einen Scheck von der ARGE erhalten,weil deren finanzielle Lage so verzwickt ist und die Banken sich so unmöglich verhalten.

    Im Übrigen machen Banken sowieso was sie wollen.Die halten sich nicht unbedingt an gesetzliche Vorschriften.

    Gruß
    chappaqua

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