Irgendwas ist da nicht stimmig.
Wenn Dein Bekannter eine Insolvenz hinter sich hat, dann müsste er doch schuldenfrei sein. Warum werden seine Konten dann gepfändet?
Auch wenn er noch in der Insolvenz steckt, werden seine Konten nicht gepfändet, sondern nur der Teil des Einkommens, der lt. Tabelle gepfändet werden darf. Das dürfte bei einem ALG II-Bezieher aller Wahrscheinlichkeit gar nichts sein.
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Thema: Schikane von der ARGE
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29.08.2008, 13:10Inaktiver User
AW: Schikane von der ARGE
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29.08.2008, 13:13
AW: Schikane von der ARGE
Weil Insolvenz öfters falsch genannt wird, Pusteblume? Ein Geschäft an die Wand fahren und zumachen ist für viele eine Insolvenz, obwohl es das de facto nicht ist.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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29.08.2008, 13:16Inaktiver User
AW: Schikane von der ARGE
@akademikerin
Das wäre allerdings eine Erklärung.
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03.09.2008, 19:14
AW: Schikane von der ARGE
Also ich muss ehrlich sagen wenn Dein Bekannter die Insolvenz hinter sich hat und noch Schulden hat wurde die Insolvenz falsch durchgeführt bzw. vorbereitet.
Zitat von Frau_Lehmann
Dies passiert immer wieder wenn jemand keine Ahnung hat von dem was er tut.(Die meisten Schulden"berater" und staatlichen Stellen.)
Dein Bekannter soll sich ein Girokonto auf Guthabensbasis einrichten;ein sogenanntes 0-Konto.
Dies ist garantiert bei verschiedenen Banken möglich.
Hier eine Liste bei denen ich weiss, dass es geklappt hat:
Deutsche Bank, Landesbank Berlin(sogar Prepaid Visakarte mit Online-Zugang),Dresdner,Sparkasse.
Soll es mal probieren,es klappt bestimmt.
Falls Pfändungen dann:
Also Konto einrichten.2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.
Quelle:meine Homepage
Wann war die Inso rum und wieviel Schulden hat er denn noch?
Nachtrag:
Guckste hier:
wirecardbank.de/kontoloesungGeändert von ascalin (04.09.2008 um 00:02 Uhr) Grund: Quellenangabe dem Zitat zugeordnet; kommerziellen Link aufgehoben
Viele Gruesse
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03.09.2008, 22:03
AW: Schikane von der ARGE
Auf ein Konto auf Guthabenbasis hat jeder ein Recht.Das wissen
die Banken auch.Geändert von Frosch67 (03.09.2008 um 22:09 Uhr)
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03.09.2008, 22:19
AW: Schikane von der ARGE
ROMA-H4 - ohne Schikane
http://www.bild.de/BILD/news/wirtsch...r-wohnung.html
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03.09.2008, 22:22
AW: Schikane von der ARGE
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass H4 pfändbar ist.
Zitat von Mr_McTailor
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04.09.2008, 12:04
AW: Schikane von der ARGE
H4 liegt unter der Pfändugsgrenze,es darf nicht gepfändet werden.
Zitat von LorenzM
Wenn das Geld auf dem Konto ist,müssen die Banken es auch auszahlen.
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05.09.2008, 18:22
AW: Schikane von der ARGE
ein auf Konto auf Guthabensbasis hat sicherlich zwar jeder Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Dinge...oder wer will hier schon klagen?
also besser ein Konto nehmen bei dem es geht und den geringeren Widerstand.
Für pfändbarkeit von Sozialgeldern habe ich das hier koppiert:
Quelle: meine Homepage
2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.Viele Gruesse
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01.11.2008, 09:40Inaktiver User
AW: Schikane von der ARGE
@Lehmann
ich nehme mal an dass ihr Bekannter nach seiner Insolvenz nochmals Schulden gemacht hat, weil er jetzt wieder gepfändet wird.Es ist wirklich schwierig ein Konto-auch auf Guthabenbasis- zu führen das ständig gepfändet wird.Sobald ein Gläubiger mit bekommt dass ein Konto besteht,wird sofort eine Pfändung bei der Bank eingereicht.Und die bleibt bestehen bis der Gläubiger sein komplettes Geld bekommen hat.
Die Banken dulden das nicht Monat für Monat und Kündigen dann das Konto mit der Begründung:'...da wegen eingehenden Sozialleistungen in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen ist, dass die Pfändung aufgehoben wird..blabla...kündigen wir das Konto...' so ähnlich..
Wenn der Bekannte nur Sozialleistungen bezieht unter der Pfändungsgrenze von ca.998,99 € zahlt eine korrekte Bank dieses Geld anstandslos an den Bankkunden aus.Da Banken aber keine Pfändungen wollen, werden diese Kunden oft schikaniert, indem sie erstmal den Bewilligungsbescheid von der ARGE vorlegen müssen,der wird dann erstmal der Pfändungsabteilung der Bank vorgelegt, geprüft etc.,bis es zur Auszahlung des ihm rechtlich zustehenden Geldes kommt.
Somit kann es sein dass er vier Tage lang seinem Geld hinterherspringen kann,obwohl ihm rechtlich die sofortige Auszahlung zusteht.Deshalb der Scheck.Der wird sofort bar ausbezahlt.Geht er zur nächsten Bank,geht das Spiel von vorne los, bis er alle Banken der Stadt abgeklappert hat.Allerdings dauert das mit der nächsten Pfändung seine Zeit,bis die Gläubiger vom neuen Konto erfahren.
Der ARGE ist das wurscht.
Die haben auch ihre gesetzlichen Vorgaben.Ausserdem hofft das Amt Ihren Bekannten sobald wie möglich loszuwerden.Trotzdem würde ich zum Abteilungsleiter der ARGE gehen und mich auch auf dem Sozialgericht mal erkundigen.
Also, ich kenne jede Menge Leute die einen Scheck von der ARGE erhalten,weil deren finanzielle Lage so verzwickt ist und die Banken sich so unmöglich verhalten.
Im Übrigen machen Banken sowieso was sie wollen.Die halten sich nicht unbedingt an gesetzliche Vorschriften.
Gruß
chappaqua


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