hallo
am 19.6. bat ich unter dem titel reingefallen....wer hilft
schon einmal um eure hilfe gefragt....der zwischenstand hierzu
mahnbescheid ist dem ag zugegangen....gerichtstermin mitte sept. noch kein gehalt geflossen...
hier mein neues problem:
mein mann hatte im mai letzten jahres firmen und pi beantragt. er hatte ja den neuen arbeitsplatz gefunden, dem inso die gehaltsabrechnungen zukommen lassen, der dann schriftlich uns den betrag, des pfänbaren betrages zukommen ließ.
wir überweisen seitdem jeden monat summe x an den inso, nur im april und mai diesen jahres nicht, was nach absprache mit dem inso auch ok war, da bisher noch kein gehalt für die monate geflossen ist.
durch den neuen job meines mannes, mußte der pfändbare betrag nun neu berechnet werden.
mit dieser neuberechnung, kamen auch meine neuen probleme...
der inso verlangt eine nachzahlung von 1980,00 euro, da durch ein fehler seinerseits, der pfändbare betrag seit beginn der insolvenz zu gering berechnet worden sei.
nachdem er uns das schreiben hat zukommen lassen, befindet er sich nun auch für 3 wochen im urlaub. mich beschäftigt auch die frage,ob es eigentlich richtig war, das die private rentenversicherung mit der insolvenz auch futsch ist. mein mann war 10 jahre selbständig.
bitte um hilfe...habe schlaflose nächte...woher soll ich denn 1980,--euro nehmen????
Antworten
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23.08.2008, 13:49
mal wieder neue probleme........
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23.08.2008, 16:21
AW: mal wieder neue probleme........
Ich kann dir nicht folgen.....
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23.08.2008, 18:07
AW: mal wieder neue probleme........
was hab ich denn unklar ausgedrückt?
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23.08.2008, 20:16
AW: mal wieder neue probleme........
Natürlich ist bei einer PI auch die private Rentenversicherung zu verwerten - es geht schliesslich darum, Schulden zu begleichen. DAvon ausgenommen sind - soweit ich weiss - nur sehr wenige Varianten, z.B. Riester und Rürup-Verträge, die entsprechend lange festliegen.
Dass der Treuhänder einen FEhler gemacht hat, ist bitter für euch, aber nicht zu ändern. Ihr könntet über Ratenzahlung mit ihm reden. Hauptsache, er bekommt eure Reaktion bald, auch wenn er im Urlaub ist.
Was ist mit dir? Hast DU einen Job? Und wenn nein: kannst du einen kriegen? UNd wenn's nur 400 Euro wären?Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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24.08.2008, 07:27
AW: mal wieder neue probleme........
ja, ich arbeite. wir haben uns ja beim inso gemeldet. war nur die sekräterin da, die sich zu ber berechnung nicht aüssern wöllte. hat aber notiert, das wir uns nach erhalt der neuberechnung gemeldet haben...abzahlen, gut ich hoffe nur es geht langfristig, denn die pfändbaren beträge sind eh schon ziemlich hoch, da mein mann so schlecht nicht verdient...wir haben aber, wie alle anderen auch, viele zu zahlen...miete, strom, gas u.s.w.ausserdem müssen wir z.zt moch unsere tochter unterstützen, die in der ausbildung ist, uns nicht mehr bei uns lebt.
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24.08.2008, 20:16
AW: mal wieder neue probleme........
Grundsätzlich ist die Riesterrente und die Direktversicherung unpfändbar und daran darf der Insolvenzverwalter nicht dran.
Das mit der privaten Rentenversicherung bei Selbständigen und ehemaligen Sebständigen ist so eine Sache und da sind sich die gerichte nochmals nicht einig.
Wenn es um viel Geld gehen sollte würde ich sogar einen Rechtsanwalt nehmen.
[edit: Links gelöscht]Geändert von ascalin (24.08.2008 um 23:24 Uhr) Grund: kommerzielle Eigenwerbung
Viele Gruesse
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25.08.2008, 08:28
AW: mal wieder neue probleme........
Habt ihr euch mal informiert, ob es Hilfen für eure Tochter gibt? Ähnlich wie Bafög, weil sie nicht mehr zu Hause wohnt? Das könnte euer Budget immerhin auch entlasten.
Ist DEIN Gehalt von der Insolvenz auch betroffen? Oder hast du das zu 100%? Also ohne Pfändungsbeträge? Dann würde ich einmal die Wahl der Steuerklassen überprüfen und ggf. ändern, sodaß etwas mehr übrig bleiben könnte, zumal dann, wenn dein Mann die PI alleine bezahlen muss.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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25.08.2008, 10:48
AW: mal wieder neue probleme........
meine tochter hat berufsausbieldungsbeihilfe, beantragt. diese wurde abgelehnt. mein mann ist ihr gegenüber unterhaltspflichtig, und ich, da ich selber auch verdiene, auch. ok, wenn alles gut geht, ist sie in 4 monaten mit ihrer ausbildung fertig.
der inso hat uns damals unsere jetzige steuerklassen (beide IV) empfohlen, nachdem er unsere gehaltsabrechnungen vorliegen hatte. mein gehalt wirdnicht gepfändet, aber das, was mein mann an den inso überweisen muss, verdiene ich gerade eben....mit Monatskarte bleibt von meinem gehalt nichts übrig .
zur zeit bekomme ich auch nur krankengeld....bandscheibenvorfall, warte auf eine reha...ja, so kommt eins zum anderen....
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25.08.2008, 12:37
AW: mal wieder neue probleme........
Wenn ihr beide 4 habt, dann zahlt ihr drauf - oder verdient ihr beide annähernd gleich viel? Falls nein, dann wäre III/V besser. Ihr solltet mal weniger dem Treuhänder das abnehmen, sondern eher einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater glauben. Der Treuhänder ist überwiegend daran interessiert, möglichst gute Ergebnisse zu erzielen für die Gläubiger.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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26.08.2008, 15:36
AW: mal wieder neue probleme........
Es ist richtig, der Insolvenzverwalter denkt nur daran "Masse" zu ziehen und sein Einkommen zu sichern.
Von den pfändbaren Geldern während der Wohlverhaltensperiode werden deshalb auch zuerst die Kosten des Insolvenzverwalters,die Gerichtskosten und dann erst die Gläubiger bedient,wenn noch was übrig bleibt.
Mit der Wahl der Steuerklassen ist das so eine Sache,denn damit kann man sein pfändbares Einkommen verändern.
Erfolgt die Wahl einer ungünstigeren Steuerklasse für den Schuldner vor Pfändungen und/oder vor der Insolvenz ist alles ok und muss anerkannt werden.
Erfolgte die Wahl der ungünstigen Steuerklasse erst nach der Pfändung, oder Inso/Wohlverhaltensperiode geht das Gericht oft davon aus, dass dies mit Absicht so vorgenommen wurde um die Gläubiger zu benachteiligen.
Hier kann es Ärger geben.
Deshalb sollte man vor der Inso die Insolvenz richtig vorbereiten, damit man entsprechend seine Vorteile ziehen kann und sich professionell beraten lassen.
Mann kann nämlich seinen pfändbaren Anteil fast immer bis auf Null drücken.
Das Geld das man hier im Vorfeld der Inso spart, oder meint zu sparen (um Beratungskosten für einen Anwalt oder kostenpflichtigen und guten Berater zu sparen)legt man später vielfach wieder drauf, wenn gepfändet wird oder andere Schäden eintreten.Viele Gruesse


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