Hallo erstmal
Ich hoffe mann kann uns hier ein wenig weiterhelfen.
Und zwar hatte von meiner freundin der Ex-Mann mit ihr zusammen einen Mietvertrag (gewerberäume in einer großen Baufirma) unterschrieben und zwar für eine Firma die aber ihren Ex-Mann gehörte.
Nun hat Sie nach knapp 14 Jahren ein schreiben bekommen das die Gesamtschulden 28000 Euro betragen.
Und ihr Ex-Mann 2004 3000 Euro als vergleich angeboten hat und angenommen wurde
Nun ist meine Frage wie kann es sein das bei Ihr die Restschulden von 25000 Euro gefordert werden obwohl ihr nicht die Firma gehörte (nur Mitvertrag unterschrieben)??
Der Gläubiger kuthe exestiert nicht mehr und die Creditreform ist weiterhin berechtigt das ein zu fordern ist das denn so?
mit freundlichen grüßen
Michael und Regine
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Thema: Forderung nach 10 Jahren
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11.07.2008, 21:14
Forderung nach 10 Jahren
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11.07.2008, 23:07Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Ich würde mich in diesem Fall zwecks Beratungsgespräch an einen entsprechenden Fachanwalt wenden, da der Sachverhalt ja sehr kompliziert ist.
Die zentrale Frage ist ja auch, ob die Forderung bereits tituliert ist oder ob die Creditreform praktisch "aus dem Nichts" (sprich; die Verjährung ist lange eingetreten) die Forderung geltend machen will.
Ein Titel ist 30 Jahre gültig, sofern er existiert...anderenfalls könnte man sich evtl auf die Verjährung berufen, wenn die Schulden schon seit 14 Jahren bestehen und nie tituliert wurden.
Eine andere Sache ist der Vergleich...ich bin mir nicht sicher, ob man sich als Gläubiger an den "Zweitschuldner" wenden kann, wenn mit EINEM Schuldner bereits ein Vergleich geschlossen wurde.
Aber wie gesagt...besser zum Anwalt.
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12.07.2008, 15:11
AW: Forderung nach 10 Jahren
Danke für deine Antwort Sandra
Wir werden uns wohl nach deinem Rat richten und zum anwalt gehen.
über andere Antworten wäre ich trotzdem sehr dankbar
mfg
michael
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13.07.2008, 12:12
AW: Forderung nach 10 Jahren
Zum Anwalt kann ich auch nur raten!
Eigentlich dürfte nach einem Vergleich keine Forderung mehr kommen, aber um das genau zu sagen, müsste man wissen, was der Inhalt des Vergleichs war. Evtl. galt er nur über die Hälfte der Summe, da sie nur den einen Schuldner betraf?
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13.07.2008, 12:16
AW: Forderung nach 10 Jahren
Als Mitmieterin haftet sie dafür. Anderenfalls hätte sie eine entsprechende Vereinbarung haben msüsen, dass sie aus dem Mietvertrag entlassen wird.Nur weil sie sich von dem Mann getrennt hat, ist sie nicht automatisch aus dem Mietvertrag befreit. Da das aber Teil der SCheidungsvereinbarung gewesen sein könnte - sorry, eine rechtlich sinnvolle ANtwort kannst du hier nicht bekommen.
Das ist wirklich eindeutig ein Fall für einen Anwalt.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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14.07.2008, 16:21Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Es gibt Verjährungsfristen für Mitforderungen es sei denn, der Hauptschuldner wurde regelmäßig Verzug gesetzt. Wenn sie bürgt, dann muss sie in dem Fall zahlen.
Wobei es auch hier zwei verschiedene Formen der Bürgschaften gibt.
Was wurde im Vergleich festgelegt? Vielleicht waren die 3.000 für die Vergangenheit vor 2004 und danach ging es normal weiter mit zahlen.
V.G.
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14.07.2008, 17:21Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Wenn oppi112bg mit im Mietvertrag steht, dann ist sie kein Bürge, sondern - wenn der Ex-Mann nicht zahlt für die gesamte Miete verantwortlich.
Sollte die Mietschulden nach 10 Jahren nicht verjährt sein, weil die Verjährung unterbrochen wurde, dann muss auch oppi112bg gemahnt worden sein.
Ob 10 Jahre Verjährungsfrist bei Mietschulden richtig ist, weiß ich nicht. Ich wünsche es ihr.
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14.07.2008, 17:52Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Wenn Creditreform die Forderung aufgekauft hat, dann liegt auch ein Vollstreckungstitel vor - somit ist nach 14 Jahren überhaupt nix verjährt, da ist gerade mal Halbzeit.
Lt. TE hat sie den Mietvertrag (mit)unterschrieben - von Bürgschaft ist (bisher) überhaupt keine Rede.
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14.07.2008, 17:56Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Wenn es sich um eine titulierte Forderung handelt dann kann es in der Tat sein, dass diese verkauft wurde.
Aber hier liegt der Verdacht nahe, das es sich um eine einfache Mietforderung handelt de per Inkasso von Creditreform eingezogen wird.
Ich würde mit Creditreform nicht reden, die sind nicht dein Vertragspartner.
V.G.
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14.07.2008, 18:21Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Wenn die Mietforderung nicht tituliert wäre, würde Verjährung der Mietforderung nach drei Jahren eintreten, beginnend am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es zu dieser Mietforderung keinen Vollstreckungstitel gibt. Inkassounternehmen sind normal wie der Geier hinter dem Geld her und warten bestimmt nicht 14 Jahre, bis sie in die Gänge kommen.
Hingegen kann ich mir vorstellen, dass in dieser vergangenen Zeit versucht wurde die Forderung dem Ex-Mann gegenüber zu realisieren und dort anscheinend nix (mehr) zu holen ist.
Evtl. ist ja der Frau nur über die Jahre nicht mehr erinnerlich, dass ihr seinerzeit ein Titel zugestellt wurde oder sie konnte das vielleicht nicht richtig einordnen.
Vielleicht bekommen wir ja noch eine entsprechende Rückmeldung, wie es weiter ging bzw. was der Anwalt meint.


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