Nehmen wir an, es wäre ein Gewerbemietvertrag, dre läuft i.d.R. 10 Jahre. Also Beginn vor 14 Jahren, mithin ca. 1994.Plus 10 Jahren Laufzeit ergibt 2004 - Ende des Mietverhältnisses.
Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn die Forderung verkauft wurde, weil der Schuldner nicht in die Pötte kam. Also könnte eine Verjährung noch gar nicht eingetreten sein. Aber wie schon mehrfach gesagt wurde: ein Fall für den Anwalt. Insbesondere wgen der damaligen verwandtschaftlichen Beziehung.
Interessant wäre aber, ob es eine MIetsicherheit gegeben hat und ob die gezogen wurde oder wo die verwertet wurde.
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Thema: Forderung nach 10 Jahren
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14.07.2008, 21:03
AW: Forderung nach 10 Jahren
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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15.07.2008, 09:44
AW: Forderung nach 10 Jahren
Gibt es einen Titel?
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16.07.2008, 08:54Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Eine meiner Bekannten hat mal eine Bürgschaft für ihren Ehemann, der Handwerker war, unterschrieben.
Nach der Scheidung sollte sie dann mitzahlen, als er in Konkurs ging. Es gibt aber inzwischen Urteile, dass solche Bürgschaften durch Ehepartner sittenwidrig sein können. Sie musste dann nicht zahlen.
Vielleicht ist hier etwas Ähnliches.
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16.07.2008, 10:38
AW: Forderung nach 10 Jahren
Ähmmm, räusper
? Gibt es einen Titel?
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17.07.2008, 01:40
AW: Forderung nach 10 Jahren
Zitat von Margali62
Michael (oppi112bg) war eine gute Stunde vor deiner erstmals gestellten Frage zuletzt online, er kann sie also noch gar nicht gelesen haben
Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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24.07.2008, 15:58Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Ja. Der Strangtitel lautet: »Forderung nach 10 Jahren«
Zitat von Margali62
Nichts zu danken: Styx
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24.07.2008, 17:22Inaktiver User
AW: Forderung nach 10 Jahren
Witzle g'macht?
Oder solltest du wirklich nicht wissen, was mit einem Titel gemeint ist?
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27.07.2008, 23:27
AW: Forderung nach 10 Jahren
zu Posting Nr. 16:
POFF


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