Das kommt alleine auf die Formulierung an. Selbst wenn du ihnen mündlich per Telefon erklären solltest, dass das sicherlich ein interessanter Aspekt für einen Leserbrief wäre - und? Das ist weder Nötigung noch Erpressung. Denn dazu müsstest du mit dem Vorsatz handeln, einen persönlichen VOrteil ziehen zu wollen. Und das willst du ja nicht. Du willst ja nur zu deinem REcht kommen.
Eher ist das, was DIE machen, NÖtigung. Die wollen Geld von dir für etwas, das du gekündigt hat. Natürlich vorbehaltlich, dass deine Kündigung wirklich den richtigen Termin beinhaltete und die jetzt von DIR Geld für einen unberechtigten Zeitraum haben wollen ... das ist Nötigung und/oder Erpressung von DENEN, wenn die mit Inkasso drohen etc.
Und die Verbraucherzentrale in Berlin, die kannst du auch anrufen oder anmailen. :)
Antworten
Ergebnis 11 bis 18 von 18
Thema: freenet
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27.06.2008, 18:35
AW: freenet
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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28.06.2008, 00:16
AW: freenet
Hallo segres,
im Grunde genommen stimme ich allen VorschreiberInnen bei, die dir empfehlen, nicht klein beizugeben, wenn du wirklich im Recht bist. Denn nur, wenn sich jeder einzelne gegen ungerechtfertigtes Vorgehen "Großer" wehrt, besteht die Chance, dass die ihre Geschäftsgebaren überdenken.
Ein möglicher Stolperstein könnte allerdings dieses sein:
Du schreibst, du hast dreimal per Fax gekündigt. Wie ich so auf die Schnelle nachgeschaut habe, zählt ein Fax zu "elektronischen Dokumenten". In den AGB der freenet AG heisst es allerdings unter "Kündigungen"Wie sieht es denn hinsichtlich der Verschiebung des Kündigungstermins nach hinten aus, falls sie sich auf diesen Passus beziehen und argumentieren würden, dass die Kündigungsvoraussetzungen erst mit Eingang des ersten Einschreibens gegeben gewesen wären?Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat jede Kündigung schriftlich (nicht in elektronischer Form) zu erfolgen.
Käme das dann mit ihrer Forderung der ca. 100 € hin?
Wenn ja, wäre die Lage leider nicht ganz so eindeutig, wie sie sich zunächst liest - denk' ich mal, aber nur als Ottilie-Normalverbraucherin.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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28.06.2008, 14:59Inaktiver User
AW: freenet
Das ist auch noch so ein Hammer. Zum Kündigungszeitpunkt war das laut AGB zulässig (kann ich beweisen). Aber die AGB werden ja immer munter zwischendrin geändert. Außerdem haben die ja auf das 3. Fax reagiert und die Kündigung im Prinzip akzeptiert, nur dass der Zeitpunkt nicht stimmte.
Zitat von ascalin
Das nachfolgende Einschreiben haben sie bis heute komplett ignoriert.
Nein, da passt überhaupt nichts zusammen. Die angemahnten 100 Euro beziehen sich auf den als erstes genannten, falschen Kündigungstermin, der auch so in der Mahnung, nicht jedoch im Anschreiben steht. D.h. wir haben jetzt 3 Kündigungstermine: Meinen und die zwei von freenet. Wie die auf zwei verschiedene Termine kommen können? Egal. Die ganze Geschichte ist ein einziger Hirnriss.
Zitat von ascalin
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29.06.2008, 00:31
AW: freenet
Das ist ja wirklich ein Ding! Ein Glück, dass du den Nachweis führen kannst, dass damals andere Bestimmungen galten.
Zitat von Inaktiver User
Ich drücke dir mal ganz fest die Daumen, dass die Verbraucherzentrale sich auf deine Anfrage hin möglichst schnell und in deinem Sinne äussert.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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29.06.2008, 06:53Inaktiver User
AW: freenet
Musst es ja nicht ankündigen, kannst es ja trotzdem machen
Zitat von Inaktiver User
http://www.heise.de/ct/tv/kontakt.shtml
freenet ist da Dauergast.
Normalerweise haben die Anwälte die gegen eine geringe Gebühr für Dich freenet einen bösen Brief schreiben. Hilft meist.
Zitat von Inaktiver User
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29.06.2008, 10:33Inaktiver User
AW: freenet
Danke!
Zitat von Inaktiver User
Boah! Das Nichtreagieren auf Kündigungen ist anscheinend festes Programm bei freenet. Vielleicht mache ich mir zuviel Sorgen. Vielleicht ist es gar nicht schlimm, bei infoscore Consumer Data einen Eintrag stehen zu haben, sofern dieser von freenet kommt ....Geändert von Inaktiver User (29.06.2008 um 11:27 Uhr)
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25.07.2008, 18:26Inaktiver User
AW: freenet
Nachtrag
Phew! Problem gelöst!
Ich habe mich an die Verbraucherberatung gewandt. Der hat man erzählt, dass meine Kündigung gemäß der AGB rechtens wäre, nicht jedoch nach der Tarif-Leistungsbeschreibung. Die Verbraucherberatung riet mir zur Zahlung, da könne man nichts machen. *trauer* *wut*
Ich hatte jedoch niemals eine Tarif-Leistungsbeschreibung erhalten. Die VB hat also nochmals nachgefasst und wollte diese Leistungsbeschreibung sehen plus den Nachweis, dass sie mir zugestellt worden war. Doch statt des Nachweises kam der lapidare Bescheid, dass eine neuerliche Überprüfung ergeben hätte, dass mein Konto ausgeglichen ist ...
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26.07.2008, 01:24
AW: freenet
Prima .... Glückwunsch

Wie gut, dass du nicht klein beigegeben hast!Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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