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    AW: Heirat bei Privatinsolvenz

    Hallo zusammen,

    ich habe auch mal eine Frage zu diesem Thema.

    Bin seit 5 Monaten mit meinem Freund zusammen. Er hat aufgrund hoher Schulden (Taxiunternehmen ging pleite, Scheidung ect.) Privatinsolvenz angemeldet.
    Zudem ist er arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld II.
    Er fährt nebenher Taxi, das ist gemeldet.

    Er und ich haben beide eine Wohnung.

    Ich bin seit 1 Jahr getrennt von meinem Mann.
    Scheidung ist noch nicht eingereicht.

    Wenn wir zusammenbleiben sollten, wollen wir irgendwann auch zusammenziehen. Er würde es sofort tun, ich scheue mich noch. Erstens möchte ich ihn noch besser kennenlernen, er braucht auch sehr seine Freiheit und zum anderen, wie sieht dann die finnanzielle SEite aus.
    Ich habe einen Job und arbeite ganze Tage im Büro.

    ER bekommt die Miete zum Teil von der Arge und noch einen Betrag der reicht zum Leben nicht aus.

    Meine Frage: Wird sein Geld gekürzt wenn wir zusammen wohnen ? Bekommt er überhaupt noch Mietzuschuß ? oder muß ich komplett für ihn aufkommen.
    Wenn würde er in meine Wohnung ziehen, er hat nur ein Arpartment.


    Wäre sehr dankbar für einen Rat oder Antwort.

    Eure minkanena
    :schild nein

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    AW: Heirat bei Privatinsolvenz

    Zitat Zitat von minkanena Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe auch mal eine Frage zu diesem Thema.

    Bin seit 5 Monaten mit meinem Freund zusammen. Er hat aufgrund hoher Schulden (Taxiunternehmen ging pleite, Scheidung ect.) Privatinsolvenz angemeldet.
    Zudem ist er arbeitslos und bekommt Arbeitslosengeld II.
    Er fährt nebenher Taxi, das ist gemeldet.

    Er und ich haben beide eine Wohnung.

    Ich bin seit 1 Jahr getrennt von meinem Mann.
    Scheidung ist noch nicht eingereicht.

    Wenn wir zusammenbleiben sollten, wollen wir irgendwann auch zusammenziehen. Er würde es sofort tun, ich scheue mich noch. Erstens möchte ich ihn noch besser kennenlernen, er braucht auch sehr seine Freiheit und zum anderen, wie sieht dann die finnanzielle SEite aus.
    Ich habe einen Job und arbeite ganze Tage im Büro.

    ER bekommt die Miete zum Teil von der Arge und noch einen Betrag der reicht zum Leben nicht aus.

    Meine Frage: Wird sein Geld gekürzt wenn wir zusammen wohnen ? Bekommt er überhaupt noch Mietzuschuß ? oder muß ich komplett für ihn aufkommen.
    Wenn würde er in meine Wohnung ziehen, er hat nur ein Arpartment.


    Wäre sehr dankbar für einen Rat oder Antwort.

    Eure minkanena
    Ich bin zwar kein Fachmann für Sozialrecht bzw. ARGE aber wenn Ihr zusammen wohnt nehme ich an dass ihr dann laut ARGE eine sogenannte Bedarfgemeinschaft bildet.
    Dann wird Dein Einkommen und das Deines Freundes zusammen gezählt und dann nehme ich an, dass er keinen Zuschuss mehr bekommt.
    Zumindest wird die ARGE versuchen bei Euch eine eheähnliche Gemeinschaft festzustellen. Dann ist es so wie oben beschrieben.

    Also:
    Wenn Ihr eine eheähnliche Gemeinschaft habt (dies zugebt oder die ARGE dies nachweisen kann) dann seid ihr füreinander verantwortlich und der Zuschuss wird wegfallen.

    Wenn Ihr keine eheähnliche Gemeinschaft habt dann müsst ihr dies sagen.
    Viele Gruesse

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