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  1. Inaktiver User

    Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Hallo,

    um nicht eine Tendenz vorzugeben, stelle ich mal ganz neutral folgenden Sachverhalt dar:

    Ein Ehepaar bewohnt ein Haus, das vom Ehemann vor der Ehe erworben wurde und für das nur er im Grundbuch eingetragen ist. Nun besteht ein Renovierungsbedarf. Dafür nimmt das Ehepaar einen Kredit auf. Beide sind Kreditnehmer. Das Haus wird mit dem Geld aus dem Darlehen modernisiert. Das Darlehen wird im Laufe der Jahre vollständig zurückgezahlt. Das Geld geht von einem Gemeinschaftskonto ab. Die Frau verdient nur geringfügig (400EUR-Jobs und dergl.), der Mann bringt den Hauptteil des Familieneinkommens mit nach Hause.

    Meine Frage: Erwirbt die Frau automatisch einen Anteil am Haus, weil sie zu 50% Kreditnehmerin war und mit diesem Kredit das Haus modernisiert wurde?

    Vielleicht kennt sich ja jemand hier dazu aus und kennt ähnliche Fälle.

    Danke und Grüße

    Monamarie

  2. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    soweit ich weiß, gehört ihr die Hälfte des Zugewinns.
    (Wert vom haus damals bei Hochzeit z.b. 1000€ heute 2500€ ist der Zugewinn 1500€)
    das Haus wird immer seins bleiben. Nur die Wertsteigerung wird durch 2 geteilt.
    Mitbesitzerin wirst du erst, wenn du mit im Grundbuch eingetragen bist.
    Geändert von Habnur2haende (29.05.2008 um 12:51 Uhr)
    Wir Frauen sind Engel ! ! !

    und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir weiter...

    ...auf einem Besen ! ! !


  3. Inaktiver User

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hallo,

    um nicht eine Tendenz vorzugeben, stelle ich mal ganz neutral folgenden Sachverhalt dar:
    Dann musst du aber auch den Strangtitel ändern...

    An den Eigentumsverhältnissen am Haus ändert sich übrigens nichts.

  4. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Wer hat denn den Kredit zurückbezahlt? Sie von ihren monatlich 400 Euro? Oder überwiegend er mit seinem höhren Einkommen? SIE bekommt nur den Zugewinn, wenn überhaupt einer besteht bei Trennung. Sonst müsste sie anteilig im Grundbuch stehen. Oder die beiden machen noch einen Ehevertrag.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  5. Inaktiver User

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Ich danke Euch für die schnellen Antworten. Wenn ich es richtig verstehe, erwirbt man nur dadurch, dass man die Renovierung eines Hauses mitfinanziert hat, noch kein Eigentum daran.

    Der Strangtitel mag nicht neutral gehalten sein - immerhin hat er ja aber bewirkt, dass mein Anliegen gelesen wurde.

    Leider liegt der Fall doch komplizierter, als ich es hier geschrieben habe. Ich wollte nur eine erste Orientierung, die ich auch bekommen habe

    Es handelt sich übrigens um einen Erbfall, d.h. der Mann ist verstorben. Das oben Geschilderte ist nur das Grundgerüst. Kompliziert wird es 1. weil der "Fall" in den neuen Bundesländern liegt. Die Ehe war damit vor 1990 Gütergemeinschaft und erst nach 1990 Zugewinngemeinschaft. Außerdem ist der Zugewinn für Grundstücke im sog. "Beitrittsgebiet" recht kompliziert zu berechnen, weil ja noch (mind.) ein Währungswechsel dazwischenlag. 2. Des weiteren hat der Ehemann der Ehefrau im Laufe der Jahre einen Anteil am Haus geschenkt. Sie ist seit einigen Jahren im Grundbuch vermerkt. Aber Schenkungen gelten ja im Erbfall nicht. Und nun sagt eben der Anwalt der Ehefrau, sie hätte den Anteil am Haus dadurch erworben, dass sie damals den KFW-Kredit mit aufgenommen hat. Schwierig das alles!

    Wegen der Rückzahlung des Kredites: Da habe ich nicht genug Einblick. Ich gehe aber davon aus, dass der Mann den Hauptteil bezahlt hat, da er zur Zeit der Rückzahlung Alleinverdiener war. Die Frage ist, ob man fiktiv eine Unterhaltszahlung und Vorsorgeausgleich ansetzen müsste, um dann anzunehmen, dass die Frau aus diesen Mitteln den Kredit anteilig zurückbezahlt hat.

    PS: Ich habe schon mit mehreren Anwälten gesprochen. Jeder erzählt was anderes...
    Geändert von Inaktiver User (29.05.2008 um 13:23 Uhr)

  6. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    oh weh, das hört sich aber blöd an. da kann man wirklich nur mit Anwalt ran. Aber da muss ja noch ein Erbe da sein, sonst würden sich solche Fragen ja gar nicht stellen.

    Die Schenkung gehört ja ihr, dementsprechend wird das auch nicht in das Erbe eingerechnet.
    3 Ärzte sind auch 3 Meinungen,

    drück dir die Daumen und wünsche dir eine Engelsgeduld, falls es rechtlich weitergeht- das dauert !!!
    LG 2 Hände
    Wir Frauen sind Engel ! ! !

    und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir weiter...

    ...auf einem Besen ! ! !


  7. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Hallo,
    leider zeigt sich an deiner Anfrage sehr deutlich, dass es keinen Sinn macht, der Einfachheit halber nur einen Teil der Story zu erzählen, aber dann eine sinnvolle Antwort zu erwarten.
    Juristische Kernfrage ist "Wer kann was von wem woraus verlangen" und zumindest die Punkte "wer, was, von wem" müssen dem Berater schon mitgeteilt werden.

    Am Anfang fragst Du "Erwirbt die Frau automatisch einen Anteil am Haus, weil sie zu 50% Kreditnehmerin war und mit diesem Kredit das Haus modernisiert wurde?" Darauf hätte man völlig korrekt ein herzhaftes "Nein" antworten können.
    Inzwischen geht es um eine Erbschaft und es ist noch immer offen, wer gegen wen irgendwelche Ansprüche (auf was, das Haus, auf Wertersatz? einen Erbanteil?) zu haben meint.
    Wenn Du den befragten Anwälten die Story ebenso bröckchenweise mitgeteilt hast wie uns, wundert mich nicht, dass Du ganz unterschiedliche Antworten bekommst.

    Bis jetzt wissen wir nur von Ehefrau und Ehemann. Wer also will einen Teil des Hauses?

    Im Erbfall gelten Schenkungen nicht?
    Nur in ganz wenigen Konstellationen muss sich der Beschenkte das anrechnen lassen, was ihm vom Verstorbenen geschenkt wurde. Es kommt auf den Zeitpunkt der Schenkung und das Erbfalls sowie das Erbverhältnis (nur bei Pflichtteilsberechtigten) an. Erfolgt die Schenkung an den Ehepartner, beginnt sie erst, falls die Ehe aufgelöst wurde, also wird nichts angerechnet, wenn die Ehe durch den Tod endete.
    Gibt es jemanden, der einen Pflichtteil fordert?

    Lass uns nicht länger raten. Her mit den Fakten.

  8. Inaktiver User

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    @Habnur2haende

    danke für die guten Wünsche!

    @Chris

    Ich sehe kein Problem darin, zu einem konkreten Teilproblem eine Frage zu formulieren, ohne den gesamten Fall darzulegen.

    Es geht grundsätzlich um die Frage, was zum Erbe zählt, nachdem der Ehemann gestorben ist. Davon kann man abstrahieren und fragen: Was gehört dem Mann, was gehört der Frau. Die Frau behauptet: "Mir gehört aus dem Grund ein Anteil am Haus, weil ich damals gleichberechtigter Darlehensnehmer für den KFW-Kredit war und das Haus von diesen Gelder saniert wurde." Da kann ich doch schon mal fragen, ob diese Aussage zutreffend ist oder nicht, ob jemand ähnliche Fälle kennt usw. Die ganze Erbschaftsstory ist da doch erstmal zweitrangig.

    Lass uns nicht länger raten. Her mit den Fakten.
    Sorry, aber der Fall ist mir zu heikel, um ihn in ein öffentliches Forum zu stellen.

  9. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Mona,

    ich denke, da es sich um recht spezielles Thema handelt mit sicherlich 100.000 Sonderdingen, die irgendwo in Gesetzen, Verordnungen etc. zu finden sind, wird die Überlebende um einen Anwalt nicht herumkommen.

    Das ist ja nicht einmal so schlimm. Mach eine genaue Aufstellung, wer was wann wie warum wofür bezahlt hat etc. und fragt einen Fachanwalt, was es kostet, das auseinanderzunehmen, um die Ansprüche zu klären. Und wenn du mit Anwälten nicht so rehct glücklich warst ... frag einen Notar.

    Und warum braucht sie einen Anwalt? Sie ist nicht die einzig Überlebende, oder? Es gibt noch Kinder? Womöglich aus einer früheren Ehe des Verstorbenen?
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  10. User Info Menu

    AW: Kredit für Haus aufnehmen - erwerbe ich Anteil am Haus?

    Hallo nochmal,
    Dus hast am Anfang aber gerade nicht gefragt, was zum Erbe gehört, sondern ob die Frau einen Eigentumsanteil am Haus hat.
    Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Du fragst jetzt: was gehört der Frau? Der im Grundbuch eingetragen Anteil am Haus sowieso.
    Und am sonstigen Nachlass (Hausanteil des Mannes + ggfs. weitere Vermögensbestandteile) ein Anteil, der sich nach § 1371 und § 1931 BGB richtet. Näheres hängt davon ab, wie die Miterben mit dem Verstorbenen verwandt sind.

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