ascalin,
das gilt so, wenn beiden die Wohnung gehört und dass das einzige Vermögen gilt.
es ist aber nicht richtig, dass aufgrund der Zugewinngemeinschaft beiden die Wohnung je zur Hälfte gehört.
Gruß, Leonie
Antworten
Ergebnis 11 bis 17 von 17
Thema: pflichtteil
-
22.05.2008, 17:58Inaktiver User
AW: pflichtteil
-
22.05.2008, 19:49
AW: pflichtteil
Um die Lösung des Rätsels genau festzustellen, müßtest Du noch erwähnen, wer im WEG-Grundbuch als Eigentümer der Wohnung eingetragen ist. Nur das zählt als Ausgangspunkt all der Rechnerei.
(Übrigens Erbschaft und Zugewinnausgleich sollten auch nicht durcheinander gemischt werden.)
Sind es die Eheleute zusammen (jeweils hälftig), dann beträgt das Pflichtteil des Kindes nur 10.000,-.
Ist es der Ehemann allein, dann beträgt es natürlich 20.000,-.
-
22.05.2008, 19:51Inaktiver User
AW: pflichtteil
schrieb ich bereits in Posting 4
-
22.05.2008, 23:06
AW: pflichtteil
@ Leonie und Grace_Kelly,
klar habt ihr im Prinzip Recht. Meine Aussagen beziehen sich jedoch konkret auf diese Angaben in Posting #5:
Wenn ich vogelente richtig verstanden habe, geht es ihr hier erst einmal darum, zu wissen, wie hoch der Pflichtanteil der Stieftochter an dieser Eigentumswohnung ist, und ob sie (gesetzt den Fall ihr Mann verstirbt vor ihr) gezwungen sein würde, die Eigentumswohnung zu verkaufen, um die Stieftochter auszahlen zu können.
Zitat von vogelente
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
Moderation: Community weltweit - Rund um Versicherungen - Wie legen Sie Ihr Geld an.- Kredite, Schulden und Privatinsolvenz - Rund ums Eigenheim
-
23.05.2008, 12:03
AW: pflichtteil
schon klar, ascalin. Die Frage ist klar.
Präzise Antwort auf diese Pflichtteilsfrage ist aber nur möglich, wenn die Eigentumsverhältnisse glasklar aufgedröselt werden, sprich anhand des Grundbuchs.
Juristen geben sich mit einem umgangssprachlichen "gehören" nicht zufrieden. Du würdest dich wundern, was Mandanten alles glauben, was ihnen "gehört" oder "zusteht".......
Zu je 50:50 "gehören" versteht einer als "wir wohnen doch gemeinsam in der Whg", der andere versteht "gehören" als "wir haben je zur Hälfte den Kaupreis bezahlt" oder "wir haben gemeinsam den Immobilienkredit abgestottert", und noch andere vermengen unter dem Stichwort "gehören" Zugewinnausgleich mit Erbschaft.
Wenn die Strangeröffnerin "gehören" im Sinne eines Grundbucheintrags versteht, dann hat sie die Antwort längst bekommen.
-
23.05.2008, 14:38
AW: pflichtteil
ich bin im Grundbuch eingetragen, also gehören mir jetzt schon 50% der Wohng. = 40.000 €. Es besteht Zugewinngmeinschaft und es sind 2 Kinder da (jeder Partner hat 1 Kind aus der geschiedenen Ehe)
Es werden somit 50%, also 40.000 € vererbt.
Nehmen wir mal an, es würde KEIN Testament bestehen, so würde m. E. im Todesfall des Mannes die Ehefrau die Hälfte der 40.000 € erben, also 20.000 € und die anderen 20.000 € die Tochter des Mannes aus 1. Ehe, ihr Pflichtanteil würde somit 10.000 € betragen.
MEINE Tochter könnte m. E. keinen Pflichtteil beanspruchen, da sie ja nicht mit dem verstorbenen Stiefvater verwandt ist / war.
Ich nehme jetzt an, das es die richtige Lösung ist.
Danke für Eure Hilfe.
Vogelente
-
23.05.2008, 14:50
AW: pflichtteil
das ist richtig, aber auch nur dann, wenn er deine tochter nicht adoptiert hatte.
Zitat von vogelente


Zitieren
