Hallo Ihr da draußen,
wir haben auf unserem Grundstück eine eingetragene Grundschuld, die nicht mehr durch einen Kredit belastet ist. Kann ich da jetzt zu einer Bank gehen und über diese Höhe ohne weiteres einen Kredit bekommen?
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Ergebnis 1 bis 10 von 31
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24.04.2008, 16:23
Kredit mit vorhandener Grundschuld
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24.04.2008, 20:15Inaktiver User
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Eine "neue" Bank kann nicht einfach so die Stelle der "alten" Bank einnehmen. Die Grundschuld ist ja zugunsten deiner "alten" Bank (Grundschuld über xxx DM .....zugunsten der blabla-bank....) eingetragen und nutzt der "neuen" Bank nix - egal ob bezahlt oder nicht.
Erkundige dich mal bei der "neuen" Bank bzw. einem Notar, wie das zu handhaben ist.
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25.04.2008, 05:59
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Wenn die Grundschuld nicht mehr mit einem Kredit belastet ist, dann müsste sie auf den Eigentümer umgeschrieben sein bzw. auf diesen freigegeben sein. Was sagt denn das Grundbuch? Stehst du dort als Inhaber der Grundschuld drin? Und seit wann ist der Kredit abbezahlt?
Ohne weiteres bekommt gar keiner einen Kredit ;) Es hängt u.a. davon ab, was an sonstigen Verbindlichkeiten da ist (nicht zwangsweise Schulden, aber laufende Kosten z.B.) und was ihr verdient.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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25.04.2008, 06:42
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Vielen Dank für Eure Hilfe. Da stehen 40.000,- DM, die seit 5 Jahren abbezahlt sind. Ich habe diese nie löschen lassen. Kreditwürdig bin ich und dass die neue Bank prüfen wird, davon gehe ich aus. Muss ich zur Umschreibung auf die neue Bank zum Notar oder geht das anders - kostet dann ja auch wieder Gebühren.
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25.04.2008, 07:19
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Wie wäre es, wenn du einfach zu der Bank gehst, bei der du einen Kredit aufnehmen möchtest und denen die Sachlage darlegst? Ich habe mit meiner Bank besprochen, wie der Fall einer Grundschuld ablaufen würde - im Ergebnis habe ich lieber eine Hypothek genommen. Bedenke: Grundschuld könnte auch verkauft werden, wenn das nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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25.04.2008, 07:42
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Dazu hätte ich auch eine Frage. Wir haben kürzlich das Haus der Mutter meiner Frau überschrieben bekommen. Dort stehen auch diverse, erledigte Grundschuldeintragungen drin.Welche Bedeutung hätten diese bei einem späteren Verkauf?
Um die Bekloppten brauchen wir uns nicht sorgen....die normalen sind das Problem!
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25.04.2008, 07:45
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Was immer man damit machen möchte. Aber ganz ehrlich? Weg damit! V.a. wenn es ältere sind - ich verweise da mal auf die Diskussion um den Verkauf von Grundschulden. Je "sauberer" das Grundbuch ist, desto einfacher ist ein Verkauf. Wenn nichts mehr drin steht, dann gibt es auch keine Diskussionen mehr mit einem möglichen Käufer und das Objekt kann "unbelastet" und frei verkauft werden.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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25.04.2008, 08:37Inaktiver User
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Leuts, nach Beendigung eines Kredites IMMER das Grundbuch freimachen!!!!
Das ist ein Hindernis beim Verkauf und nebenbei eine Unsicherheit für die Eigentümer.
Ich habe immer nur kurz zwischenfinanziert, meist eine sog. "Rangordnung" eintragen lassen und sofort nach Tilgung des Kredites das löschen lassen. Kostet auch nicht viel. Meist macht die Bank das nach Anmahnung.
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25.04.2008, 10:21
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Vermutlich sind das ziemlich alte Grundschulden, die als Sicherheit kaum noch herangezogen werden können. Beim Verkauf wird mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Löschung der Grundschulden bestanden. Sind denn auch alle Löschungsbewilligungen vorhanden?
Zitat von Mactipp
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22.06.06
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25.04.2008, 10:28Inaktiver User
AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld
Banken können auch untereinander die Grundschulden "verpfänden" - das ist üblich und spart Notargebühren.
Zitat von joanni
Und alles, was der Notar bei einem Hausverkauf als "Nebenleistung" erbringt (etwa die Löschung von Grundschulden oder Neu-Eintragung für den Käufer) kostet auch keine Gebühren - wenn man das extra macht, kostet das.
In einem Kaufvertrag steht, dass das Haus lastenfrei übergeben wird - insofern trägt ein Käufer da kein Risiko, und es dürfte kein Hindernis sein.
Insofern kann man nicht allgemeingültig sagen, dass man Grundschulden nach Möglichkeit immer löschen sollte.
Gruß, Leonie


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