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  1. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Ich habe einen Betrag von 34 oder 43 Euro im Kopf, für die Löschung einer Verbindlichkeit im Lastenblatt.

    Es kann direkt beim Gericht beantragt werden, wenn alle Unterlagen korrekt vorliegen.

    Also, dieser kleine Luxus wäre mir das schon wert!

    Bei mir war es ja nur eine Zwischenfinanzierung, aber damit kann ich quasi "feiern", daß ich alles abbezahlt habe und die Immobilie nun gänzlich mir gehört.

    Vielleicht bin ich da altmodisch ...

  2. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Fenetra, du gehst davon aus, dass eine Grundschuld ein "Makel" ist. Das ist aber nicht so, da eine Grundschuld völlig unabhängig vom zugrundeliegenden Darlehen existieren kann und die Gleichung Grundschuld = Belastung so nicht stimmt.

    Als wir unser erstes Darlehen abbezahlt hatten, bekamen wir die Löschungsbewilligung für die Grundschuld automatisch zugesandt. Anbei war ein Begleitschreiben, worin uns geraten wurde,die Grundschuld nicht löschen zu lassen. Sie kann bequem für ein weiteres Darlehen der Bausparkasse verwendet werden, falls man das in einigen Jahren benötigt. Wie gesagt, die Grundschuld tut nicht weh und sagt für sich überhaupt nichts aus, wieviel "Schulden" auf dem Haus lasten.

    Ich habe die Grundschuld erstmal stehen lassen und sämtliche Juristen und Banker, die ich kenne, handhaben das genaus so.

  3. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Fenetra, du gehst davon aus, dass eine Grundschuld ein "Makel" ist. Das ist aber nicht so, da eine Grundschuld völlig unabhängig vom zugrundeliegenden Darlehen existieren kann und die Gleichung Grundschuld = Belastung so nicht stimmt.

    Als wir unser erstes Darlehen abbezahlt hatten, bekamen wir die Löschungsbewilligung für die Grundschuld automatisch zugesandt. Anbei war ein Begleitschreiben, worin uns geraten wurde,die Grundschuld nicht löschen zu lassen. Sie kann bequem für ein weiteres Darlehen der Bausparkasse verwendet werden, falls man das in einigen Jahren benötigt. Wie gesagt, die Grundschuld tut nicht weh und sagt für sich überhaupt nichts aus, wieviel "Schulden" auf dem Haus lasten.

    Ich habe die Grundschuld erstmal stehen lassen und sämtliche Juristen und Banker, die ich kenne, handhaben das genaus so.
    Ich glaube, mit Deiner Annahme hast Du recht, wenn ich so in mich reinhöre.

    Ist aber auch so, daß ich seit einiger dubioser Geschäfte von Banken, die Kredite verkaufen, da noch heikler geworden bin. Sind nämlich nicht immer notleidende Kredite und die Grundschuld kann da komplett gefordert werden, egal, was die Unterlagen sagen (soweit bin ich in meinen Recherchen gekommen).

  4. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Versteh ich schon, fenetra. Da muss man das machen, wobei man das beste Gefühl hat.

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    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich habe einen Betrag von 34 oder 43 Euro im Kopf, für die Löschung einer Verbindlichkeit im Lastenblatt.
    Die Gebühren für Veränderungen im Grundbuch (Eintragung, Abtretung usw.) können auch erfragt werden bei den Notaren oder beim Grundbuchamt.

    Sobald man die Löschungsbewilligung von der Bank erhält (was i. d. R. der Normalfall sein sollte nach Ablösung des Kredites) kann man die Grundschuld entweder stehen lassen oder mit der Bewilligung zum Grundbuchamt gehen und die Grundschuld löschen lassen.
    Tanzen ist wie träumen - nur mit den Füßen
    22.06.06 "Bienie" , 04.04.11 "King" , 24.05.17 "Raica" 29.09.21 "Pirry"

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    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    1. Eine Grundschuld kann von einer Bank an die andere abgetreten werden. Allerdings verlangt die "neue" Bank dann meist zu Recht die Umschreibung der Vollstreckungsklausel, was zusätzliche Notarkosten verursacht (neben Abtretungserklärung und Vollzugskosten im Grundbuch) . Ideal und ohne zusätzliche Kosten wäre eine erneute Kreditaufnahme bei der Bank, für die die Grundschuld eingetragen wurde (wenn der ZInssatz paßt...)
    2. Beim Verkauf kann theoretisch die Grundschuld durch einen Käufer übernommen werden. Praktisch muß dann aber im Kaufvertrag die Übernahme erklärt werden, der Käufer muß sich dem abstrakten Schuldversprechen unterwerfen und es muß eine vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrags erteilt werden. Nach meinen Erfahrung en ist es günstiger, alte Grundschulden beim Verkauf löschen zu lassen und eine neue zur Finanzierungshöhe des Käufers passende Grundschuld beurkunden zu lassen.
    3. Solange kein Verkauf ansteht, würde ich die Grundschuld immer stehen lassen. Ein Verkauf der Grundschuld ohne eine zugrundeliegende Forderung ist üblicherweise in der Zweckerklärung ausgeschlossen (schau doch mal, was da seinerzeit vereinbart war). Bei urururalten Rechten kann man aber, wenn demnächst ein Verkauf geplant ist, schon mal tätig werden. Wenn es keine Verträge mehr gibt und der Eigentümer zwischezeitlich gewechselt hat, ist es bei dem urspünglichen Begünstigten (Bank, Bausparkasse) oft schwer, die Unterlagen noch aufzufinden, so daß es beim Verkauf länger dauert. Insbesondere bei Briefrechten sollte man frühzeitig schauen, wer den Brief hat. ANdernfalls muß bei Verkauf der Brief "aufgeboten" (für ungültig erklärt) werden, was mehrere Monate dauert und die Kaufpreisfälligkeit hemmen kann.

    LG

    Kawa

  7. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von bienie
    Sobald man die Löschungsbewilligung von der Bank erhält (was i. d. R. der Normalfall sein sollte nach Ablösung des Kredites) kann man die Grundschuld entweder stehen lassen oder mit der Bewilligung zum Grundbuchamt gehen und die Grundschuld löschen lassen.
    Man kann aber nicht direkt zum Grundbuchamt durchmarschieren, sondern muss den Umweg über einen Notar oder (länderabhängig) das Ortsgericht nehmen, die Löschung beantragen und bewilligen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.

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    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Man kann aber nicht direkt zum Grundbuchamt durchmarschieren, sondern muss den Umweg über einen Notar oder (länderabhängig) das Ortsgericht nehmen, die Löschung beantragen und bewilligen und seine Unterschrift beglaubigen lassen.
    Es gibt z. T. Grundbuchämter, wo man sogar eine Eintragung ohne den Umweg über den Notar vornehmen kann - Voraussetzung: Man ist auch der Eigentümer.
    Tanzen ist wie träumen - nur mit den Füßen
    22.06.06 "Bienie" , 04.04.11 "King" , 24.05.17 "Raica" 29.09.21 "Pirry"

  9. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Natürlich ist die Voraussetzung, dass man Eigentümer ist - das steht ja außer Frage.

    Und die nächste Voraussetzung ist nun einmal die, dass die Unterschrift des Eigentümers beglaubigt sein muss *- und das machen in allen Bundesländern die Notare und in wenigen Bundesländern zusätzlich noch die Ortsgerichte.

    * § 29 GBO ("...durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.")

  10. User Info Menu

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und die nächste Voraussetzung ist nun einmal die, dass die Unterschrift des Eigentümers beglaubigt sein muss *- und das machen in allen Bundesländern die Notare und in wenigen Bundesländern zusätzlich noch die Ortsgerichte.
    Ausnahmen bestätigen die Regel - es geht auch anders. Ich hatte vor längerer Zeit mit einem MA des hiesigen GB-Amtes gesprochen - er hatte den Hinweis gegeben, dass hier der Zwischenweg über den Notar nicht mehr genommen werden müsse....und es klappt! Es ist allerdings schon länger her, dass er mir erklärt hat, wieso und warum das geht (sprich die Voraussetzungen)..ich frage noch einmal nach.
    Tanzen ist wie träumen - nur mit den Füßen
    22.06.06 "Bienie" , 04.04.11 "King" , 24.05.17 "Raica" 29.09.21 "Pirry"

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