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  1. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Wie kommst du auf die Idee, dass die Beurkundung einer Grundschuld für den Käufer kostenfrei sei???

  2. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wie kommst du auf die Idee, dass die Beurkundung einer Grundschuld für den Käufer kostenfrei sei???
    das ist so, wenn das gleichzeitig mit dem Kaufvertrag geschieht.

    dann fällt nur "eine Gebühr" an.
    u.a. deshalb steht das doch oft mit im Kaufvertrag selbst.

    oder täusche ich mich?

  3. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Stimmt, da täuschst du dich sogar sehr.

    Eine Grundschuldbestellung ist eine separate Beurkundung, für die auch separat Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren wiederum ist abhängig von dem jeweiligen Grundschuldbetrag.

    Ich weiß nicht, was du meinst, was da im Kaufvertrag steht - aber eine Grundschuldbestellung ist es garantiert nicht.

  4. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    da muss ich noch einmal nachschauen ...

    aber das Löschen kann mit im Kaufvertrag beantragt werden?

  5. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Jein - im Kaufvertrag wird der Notar beauftragt die erforderlichen Löschungsunterlagen anzufordern und im Namen der Beteiligten entgegenzunehmen und nach Erfüllung der von den Gläubigern gestellten Bedingungen beim Grundbuchamt einzureichen und damit die Löschung zu beantragen.

    Die Kosten für die Löschung hat der Verkäufer zu tragen.

  6. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    und wenn ich die Löschung beantragen will, ohne dass das Haus verkauft wird - brauche ich dann einen Notar (den ich bezahlen muss)?
    Oder kann ich das selbst?

  7. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Das wird auch über einen Notar gemacht.

  8. User Info Menu

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Und da das Löschen und Neueintragen von Grundschulden ganz schön Schotter beim Notar lässt, macht es durchaus Sinn, eine abgelaufene Grundschuld stehen zu lassen, um sie evtl. später als Sicherheit für andere, neue Verbindlichkeiten einsetzen zu können. Zumal viele Kreditinstitute auch für das Ausstellen der Löschungsbewilligung noch eine Gebühr erheben.

    Frist ja kein Brot.

    Und vor einem evtl. Verkauf kann man immer noch löschen, wenn der Käufer auf lastenfreier Übergabe besteht.

  9. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Mattieu
    Und da das Löschen und Neueintragen von Grundschulden ganz schön Schotter beim Notar lässt, macht es durchaus Sinn, eine abgelaufene Grundschuld stehen zu lassen, um sie evtl. später als Sicherheit für andere, neue Verbindlichkeiten einsetzen zu können. Zumal viele Kreditinstitute auch für das Ausstellen der Löschungsbewilligung noch eine Gebühr erheben.

    Frist ja kein Brot.

    Und vor einem evtl. Verkauf kann man immer noch löschen, wenn der Käufer auf lastenfreier Übergabe besteht.
    So sehe ich das auch.

  10. Inaktiver User

    AW: Kredit mit vorhandener Grundschuld

    Zitat Zitat von Mattieu
    Und da das Löschen und Neueintragen von Grundschulden ganz schön Schotter beim Notar lässt, macht es durchaus Sinn, eine abgelaufene Grundschuld stehen zu lassen, um sie evtl. später als Sicherheit für andere, neue Verbindlichkeiten einsetzen zu können. Zumal viele Kreditinstitute auch für das Ausstellen der Löschungsbewilligung noch eine Gebühr erheben.

    Frist ja kein Brot.

    Und vor einem evtl. Verkauf kann man immer noch löschen, wenn der Käufer auf lastenfreier Übergabe besteht.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    So sehe ich das auch.
    Ich auch.

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