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  1. Inaktiver User

    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von tini70
    Es stimmt auch nicht, dass die Firmen glauben, es wäre nichts mehr zu holen, wenn sie ans Inkassounternehmen abgeben
    Wie kommst du auf die Idee? Wenn ein Inkassounternehmen tätig wird, dann hat die Firma die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten, damit ist der neue Gläubiger das Inkassounternehmen.
    Was glaubst du denn, warum ein Firma ihre Forderung an ein Inkassounternehmen, meist auch noch mit etwas Verlust, abgibt?

    Ein Mahnbescheid kann gar nicht von einem Inkassonunternehmen kommen, genausowenig wie die erste Mahnung. Denn erstmal muss das Inkassounternehmen seine Forderung dem Gläubiger mitteilen, und erst danach können Mahnungen kommen.

  2. Inaktiver User

    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    @ tini70

    Versteh ich jetzt nicht, wie du plötzlich auf Mahnbescheid kommst. Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich um eine Rechnung, eine Mahnung und ein Schreiben des Inkassobüros. Von Mahnbescheid steht nirgends was.


    @ alessandro_tr

    Warum sollte die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten worden sein? Viele bedienen sich eines Inkassounternehmens anstelle eines Anwaltes oder anstelle ihre Forderung selbst geltend zu machen. Das hat aber mit Abtretung nix zu tun. Die bearbeiten das nur, sind aber deshalb noch lange kein neuer Gläubiger.
    Alte titulierte Forderungen werden teilweise an Inkassounternehmen "verkauft" - zu einem Bruchteil der Forderungssumme -, aber doch keine, bei denen man davon ausgeht, dass sie sich in relativ absehbarer Zeit noch realisieren lassen.


    Davon abgesehen war die TE seit dem Tag der Fragestellung überhaupt nicht mehr online - sooo wichtig scheint's ihr vielleicht dann doch nicht zu sein.

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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Davon abgesehen war die TE seit dem Tag der Fragestellung überhaupt nicht mehr online - sooo wichtig scheint's ihr vielleicht dann doch nicht zu sein.
    Doch doch Junifrau, habe es hier schon verfolgt, allerdings bin ich bei meinen kranken Eltern gewesen, und der ihr PC geht über Funk... Um ne Seite zu öffnen, vergeht eine Ewigkeit. Da sind meine Schnecken im Garten schneller

    Ich habe mittlerweile bei der Inkassofirma reklamiert und nun folgenden Brief erhalten:

    da die nachstehende Rechnung nicht fristgerecht (erst nach unserer Beauftragung vom 27.02.2008) beglichen wurde, sind die durch das vorgerichtliche Mahnverfahren entstandenen Mehrkosten von Ihnen gem. § 286 BGB zu tragen.
    Warenlieferung gem. Re. Nr .... vom 29.12.07 in Höhe von 1009,64.

    Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

    Mahnkosten des AG 15,00
    Inkassobearbeitungsgebühr 147,50
    Verzugszinsen 16,15

    Wir fordern Sie auf die Restforderung von 178,65 bis zum 15.03.08auf unser Konto...


    Ich habe auch bei der Firma, mit der ich seit Jahren einen jährlichen Umsatz von ca. 1.500 mache angerufen und ihnen gesagt, was ich hier erlebt habe und weshlab nach langjähriger ohne Beanstandung und Mahnungen erfolgten Geschäftsbeziehungen ich nicht mal einen Anruf VOR der Einschaltung des Inkassobüros bekommen habe.

    Darauf wusste die Dame nur zu sagen, "dies ist normal schon üblich" und "Ihr zuständiger Vertreter hätte sich bei Ihnen melden müssen", aber eine Lösung wurde nicht angeboten. Somit habe ich ihr gesagt, dass für mich die Beziehungen mit ihrer Firma ab heute erledigt sind.

    Und bitte jetzt keine Schuldzuweisungen mehr. Ich weiß, dass ichs versemmelt habe (Urlaub, dann meine Krankheit und gleich im Anschluss die meiner Eltern). Sowas kann ich jetzt echt nicht brauchen.

    VG Cindy

  4. Inaktiver User

    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @ alessandro_tr
    Warum sollte die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten worden sein?
    Aufgrund der Darstellung der TE bin ich davon ausgegangen. Du hast natürlich Recht, dass ein Inkassounternehmen im Auftag des Gläubigers arbeiten kann oder das der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen abtreten kann.

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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von Nocturna
    Ich fürchte, es sieht nicht gut für dich aus.
    Ich habe mal dazu gegoogelt.

    Befindet sich der Schuldner zum Zeitpunkt der Beantragung des Mahnbescheides, bzw. der Beauftragung einer Kanzlei, die den Mahnbescheid bei Gericht beantragen soll, bereits in Zahlungsverzug hat der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens auch dann zu tragen, wenn der Schuldner die Forderung nach Beauftragung der Kanzlei bzw. der Beantragung des Mahnbescheides und noch vor der Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner begleicht.

    Somit hat der Schuldner in diesem Fall die Kosten des Mahnverfahrens auch dann zu tragen, wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung der Forderung noch keine Kenntnis von dem Mahnbescheid hatte, da dieser ihm noch nicht zugestellt wurde.

    (Quelle Jurathek)
    Hier wurde der Begriff Mahnbescheid ins Spiel gebracht, darum bin ich auf die Unterscheidung zwischen Mahnung und Mahnbescheid eingegangen.

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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wie kommst du auf die Idee? Wenn ein Inkassounternehmen tätig wird, dann hat die Firma die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten, damit ist der neue Gläubiger das Inkassounternehmen.
    Was glaubst du denn, warum ein Firma ihre Forderung an ein Inkassounternehmen, meist auch noch mit etwas Verlust, abgibt?

    Ein Mahnbescheid kann gar nicht von einem Inkassonunternehmen kommen, genausowenig wie die erste Mahnung. Denn erstmal muss das Inkassounternehmen seine Forderung dem Gläubiger mitteilen, und erst danach können Mahnungen kommen.
    Natürlich kann der Mahnbescheid nicht vom Inkassounternehmen kommen, dieser wird immer beim zuständigen Amtsgericht beantragt und dann durch das Gericht erlassen.

  7. Moderation

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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Ich wiederhol mich ja nur ungern, aber welche Frist stand denn in der Mahnung? Hast du innerhalb dieser Frist bezahlt oder die auch verstreichen lassen?
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Zitat Zitat von izzie
    Ich wiederhol mich ja nur ungern, aber welche Frist stand denn in der Mahnung? Hast du innerhalb dieser Frist bezahlt oder die auch verstreichen lassen?
    Hallo Izzie, die Frist war um 3 Tage überschritten (war im KH wegen Lungenentzündung!).

    VG Cindy

  9. Moderation

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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    Dann wirst du wohl zahlen müssen.
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    Moderation von:
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    AW: Inkasso! Muss ich Gebühren bezahlen?

    xxx
    Geändert von Jil_Maj (04.10.2011 um 16:11 Uhr)

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