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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Chrissi0815 Beitrag anzeigen
    Ich frag mal ganz provokant: ist das denn so schlimm?
    Pfleger oder Heime werden auch bezahlt.
    Wenn Kinder da sind, die dann bereit sind sich mehr zu kümmern? Ist doch irgendwie " normal ". Oft ist es doch so, wer sich kümmert, wird belohnt.
    Dumm nur, dass man sie hier vorher komplett bezahlt, ohne zu wissen, ob man die Leistung bekommt. Und da die Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Haus früher oder später sowieso bekommen, fühlen die sich vielleicht auch nicht bezahlt.

    Wer seine Kinder für Pflegeleistung bezahlen will, der soll das auch tun. Meine Großmutter hat ihre Tante zur Pflege in ihren Haushalt aufgenommen, sie war allerdings pflegeleicht. Dafür hat sie die Rente der Tante bekommen. Hätte meine Großmutter oder meine Urgroßtante keinen Bock mehr gehabt, dann wäre die Pflege und die Bezahlung zuende gewesen. So macht man das, aber man überschreibt doch nicht im Vorhinein ein Haus, niemals!

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Ich verstehe zwar, warum Du das so vehement sagst, denn ich habe auch schon sehr viel Negatives gehört.
    Ich bin nur der Meinung, dass es nicht zwangsläufig so kommen muss und man sich auch absichern kann.
    Das siehst Du ja auch an diesem Thread: Die Oma muss mit übernommen werden.( d.h. sie ist und bleibt abgesichert).

    Auch gibt es einige Beispiele, wo es nicht anders geht, weil sonst die Kinder nicht mitspielen würden. Ich nenne jetzt nur mal das Beispiel "Bauer". Es ist (mir übrigens unverständlicherweise) immer noch absolut üblich, dass ein Kind alles bekommt und die anderen Kinder mehr oder weniger leer ausgehen. Dafür zahlt der "Neubauer" den Eltern den Unterhalt, da die kleine Rente die vom Staat kommt nicht ausreicht. Das alles wird somit zu Lebzeiten übergeben, spätestens wenn der "Altbauer" die Arbeit nicht mehr schafft.
    Außerdem schreibt Dir ein Notar so ziemlich alle Rückfallklauseln in die Schenkungsurkunde, die Du haben möchtest. Da kann man sich gegen gewisse Handlungen der Beschenkten schon wehren bzw. sogar die Erbfolge wieder ändern, falls der Beschenkte frühzeitig selber stirbt und das Ganze z.B. nicht an den Ehepartner und dessen Familie fallen soll.
    (Klar, wenn Du schlimmstenfalls entmündigt wirst, nützt Dir das auch nichts mehr, aber so was geht auch nicht so leicht.)

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Es ist halt nicht so selten, dass die Alten, sobald sie das Haus überschrieben haben, so lange gemobbt werden, bis sie freiwillig ins Altenheim ziehen. Und es verstößt halt gegen jede wirtschaftliche Vernunft, sein Eigentum aus der Hand zu geben. Aber ich wiederhole mich.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Es können natürlich auch die Kinder den Eltern das Haus abkaufen......auch schon gesehen.


    Und ehrlich gesagt, hätte ich eine Familie in der ich auf wirtschaftliche Vernunft achten muss, ich würde den Kontakt abbrechen und von mir aus nie wieder aufnehmen.


    Sowas will ich nicht in meinen Privatkontakten.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Bitte kommt wieder zum Thema zurück, es geht eher um die wirtschaftliche Komponente, inwieweit ist ein Haus verkauffähig, wenn ein Wohnrecht darauf liegt.

    Was jeder privat von seiner Familie erwartet ist hier nicht relevant. Es kann an passender Stelle des Bri-Forums ein Thema dazu eröffnet werden.

    Danke.

    Margali
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    Bitte kommt wieder zum Thema zurück, es geht eher um die wirtschaftliche Komponente, inwieweit ist ein Haus verkauffähig, wenn ein Wohnrecht darauf liegt.
    Sagte doch schon jemand: gar nicht, wenn an erster Rangstelle eingetragen.

    Habe auch ein schuldenfreies Haus geerbt, da ist sogar die im Vergleich zum reinen Wohnrecht verschärfte Stufe drauf = Nießbrauch. Der ist rechnerisch xx.000 Euro wert. Kein Mensch will und wird das Haus zum tatsächlichen Wert minus diese xx.000 Euro kaufen, obwohl es mehrere Interessenten gibt, die brandheiß auf die Bude sind.

    Und der Nießbrauchsnehmer nimmt diesen weder in Anspruch noch kümmert er sich einen Dreck um seine (teuren) Pflichten dem Erhalt des Anwesens gegenüber. Werd ich mir alles einklagen müssen, noch zu dessen Lebzeiten oder später von seinen Kindern; zusätzlich dazu, dass die Hütte so komplett unverkäuflich ist, auch wenn ich ums doppelte des Wertes dieses Nießbrauchs runterginge im Preis.

  7. gesperrt

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Du hast ein SCHULDENFREIES Haus geerbt.

    Ist das nichts?

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Saetien Beitrag anzeigen
    Du hast ein SCHULDENFREIES Haus geerbt.

    Ist das nichts?
    Och, derjenige, der es vor mir erbte (nicht erbaute oder bezahlte!), erbte das ohne störrischen, altersgeizblockierenden, selbst eh schon schwerreichen Quälgeist dazu und damals war es auch schon schuldenfrei...

    Nein, ist natürlich nicht nichts, aber im Vergleich dazu, was mich das jetzt kostet, finanziell und vor allem auch an Nerven (die unbezahlbar sind), zahl ich da wahlweise mit vielen Euros drauf oder vielen grauen Haaren/Lebensjahren, sollte ich das gerichtlich durchstreiten. Hoffentlich bleibt am Schluss überhaupt eine Entschädigung für die Nerven über.

    Und jetzt bitte nicht die Frage: "Warum nahmst Du das Erbe an?" Als ich das tat, wusste ich noch nicht, dass da ein Nießbrauch drauf ist, evtl. hätte ich es mir dann überlegt, weil so viel unnötiger Nervenkrieg. Der lässt sich nur durchstehen, wenn man, wie ich, mit fähigen Anwälten befreundet ist, die irgendwann mal auch zu kläffen anfangen.
    Allein hätte ich längst die Flügel gestrichen, weil Zwickmühle und ich die dümmste Naivlingine überhaupt. Zumindest war ich das, bis ich erbte.

    Und: Ich bleibe dabei - ein schuldenfreies Anwesen, auf dem ein Nießbrauch oder Wohnrecht erstranging im Grundbuch steht, bekommt man nicht verkauft;
    es in die Zwangsversteigerung laufen zu lassen, ist in den wenigsten Fällen sinnvoll und wie gelingt das überhaupt, außer fies die Grundsteuer nimmer zu zahlen?
    Kredit nixxe funzze mit Besicherung, zu der der erstrangig Berechtigte nicht zustimmt.
    Geändert von SignorinaLimoncella (21.06.2015 um 23:13 Uhr) Grund: ergänzt

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