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  1. Inaktiver User

    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    MaryB, ja, da hab ich mich wohl geirrt und es ist so, wie FriendOfAlwin schon schrieb, dass es drauf ankommt, was im Notarvertrag steht, in dem das Wohnrecht vereinbart wurde. Asche auf mein Haupt

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Wenn Du was weggibst, dann ist ist es weg. Ein Wohnrecht ist zwar nett, aber was, wenn der mit dem Haus beschenkte den Wohnberechtigten aus dem Hause ekeln will? Der wird Dir dann das Leben zur Hölle machen, und egal ob Du aufgibst oder nicht, das ist kein Zuckerschlecken. Wenn man das Haus aber nicht aus der Hand gibt, dann wird man auch nicht rausgemobbt.

    Allgemein betrachtet ist diese eiserne Regel Lebenserfahrung. Einen nicht ganz so heftigen Fall habe ich in der Verwandtschaft erlebt. Meine Mutter ist von ihrer Schwester auch immer genötigt worden, dass man doch mit warmen Händen geben müsse, so wie sie es täte. Und jetzt ist ihre Schwester so unglaublich böse auf die Fresse gefallen. Sie haben ihre Enkel gekauft, und jetzt, wo sie kein Geld mehr geben, haben sich die Enkel mit ihr verkracht.
    Mit warmen Händen geben heißt es ja deshalb, weil man dann noch mitbekommt wenn die Erben was bekommen, im Gegensatz dazu wenn die Hände kalt sind.
    Das hat durchaus auch Vorteile.

    Aber: Niemals würde ich meine Eigentumswohnung/Einfamilienhaus mit warmen Händen geben, in dem ich wohne.
    Falls man eine zweite Immobilie hat oder Vermögen, das man sicher nicht mehr selbst verleben wird, dann sind die warmen Hände eine gute Alternative.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Hallo,

    die Themen Wohnrecht und Zwangsversteigerung ist nicht ganz so einfach, so dass hier sogar die meisten Anwälte daran scheitern.
    Ich versuche Dir einmal in kurzen Sätzen das Wohnrecht zu erklären:
    Ist ist meistens eine trügerische Sicherheit und kann meistens gekippt werden.

    Es, das Wohnrecht, steht in Abteilung II des Grundbuchs, in dem alle Beschränkungen, wie Nutzungsrechte und Dienstbarkeiten aufgeführt sind.
    A)
    Wenn das Niessbrauchrecht ranghöher ist, als das Recht des betreibenden Gläubigers, bleibt es nach der Versteigerung bestehen. Dies ist aber nur selten der Fall, da die Bank bei einer Finanzierung immer an die erste Rangstelle ins Grundbuch will.
    B)
    Wenn das Niessbrauchrecht Rang schlechter ist, erlischt es mit dem Zuschlag.
    Es besteht dann Anspruch auf Wertersatz aus dem Versteigerungserlös. Dieser ist aber fast immer wesentlich geringer als der Verkehrswert der Immobilie.

    Der einzige Schutz des Wohnrechts

    Im Grundbuch muss es mit dem 1. Rang eingetragen werden. Aber das lässt sich nicht immer machen. Gefahr für das Wohnrecht droht immer dann, wenn das Haus mit Grundschulden oder Hypotheken belastet werden soll. Denn Banken fordern für ihre Sicherheiten immer den besten Rang.
    Viele Gruesse

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Hallo, der Blog ist zwar alt, aber ich schreib trotzdem kurz.

    Das ist ein häufiges Konstrukt beim "Geben mit warmen Händen":

    Oma überschreibt das unbelastete! Haus dem/den Erben.
    Sie lässt sich dabei aber zur eigenen Absicherung ein Wohnrecht/Nießnutz zu Lebzeiten eintragen.
    Dieses Recht bekommst Du OHNE EINWILLIGUNG der Oma NIE zu deren Lebzeiten gelöscht.

    Das ist doch der Sinn des Wohnrechts, das übrigens deswegen auch Erb- und Schenkungssteuer -mindernd wirkt.
    Der Staat hat kein Interesse dran, dass die Oma alles Vermögen abgibt und dann zu Gunsten ihrer Erben zum Sozialfall wird.
    Wenn der Erbe sich verschuldet und das Haus versteigern muss, berührt das Omas Rechte nicht.
    Geändert von Chrissi0815 (17.06.2015 um 08:35 Uhr)

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Wobei ich die Oma da warnen möchte, ja, wachrütteln: Sie soll nie das Haus übergeben. Was ist das Wohnrecht wert, wenn Kind und Ehepartner einem mit dem Ziel des Auszuges der Oma das Leben vergällen?

    Mir fällt kaum ein Grund ein, weshalb jemand wesentliche Teile seines Eigentumes mit warmen Händen geben sollte. Denn weg ist weg.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Ich finde das ist von Fall zu Fall verschieden. Was spricht dagegen, wenn man (die Oma) trotzdem abgesichert ist und das abzugebende Eigentum nicht mehr braucht? Und wenn sie noch dazu loyale und nette Kinder / Enkel o.ä. hat?
    Klar gibt es aber auch genügend Negativbeispiele von undankbaren Beschenkten, keine Frage.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Chrissi0815 Beitrag anzeigen
    Was spricht dagegen, wenn man (die Oma) trotzdem abgesichert ist und das abzugebende Eigentum nicht mehr braucht?
    Was spricht dafür?

    Natürlich kannst Du Dein Eigentum verschenken, aber das ist es dann auch: Verschenkt. Wenn Du noch drin wohnen bleiben willst, dann solltest Du es nicht verschenken.

  8. gesperrt

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Was dafür spricht:

    Wenn man das Haus z.B. den eigenen Kindern überträgt, sind die auch fortan für Reparaturen zuständig - sowohl für die Finanzierung derselben als auch für die Organisation der Handwerker.


    Das kann doch im Alter einiges weniger an Stress sein, denke ich mir.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Wenn man alt ist, sind einem Erhaltungsaufwandsreparaturen schnurz. Ich vermute bei vorzeitigen Übergaben mehr, dass man von Kindern erwartet, dass sie mehr anwesend sind und sich kümmern.
    Moderatorin im Forum

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Margali62 Beitrag anzeigen
    ?.........Ich vermute bei vorzeitigen Übergaben mehr, dass man von Kindern erwartet, dass sie mehr anwesend sind und sich kümmern.
    Ich frag mal ganz provokant: ist das denn so schlimm?
    Pfleger oder Heime werden auch bezahlt.
    Wenn Kinder da sind, die dann bereit sind sich mehr zu kümmern? Ist doch irgendwie " normal ". Oft ist es doch so, wer sich kümmert, wird belohnt.

  11. 20.06.2015, 13:30

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