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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Ich meine, verkaufen kannst Du schon, aber das Wohnrecht bleibt bestehen.

    Ich halte es aus Sicht der Eltern aber für ziemlich dumm, Eigentum zu überschreiben, trotz Wohnrecht. Es gibt da so eine eiserne Regel des Lebens: Man gibt mit kalten Händen, nicht mit warmen.

  2. Inaktiver User

    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Ich habe noch mal nachgelesen. Du kannst das Haus verkaufen...allerdings bleibt das Wohnrecht (wie Quirin schreibt) bestehen - und es ist auch nur mit Zustimmung des Wohnberechtigten -also deiner Mutter- aufhebbar.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Es gibt da so eine eiserne Regel des Lebens: Man gibt mit kalten Händen, nicht mit warmen.
    Aha.
    Und warum ist das eine "eiserne" Regel?

  4. Inaktiver User

    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von FriendOfAlwin Beitrag anzeigen
    Aha.
    Und warum ist das eine "eiserne" Regel?
    Zumal ich das genau andersrum kenne: besser mit warmen Händen geben als mit kalten.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zumal ich das genau andersrum kenne: besser mit warmen Händen geben als mit kalten.
    Eben, ich auch

    Und im Kontext das Falls frage ich mich noch mehr, was diese Regel besagen soll.
    Dass die Tochter nun warten und das leerstehende Haus verfallen lassen muss, bis ihre Mutter gestorben ist, nur weil sich diese weigert der traurigen Tatsache ins Auge zu blicken, dass sie

    a) dort nicht mehr leben kann
    b) nicht sie darüber entscheidet, ob die TE das Haus für ihre noch minderjährigen Kinder behält oder nicht?

  6. Inaktiver User

    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Egal, ob mit kalten oder warmen Händen. Bei einem Haus mit eingetragenem Wohnrecht braucht man die Einwilligung des Wohnrechtsinhabers, wenn man es verkaufen möchte.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Egal, ob mit kalten oder warmen Händen. Bei einem Haus mit eingetragenem Wohnrecht braucht man die Einwilligung des Wohnrechtsinhabers, wenn man es verkaufen möchte.
    Da gehen aber die Aussagen auseinander (s.o).

    Ich würde denken, dass es da unterschiedliche Regelungen gibt und man in der konkreten notariellen Vereinbarung nachschauen müsste.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von FriendOfAlwin Beitrag anzeigen
    Aha.
    Und warum ist das eine "eiserne" Regel?
    Wenn Du was weggibst, dann ist ist es weg. Ein Wohnrecht ist zwar nett, aber was, wenn der mit dem Haus beschenkte den Wohnberechtigten aus dem Hause ekeln will? Der wird Dir dann das Leben zur Hölle machen, und egal ob Du aufgibst oder nicht, das ist kein Zuckerschlecken. Wenn man das Haus aber nicht aus der Hand gibt, dann wird man auch nicht rausgemobbt.

    Allgemein betrachtet ist diese eiserne Regel Lebenserfahrung. Einen nicht ganz so heftigen Fall habe ich in der Verwandtschaft erlebt. Meine Mutter ist von ihrer Schwester auch immer genötigt worden, dass man doch mit warmen Händen geben müsse, so wie sie es täte. Und jetzt ist ihre Schwester so unglaublich böse auf die Fresse gefallen. Sie haben ihre Enkel gekauft, und jetzt, wo sie kein Geld mehr geben, haben sich die Enkel mit ihr verkracht.

  9. gesperrt

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Quirin,
    um sich mit der Familie zu verkrachen, braucht ein Mensch "nur" etwas Geld, weder Haus noch Grundstück. Es ist auch egal, ob ein Haus draufgeht oder nicht.
    Als "eiserne Regel" kenn ich "Man gibt mit warmen Händen, nicht mit kalten."


    Rapunzel,

    wenn das Haus verfällt und abgerissen werden muss, musst du als Eigentümerin die Kosten dafür tragen. Zudem bist du verpflichtet, die Heimkosten für deine Mutter mit zu bezahlen. Das sind zwei größere Posten, die bei einem kleinen Einkommen riesige Probleme aufwerfen.

    Kann das Haus in zwei Wohnungen geteilt werden?
    Wenn ja, dann könntest du die Wohnung deiner Mutter vermieten und damit einen Teil der Heimkosten, des Hauserhalts und der sonstigen Kosten tragen.

    Wenn nicht, dann sollte die Lösung so aussehen: Du ziehst aus in eine kleine, bezahlbare Wohnung. Du vermietest das komplette Haus an einen Bastler für eine geringere Miete als üblich, damit er die Instandsetzung vornimmt. Mit der Mieteinnahme bestreitest du die Heimkosten deiner Mutter.

    Sie wird auch in den kommenden Monaten wahrscheinlich keiner Ablöse ihres Wohnrechtes zustimmen.

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    AW: lebenslanges Wohnrecht-Zwangsversteigerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Egal, ob mit kalten oder warmen Händen. Bei einem Haus mit eingetragenem Wohnrecht braucht man die Einwilligung des Wohnrechtsinhabers, wenn man es verkaufen möchte.
    Das stimmt nicht. Man braucht die Einwilligung nicht. Wir haben ein Haus mit Wohnrecht verkauft, die Einwilligung brauchten wir nicht, wir können ja mit unserem Haus machen was wir wollen. Das Wohnrecht wurde vom Kaufpreis abgezogen, in unserem Fall waren es nur wenige tausend Euro, da der Wohnrechtinhaber schon 90 ist. In unserem Fall war es ein Zweifamilienhaus, für die untere Wohnung besteht das Wohnrecht.

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