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    Frage Private Insolvenz ohne Anwalt

    Hab' versucht, priv. Insolvenz ohne Anwalt zu bearbeiten. Einreichung beim AG ohne Bescheinigung wird lt. tel. Auskunft kostenpflichtig zurück gewiesen. Ein Bekannter macht das so: Anschreiben an Gläubiger, die erforderliche Bescheinigung spart er sich, indem er die Unterlagen beim Amtsgericht einreicht und auffordert: man solle ihm einen Anwalt beiordnen.
    Meine Fragen:
    So sind doch die Anwaltskosten absolut nicht überschaubar?
    Ist es richtig, dass der Anwalt je nach Einspruch-Quote (in Bezug auf das aussergerichtliche Verfahren) nach-mahnen muss?
    Wie hoch ist die Qoute?

    Habe mich fast entschieden, das mit Schuldenregler e.V. zu machen.
    Hat jemand Erfahrung mit diesem / oder einem ähnlichen Verein?
    Geändert von ascalin (12.01.2008 um 01:56 Uhr) Grund: Direktlink entfernt und durch Vereinsnamen ersetzt

  2. User Info Menu

    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Hallo,
    von der Insolvenz ohne anwaltlicher Begleitung wuerden wir abraten,da wir hier schlechte Erfahrungen gemacht haben.Mit (fachlichem gutem Anwalt) ist man auf der sicheren Seite.
    Ausserdem kann man eine Pauschalvereinbarung mit ihm ausmachen in dem dann alle Kosten gedeckt sind.

    Leider gibt es seit einiger Zeit so gut wie keine Beratungshilfescheine mehr fuer die Inso,sodass man dies aus seiner eingenen Tasche bezehlen muss.


    Habe mich fast entschieden, das mit Schuldenregler e.V. zu machen.
    Hat jemand Erfahrung mit diesem / oder einem ähnlichen Verein?
    Finger weg davon!!
    Viele Gruesse

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    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Die Verbraucherinsolvenz kann nur beantragt werden wenn von einer geeigneten Stelle der gescheiterte außergerichtliche Einigungsversuch nachgewiesen werden kann.

    Bei einer Regelinsolvenz ist das etwas anders, hier könnte man theoretisch "alleine" tätig werden.

    Beratungshilfescheine sind in der Regel kein Problem, außer in Bremen, Hamburg und Berlin soweit mir bekannt ist.

    Beratungshilfe beantragt man bei seinem zuständigen Amtsgericht.
    Hier werden Mietkosten, Gehaltsnachweise (oder ALGi/II ) u.a. gefordert, dann wird geprüft ob man BH bewilligt bekommt oder nicht.

    Wichtig ist u.a. beim Antrag auf Privatinsolvenz den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung mit abzugeben.

    Von Schuldenreglern u.ä. würde ich abraten.

    Beratungshilfe beantragen oder einen Termin bei einer Schuldnerberatung machen (können ggf. lange Wartezeiten sein)

    lg
    Mel

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    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Hallo,

    die Beratungshilfe sollte überhaupt kein Problem sein, weil die Insolvenzordnung ja zwingend den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Hilfe einer geeigneten Stelle vorschreiben. Zumindest hier in München habe ich es nie erlebt, dass ein Schuldner keinen Schein bekommen hat.

    Beim Anwalt würde ich vorher telefonsich nachfragen, weiviel Erfahrung er mit Verbraucherinsolvenzen er hat und ob er auf Beratungshilfeschein arbeitet. Letzteres muss er zwar, aber einige Anwälte setzen einen in der Prioritätenliste dann eben ziemlich weit nach hinten.

    Mandelblüte

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    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Nur so bekommt man die Schulden los:





    I. Außergerichtliche Einigung

    man einigt sich auf den Betrag X und zahlt bis der Betrag X beglichen ist.Die Restschulden werden erlassen.
    Sollten die Gläubiger nicht mitmachen benötigt man eine Bescheinigng vom Anwalt/Steuerberater/Etc. der den Außergerichtlichen Einigungsversuche als gescheitert erklärt.



    II. Schuldenbereinigungsplan

    Ist die außergerichtliche Einigung gescheitert, kann man Insolvenz beantragen.

    Bevor jedoch das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird, unternimmt das Gericht einen zweiten Versuch einer einvernehmlichen Schuldenbereinigung. Der Vorteil ist, dass jetzt nicht mehr alle, sondern nur noch die Mehrheit der Gläubiger zustimmen muss. Das Gericht kann dann unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung der Gläubiger, die Ihren Plan ablehnen, ersetzen.

    Wird der Plan angenommen, erübrigt sich das weitere Verfahren






    III. Restschuldbefreiung

    Ist eine gütliche Einigung mit den Gläubigern nicht möglich , prüft das Insolvenzgericht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens vorliegen. Eine Voraussetzung ist die bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Außerdem müssen die Kosten des Verfahrens gedeckt sein oder es muss ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.

    Ist das Verfahren eröffnet, wird - soweit vorhanden - Ipfändbares Sach- und Geldvermögen verwertet. Das Gericht prüft anschließend, ob von den Gläubigern berechtigte Grunde vorgebracht werden, die eine Schuldenbefreiung nicht zulassen.

    Ps:
    Man darf auf keinen fall einen Gläubiger "vergessen", nur die vorgebrachten GL kommen in die Tabelle.
    Wenn sich danach einer meldet kann und wird die ganze Insolvenz aufgehoben .

    So geht es bei einer PRIVATEN INSOLVENZ


    Bei der Regel Insolvenz ist es etwas einfacher.


    Liebe Grüße

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    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Hallo,
    wer gut informiert ist, und dass sollte man sein wenn man Ratschlaege gibt weiss dass es eben keinen Beratunghilfeschein mehr fuer die Privatinsolvenz mehr gibt (zumindest bei den meisten Gerichten)
    Dies seit dem neuen Gerichtsurteil vom Herbst 2006.
    Desweiteren wuerde ich der werten Leserschaft einmal empfehlen in einem Rechtspflegerforum mitzulesen bzw.nachzulesen was dort gesagt wird ueber das Thema.
    Dies wird dort fast grundsaetzlich abgelehnt.Und die Rechtspfleger sind dafuer zustaendig.

    esgeht hat kurz beschrieben wie eine private Inso ablaufen kann. Diese sollte von einer anerkannten Person (Rechtsanwalt) begleitet werden.
    Dann geht es auch
    Sind aber natuerlich noch viele andere Gesichtspunkte zu beachten, damit am Ende wirklich die Restschuldbefreiung herauskommt.

    lg
    Viele Gruesse

  7. User Info Menu

    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Zitat Zitat von helfer
    Hallo,
    wer gut informiert ist, und dass sollte man sein wenn man Ratschlaege gibt weiss dass es eben keinen Beratunghilfeschein mehr fuer die Privatinsolvenz mehr gibt (zumindest bei den meisten Gerichten)
    Dies seit dem neuen Gerichtsurteil vom Herbst 2006.
    Desweiteren wuerde ich der werten Leserschaft einmal empfehlen in einem Rechtspflegerforum mitzulesen bzw.nachzulesen was dort gesagt wird ueber das Thema.
    Dies wird dort fast grundsaetzlich abgelehnt.Und die Rechtspfleger sind dafuer zustaendig.

    lg
    Hallo,

    der letzte Schein, den ich bekommen habe, ist gerade einmal drei Wochen alt.

    Mandelbluete

  8. User Info Menu

    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Ich schließe mich Mandelbluete vollumfänglich an.
    Auch ich habe anstandslos einen Beratungshilfeschein bekommen und kenne mindestens 5 Leute aus meiner näheren Bekanntschaft, welche ebenfalls einen erhalten haben.

    Nur Berlin, Hamburg und Bremen gibt keine mehr aus.

    Gruß
    Mel

  9. User Info Menu

    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Ich denke auch das es den "Beratungsschein" noch gibt,

    zusätzlich werden dadurch ja die kostenlosen Schuldenberatungsstellen entlastet, die ja längere Warteschlangen haben ,wie man hört.

    Allerdings, weis ich jetzt nicht ob nach der Beratung kosten auf einem zu kommen

    die es bei den Schuldenberatungsstellen sicher nicht gibt.

    LG

  10. Inaktiver User

    AW: Private Insolvenz ohne Anwalt

    Zitat Zitat von esgeht
    ...Allerdings, weis ich jetzt nicht ob nach der Beratung kosten auf einem zu kommen

    die es bei den Schuldenberatungsstellen sicher nicht gibt.
    Jo, die bewussten 10 EUR; oder wie meinst du das jetzt? Aber die kommen eigentlich nicht "nach" der Beratung auf einen zu, sondern für die Beratung.

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