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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    als er vom bund zurück kam und auf seinen studienplatz wartete, das gleiche spiel. er sich als arbeitssuchend gemeldet und es gab kindergeld.
    in dieser zeit hatte er auch keinen anspruch auf barunterhalt durch seinen vater oder durch mich. gelebt hat er bei mir und zwar mit dem ausdrücklichen hinweis der arge, das ich als mutter für ihn bis zum 25. Lj. verantwortlich bin.
    glücklicherweise fand er für 6 wochen einen aushilfsjob, ohne hilfe der agentur. jetzt studiert er.
    Frage mich gerade, was die Kinder machen, deren Eltern sie in diesen Fällen nicht unterhalten können/wollen. Müssen die dann ihre eigenen Eltern verklagen? Ich hatte auch das Glück, kein Bafög beziehen zu müssen, habe aber trotzdem immer nebenher gearbeitet, weil meine Eltern mich eher knapp bei Kasse hielten (was ich gut fand!) und weil ich mir zugegebenermaßen auch Einiges an mehr leisten wollte. Geschadet hat es mir nichts, im Gegenteil. Gerade als ich mich bewarb, wurde es durchaus posititv gesehen, dass ich mir auch jahrelang bei Mc Donald's die Hände schmutzig machte. Naja, die Sehnsucht nach diesem ungesunden Fraß ist geblieben.

    Was ich mich auch frage, ist, warum die Mutter ihren Sohn finanziell unterstützen will. Der kann arbeiten und irgendein Job findet sich immer, mich haben gerade die "dreckigen" Jobs weitergebracht in meinem Ehrgeiz, bzw. meinem Studium.
    "Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen."
    (Immanuel Kant)

  2. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    gute frage sascha99,
    ich kann und will meine kinder aber unterstützen. ich bin als alleinerziehender elternteil gesetzlich dazu sogar verpflichtet.
    die 400 euro pro kind tun weh, richtig weh, aber ich habe immer noch mehr als die beiden zum leben.
    die große zieht in windeseile ihr studium durch, möchte dieses jahr aber das auslandsemester machen, da heißt es eventuell doch kredit aufnehmen.
    im osten sind die chancen auf nebenjobs verdammt klein, weil sich da auch leute mit abgeschlossener berufsausbildung danach drängeln.
    und wenn du am theater als garderobenkraft oder auf modenschauen nur 20 € am abend bekommst, dann wirds halt nicht mehr.

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    gute frage sascha99,
    ich kann und will meine kinder aber unterstützen. ich bin als alleinerziehender elternteil gesetzlich dazu sogar verpflichtet.
    die 400 euro pro kind tun weh, richtig weh, aber ich habe immer noch mehr als die beiden zum leben.
    Wenn sie 400 € pro Monat kriegen, ist das eine Unterstützung, aber kein Verwöhnen. Das wird sie gewiss nicht negativ beeinflussen.
    die große zieht in windeseile ihr studium durch, möchte dieses jahr aber das auslandsemester machen, da heißt es eventuell doch kredit aufnehmen.
    Im habe auch im Ausland studiert, über Erasmus, und eigentlich wurden alle von uns gefördert, die ins Ausland gingen. Es war zwar kein Vollstipendium mehr, aber so um die 250€ im Monat. Hat sie schon alle Möglichkeiten ausgereizt, die es zur staatlichen Unterstützung gibt?
    Wenn nicht, würde ich sie da auch unterstützen. Ich habe es hier schon hundertmal gesagt, das Jahr im Ausland war das Härteste, aber auch das Wichtigste, was ich bisher gemacht habe.
    Ironischerweise sehe ich das erst mit etwas Abstand.
    im osten sind die chancen auf nebenjobs verdammt klein, weil sich da auch leute mit abgeschlossener berufsausbildung danach drängeln.
    Oh, da kann ich wirklich nichts zu sagen, ich komme aus dem Westen des Westens. Zwar aus einem Kaff, aber auch da gibt's amerikanische Fastfoodketten. Und als Zimmermädchen z.B. oder Klamottenverkäuferin habe ich auch gearbeitet.
    und wenn du am theater als garderobenkraft oder auf modenschauen nur 20 € am abend bekommst, dann wirds halt nicht mehr.
    Wie gesagt, ich möchte und kann mir da kein Urteil anmaßen, ich weiß nur, dass bei uns immer irgendein Job zu kriegen war. Kein Toller, aber irgendwas eben.
    "Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen."
    (Immanuel Kant)

  4. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    in dieser zeit hatte er auch keinen anspruch auf barunterhalt durch seinen vater oder durch mich. gelebt hat er bei mir und zwar mit dem ausdrücklichen hinweis der arge, das ich als mutter für ihn bis zum 25. Lj. verantwortlich bin.
    Bei uns war die Situation ähnlich. Glücklicherweise auch nur für eine sehr kurze Übergangszeit. Was mich an der Sache geärgert hat und was ich nach wie vor ungerecht finde: Warum ist in diesem Fall nur der Elternteil finanziell zuständig, bei dem das erwachsene Kind wohnt? Das Einkommen des Vaters meines Sohnes ist z.B. um ein vielfaches höher als meines. Trotzdem war er aus der Pflicht genommen. ... sorry war jetzt etwas OT, musste aber mal raus

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