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  1. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Warum soll bitte die Geminschaft dafür bezahlen, wenn jemand Luist hat, sich ein Wohnung zu nehmen? Soweit ich das verstanden habe, war der junge Mann versorgt, zog dann mit der Freundin zusammen und beantragte aus heutiger Sicht unberechtigterweise Leistungen.

    Bei Notfällen und unverschuldentem Bedarf habe ich kein Problem damit, dass jemand Hilfe bekommt. Daraus aber ein Recht für Alle zu machen - auf Biegen und Brechen - das halte ich für gfalsch. Wenn ich mir keine Wohnung leisten kann, dann lasse ich es sein.
    Volle Zustimmung in allen Punkten!

  2. gesperrt

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von akademikerin
    WEnn ich nicht die Absicht habe, für jemanden aufzukommen, mit dem ich aber zusammenleben will, dann kann ich das Zusammenziehen auch gleich sein lassen. Was den rechtlichen Aspekt angeht: ich möchte mal ernsthaft bezweifeln, dass man keinen Unterhaltsanspruch geltend machen kann unter gewissen Voraussetzugnen. Das könnte aber leztlich nur ein Anwalt klären.
    Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren! Im Prinzip steht man doch ziemlich dumm da, wenn das Amt eine eheähnliche Gemeinschaft annimmt, der eigene Partner dagegen nicht. Es könnte sich schließlich um eine reine Zweckgemeinschaft handeln, was das Amt aber ignoriert.

    Wenn jemand, um Kosten zu sparen, sich mit jemandem eine Wohnung teilt, wäre Unterhalt wohl das allerletzte wozu so jemand bereit wäre. Eine halbe Wohnung ist nun einmal billiger, als eine eigene.

    Bei der ganzen Diskussion sollte man auch berücksichtigen, dass es Fälle gibt, in denen ehemals gut verdienende Partner plötzlich und unerwartet bedürftig werden können. Das ist vorher überhaupt nicht absehbar und kann jeden treffen!

    Davon abgesehen, ist es ein großer Unterschied, ob man für jemanden aufkommen will oder ob man mit ihm die Wohnung teilt - oder vielleicht sogar auch mal das Bett! Bei vielen hört beim Geld nun einmal die Freundschaft auf!

    Ich finde es auch nicht o.k. wenn jemand, der bedürftig geworden ist, bei seinem Partner einen Schuldenberg anhäuft.

    Bevor ein Mensch die Ersparnisse seines Partners verfrühstückt, sollte er lieber ausziehen. Das wäre jedenfalls anständig. Meine Meinung! Gefühlsduselei ist hier einfach fehl am Platz!

    Will aber der Partner wirklich für den Unterhalt aufkommen, sollten beide wirklich lieber heiraten. Dann gibt es auch die Familienversicherung in der Krankenkasse....

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Der Sohn der TE war aber nicht bedürftig. Das sind ja wohl zwei Paar Schuhe. Bedürftige sollen HIlfe bekommen, keine Frage. Der Sohn hätte aber nicht ausziehen müssen, sondern die Zeit bis zum Studium anders überbrücken können.

    Damit ist das Thema durch. Darüber zu diskutieren, ob man heiraten soll oder nicht, das gehört nicht hierher und auch nicht STrangentfremdung ;)
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Ebayfan
    Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren! Im Prinzip steht man doch ziemlich dumm da, wenn das Amt eine eheähnliche Gemeinschaft annimmt, der eigene Partner dagegen nicht. Es könnte sich schließlich um eine reine Zweckgemeinschaft handeln, was das Amt aber ignoriert.
    Häh? Wenn ich jemanden als Partner bezeichen, dann habe ich ja wohl eine eheähnliche Gemeinschaft mit ihm. Wenn ich mich mit jemandem gelegentlich mal locker treffe, ziehe ich wohl kaum mit dem zusammen.

    Zitat Zitat von Ebayfan
    Wenn jemand, um Kosten zu sparen, sich mit jemandem eine Wohnung teilt, wäre Unterhalt wohl das allerletzte wozu so jemand bereit wäre. Eine halbe Wohnung ist nun einmal billiger, als eine eigene.
    Darum geht es hier doch garnicht. Auch die ARGE fordert kein Geld von einem WG(!)-Partner. Wenn sie aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben und das tun sie, wenn sie Tisch und Bett teilen, kommt der eine für den anderen auf. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das gerecht ist. FAKT ist aber, und das muss man sich eben vorher überlegen, wenn man Hartz 4 beantragt, dass im Hinblick auf Alg II einer für den anderen aufkommt, wenn man zusammenwohnt.

    Und wenn man es sich nicht leisten kann, dann muss man mit dem Zusammenziehen/Ausziehen bei den Eltern eben solange warten, bis man es sich leisten kann. Kein junger Mensch hat das RECHT auf eine eigene Wohnung, wenn ich auch den Wunsch nach ebensolcher gut verstehen kann. Ich bin aber nicht bereit, dies jemandem mit Hilfe meines Steuerbeitrags zu finanzieren, wenn jemand genauso gut arbeiten gehen könnte.
    Geändert von Zitronengras (04.01.2008 um 15:54 Uhr)

  5. gesperrt

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Zitronengras
    Häh? Wenn ich jemanden als Partner bezeichen, dann habe ich ja wohl eine eheähnliche Gemeinschaft mit ihm. Wenn ich mich mit jemandem gelegentlich mal locker treffe, ziehe ich wohl kaum mit dem zusammen.



    Darum geht es hier doch garnicht. Auch die ARGE fordert kein Geld von einem WG(!)-Partner. Wenn sie aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben und das tun sie, wenn sie Tisch und Bett teilen, kommt der eine für den anderen auf. Natürlich kann man darüber diskutieren, ob das gerecht ist. FAKT ist aber, und das muss man sich eben vorher überlegen, wenn man Hartz 4 beantragt, dass im Hinblick auf Alg II einer für den anderen aufkommt, wenn man zusammenwohnt.

    Und wenn man es sich nicht leisten kann, dann muss man mit dem Zusammenziehen/Ausziehen bei den Eltern eben solange warten, bis man es sich leisten kann. Kein junger Mensch hat das RECHT auf eine eigene Wohnung, wenn ich auch den Wunsch nach ebensolcher gut verstehen kann. Ich bin aber nicht bereit, dies jemandem mit Hilfe meines Steuerbeitrags zu finanzieren, wenn jemand genauso gut arbeiten gehen könnte.
    Wenn man gerade mit einem Partner zusammengezogen ist, ist das noch lange nicht eheähnlich. Eheähnlich sind langfristig angelegte Partnerschaften mit der Bereitschaft, auch finanziell füreinander einzustehen. Eben EHE-ähnlich.

    Was für mich auch der Grund ist zu sagen, wenn EHE-ähnlich, kann man auch gleich heiraten. Deshalb gehört das für mich auch zum Thema!

    Wer Tisch und Bett teilen will, will das noch lange nicht mit Einkommen und Vermögen tun. Das ist etwas völlig anderes!

    Was das Ausziehen aus dem Elternhaus und Gründen eines eigenen Hausstands angeht - dabei gebe ich Dir völlig recht! Das sollte erst dann erfolgen, wenn man das Geld dafür hat. Gerät man aber dann später unvorhergesehen in eine Notlage, finde ich es nicht o.k., wenn der Staat das auf den unschuldigen Partner abwälzen will.

    Aber das ist vor allem ein moralischer Aspekt. Wenn solche Gesetzeslücken genutzt werden, sollte man das nicht den schlitzohrigen Nutznießern anlasten, sondern denjenigen, die solche Gesetze verbrochen haben.

    Wenn derjenige im Sinne des Gesetzes bedürftig ist, ist es nicht o.k. diese gesetzliche Schieflage durch ein anderes Unrecht wieder auszugleichen. Wenn man erst so kurz zusammenwohnt, handelt es sich einfach nicht um eine eheähnliche Beziehung. Jedenfalls nicht im Sinne der gültigen Rechtssprechung.

    Und warum das Mädel für die Dummheiten ihres Freundes "haften" soll, will mir auch nicht in den Kopf. So etwas hätte ich von den Foren-Besuchern einer FRAUENZEITSCHRIFT echt nicht erwartet. Er macht Mist und SIE soll bezahlen????

  6. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Hier ging es nicht um den Notfall, dass jemand bedürftig wird, weil er den Job verloren hat. Hier geht es um einen Menschen, der aus einer gesicherten Existenz (Elternhaus) mit seiner Freundin zusammenzieht und deshalb Geld von der Allgemeinheit haben will. Das ist ein Unterschied. Wie gesagt, wird jemand unverschuldet bedürftig, ist es keine Frage, dass die Gemeinschaft hilft. Das steht außer Frage und wird von niemandem bestritten.
    Wenn ich mit einem Menschen eine Partnerschaft eingehe, heißt das, das ich alles mit ihm teile: Bett, Tisch und Geld. Ansonsten lasse ich es bleiben oder warte, bis ich genug Geld habe, um mich allein zu ernähren.

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Ebayfan
    Wenn man gerade mit einem Partner zusammengezogen ist, ist das noch lange nicht eheähnlich. Eheähnlich sind langfristig angelegte Partnerschaften mit der Bereitschaft, auch finanziell füreinander einzustehen. Eben EHE-ähnlich.
    Sehe ich anders. Man zieht ja nicht mit einem Unbekannten zusammen, sondern, im Idealfall, weil man sich liebt. Oder weil man, aus welchen Gründen auch immer, einen gemeinsamen Hausstand führen will. Wenn man dann also auch das Bett teilt, was soll das anderes sein als eine eheähnliche Gemeinschaft.

    Wer Tisch und Bett teilen will, will das noch lange nicht mit Einkommen und Vermögen tun. Das ist etwas völlig anderes!
    Also, ich fände es schlimm, wenn mein Partner mich im Notfall nicht unterstützen würde oder ich ihn nicht. Ist halt die Frage, was man von einer Partnerschaft erwartet. Muss aber jeder für sich selbst klären. Nur dem Gesetzgeber ist das egal.

    Und warum das Mädel für die Dummheiten ihres Freundes "haften" soll, will mir auch nicht in den Kopf. So etwas hätte ich von den Foren-Besuchern einer FRAUENZEITSCHRIFT echt nicht erwartet. Er macht Mist und SIE soll bezahlen????
    Muss sie nicht. Das Geld wird ja von ihm zurückgefordert, nicht von ihr.

  8. User Info Menu

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hier geht es um einen Menschen, der aus einer gesicherten Existenz (Elternhaus) mit seiner Freundin zusammenzieht und deshalb Geld von der Allgemeinheit haben will.
    Hallo,

    dieser Punkt ist meiner Meinung nach aber nicht klar: die TE hat nicht geschrieben, ob ihr Sohn von Zuhause ausgezogen ist oder vorher schon eine eigene Wohnung hatte.

    Mandelblüte

  9. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Hallo,

    dieser Punkt ist meiner Meinung nach aber nicht klar: die TE hat nicht geschrieben, ob ihr Sohn von Zuhause ausgezogen ist oder vorher schon eine eigene Wohnung hatte.

    Mandelblüte
    Warum sollte er eine eigene Wohnung aufgeben und mit jemandem zusammenziehen? Wer soll denn die andere Wohnung finanziert haben? Unter 25jährige bekommen vom Amt nur in seltenen Ausnahmefällen eine Wohunung finanziert.

  10. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Was mich an der ganzen sache wundert, das der junge mann bereits ARGE-leistungen bezog.
    mein sohn hatte sich in der zeit zwischen abi und bundeswehr als arbeitssuchend bei der agentur gemeldet.
    es gab finanziell nix, außer kindergeld. als er vom bund zurück kam und auf seinen studienplatz wartete, das gleiche spiel. er sich als arbeitssuchend gemeldet und es gab kindergeld.
    in dieser zeit hatte er auch keinen anspruch auf barunterhalt durch seinen vater oder durch mich. gelebt hat er bei mir und zwar mit dem ausdrücklichen hinweis der arge, das ich als mutter für ihn bis zum 25. Lj. verantwortlich bin.
    glücklicherweise fand er für 6 wochen einen aushilfsjob, ohne hilfe der agentur. jetzt studiert er.
    ich bin allerdings nicht bedürftig. ich verdiene soviel, das beide kinder kein bafög bekommen.
    manchmal denk ich hartz4 ist wie der koran, auslegungssache.

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