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  1. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    hallo zusammen,

    mariposa, du hast schon recht mit deiner annahme, die vermutung, dass eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt, besteht erst nach 1 jahr zusammenleben.

    weitere vermutungstatbestände wäre z.b. die erziehung eines gemeinsamen kindes.

    wenn das wirklich so stimmt, dass dein sohn alles so angegeben hat mit dem zusammen wohnen mit der freundin, aber ausdrücklich auch angab, getrennt zu wirtschaften und auch nicht füreinander einzustehen, dann dürfte die arge nicht von einer bg ausgehen und vor allem nichts zurückverlangen, wenn alles bekannt war und die leistungen gezahlt wurden. ehrlich gesagt kann ich mir aber kaum vorstellen, dass das tatsächlich so war.

    die ganze sache mit der bedarfsgemeinschaft steht übrigens im § 7 Abs. 3a SGB II ganz genau drin, auch der passus mit dem einen jahr zusammenleben.

    lg juli

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Ich würde auch nicht so schnell klein bei geben, sondern mich an eine Beratungsstelle für solche Fragen wenden.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  3. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    hallo zusammen,

    mariposa, du hast schon recht mit deiner annahme, die vermutung, dass eine eheähnliche gemeinschaft vorliegt, besteht erst nach 1 jahr zusammenleben.

    weitere vermutungstatbestände wäre z.b. die erziehung eines gemeinsamen kindes.

    wenn das wirklich so stimmt, dass dein sohn alles so angegeben hat mit dem zusammen wohnen mit der freundin, aber ausdrücklich auch angab, getrennt zu wirtschaften und auch nicht füreinander einzustehen, dann dürfte die arge nicht von einer bg ausgehen und vor allem nichts zurückverlangen, wenn alles bekannt war und die leistungen gezahlt wurden. ehrlich gesagt kann ich mir aber kaum vorstellen, dass das tatsächlich so war.

    die ganze sache mit der bedarfsgemeinschaft steht übrigens im § 7 Abs. 3a SGB II ganz genau drin, auch der passus mit dem einen jahr zusammenleben.

    lg juli
    Warum ziehen denn bitte zwei Menschen in eine gemeinsame Wohnung, wenn sie getrennt leben wollen - vor allem, wenn sie miteinander befreundet sind?

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Ich krieg auch gleich die Krise. Warum kann ein angehender Student keinen Job während der Wartezeit annehmen? Warum will er vom Staat, sprich, von mir als Steuerzahler, seine Freizeit finanziert bekommen?

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Hö?
    Es geht wohl sicher auch darum, dass eine Wohnung zu zweit günstiger ist als eine alleine und wieso sollte man das nicht mit der Person machen mit der man eh dauernd zusammen Zeit verbringt?
    Das bedeutet doch nicht, dass irgendwem Geld des anderen zusteht, finde ich. Rechtlich ja schon, aber rein menschlich betrachtet finde ich das etwas komisch.
    Was, wenn man sich einen Monat kennt, man zusammenkommt, beide grad eine Wohnung suchen, weil die eigene zu teuer ist und man überlegt, dass es einfach praktisch ist zusammen zu wohnen, weil es günstiger ist.
    Soll man da absichtlich lieber mit Fremden eine Wohnung teilen, damit man keine Lebensgemeinschaft ist? Und wenn man dann zusammenzieht, sich grad einen Monat kennt, muss ein quasi noch fremder, mit dem man eine sexuelle Beziehung hat und wo sich erst was entwickeln muss, sein Geld mit mir teilen.
    Hätte man eine freundschaftliche Beziehung und keine sexuelle (das sexuelle ist doch im Grunde das, was den Unterschied macht dann fürs Amt) dann wäre es eine Wg und somit keine eheähnliche Lebensgemeinschaft.
    Schon sehr wirr das alles. Aber da es nunmal so ist, muss man damit leben oder dem Amt klar machen, dass man keinerlei Absichten hat zu heiraten, Kinder zu haben, länger zusammenzubleiben usw. und einfach nur zusammen WOHNEN will und man nicht mehr oder weniger Geld braucht, wenn man nur ein Bett statt zwei hat.
    Man spart sogar dadurch, dass man weniger Geld für eine Wohnung vom Amt beziehen müsste, als für eine eigene, das müsste dem Amt doch zugutekommen, wenn es weniger Geld zahlen muss.

    Dieses eheähnliche Gemeinschaftding ist mMn total bescheuert. Ganz UNABHÄHGIG bitte jetzt davon, wieso man nun AlgII beantragt.

    Eine gute Freundin von mir ist lesbisch und sie hat echt Glück, da wird keiner nachfragen, wenn sie mit ihrer Freundin zusammenzieht bald, obwohl die unbedingt in den nächsten zwei Jahren heiraten wollen und schon ewigkeiten zusammen sind. :-D

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Ich hab mir das aber selber nun net angetan, die Kontrollen und die ganze Ausfüllerei und bin nach einigem Überlegen mit meinem Freund zusammengezogen, bzw. werde es in zwei Wochen und hab nichts beantragt und arbeite dann bald von 8 bis 21 oder 22 Uhr, damit ich mir alles leisten kann. (Inklusive unbezahlte Praktika, daher halt die hohe Arbeitszeit) Okay, der Sonntag bleibt frei, aber nunja, 3 Monate lang wird das gehen, hoffe nur ich bekomme den neuen Job, in dem ich so späte Schichten machen kann.

  7. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Warum soll bitte die Geminschaft dafür bezahlen, wenn jemand Luist hat, sich ein Wohnung zu nehmen? Soweit ich das verstanden habe, war der junge Mann versorgt, zog dann mit der Freundin zusammen und beantragte aus heutiger Sicht unberechtigterweise Leistungen.

    Bei Notfällen und unverschuldentem Bedarf habe ich kein Problem damit, dass jemand Hilfe bekommt. Daraus aber ein Recht für Alle zu machen - auf Biegen und Brechen - das halte ich für gfalsch. Wenn ich mir keine Wohnung leisten kann, dann lasse ich es sein.

  8. Inaktiver User

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Wenn ich mir keine Wohnung leisten kann, dann lasse ich es sein.

    citronella, da geb ich dir vollkommen recht. auch, dass die gemeinschaft nicht dafür aufkommen sollte, wenn eben mal jemand mit der freundin zusammenziehen will. ich habe mit meiner antwort eigentlich auch nur sagen wollen, wie es rein gesetzlich eben ist. und in dem konkreten fall, der hier beschrieben wird, finde ich es einfach nicht richtig, dass die arge das geld zurückfordert, wenn von anfang an alles bekannt war. dann hätte der antrag gleich abgelehnt werden sollen, bzw. die unterlagen der freundin gefordert werden.

    es gibt gerade bei hartz 4 nicht gerade wenige "ungerechtigkeiten" bzw. regelungen, die einem nicht besonders sinnvoll erscheinen. da empfinde ich es eigentlich noch als "harmlos", wenn ein zusammenwohnendes pärchen getrennt wirtschaftet (es kommt übrigens nicht auf die rein sexuelle beziehung an, ausschlaggebend ist das gemeinsamen wirtschaften und "füreinander einstehen") und nicht für den anderen aufkommen will. ich selbst würde es zwar anders halten, wenn schon, denn schon, verurteile es aber nicht, wenn ein partner den anderen finanziell nicht monatelang durchfüttern will, solange man nicht verheiratet ist.

    dass derjenige, der nicht durchgefüttert wird, dann evtl. zum amt geht statt (wie hier in dem fall, wo es ja offenbar möglich gewesen wäre) arbeit sucht, muss er mit seinem eigenen gewissen ausmachen.

  9. gesperrt

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    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Warum soll bitte die Geminschaft dafür bezahlen, wenn jemand Luist hat, sich ein Wohnung zu nehmen?
    Und warum sollte eine junge Frau dafür bezahlen, wenn ihr Freund nicht in der Lage ist, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen?

    Sie ist mit ihm doch gar nicht verwandt, dadurch rechtlich gesehen überhaupt nicht unterhaltspflichtig und hätte dadurch noch nicht einmal die Vorteile des Familien-Splittings bei der Steuer! Wie käme sie denn dazu, ihn zu unterhalten?

    Klar ist jedenfalls, dass er ohne Hochzeit nicht den geringsten Unterhaltsanspruch gegen sie geltend machen kann - und das ist auch gut so.

    Wenn man ganz und gar füreinander einstehen will, heiratet man eben. Will man das aber nicht, lässt man das mit der Hochzeit eben sein.

    Ich finde eine staatliche Regelung ziemlich unausgegoren, bei der einerseits jemandem der staatliche Unterhalt gestrichen werden kann, ohne dass es irgendwelche rechtliche Ansprüche gegen einen anderen entstanden sind. Im Grunde wird damit nur die Gutmütigkeit der wirtschaftlich stärkeren unverheirateten Partner ausgenutzt. Schalten die aber auf stur (was ihr gutes Recht wäre), steht der Bedürftige total im Regen.

    Dabei sollte man auch bedenken, dass der Konflikt darüber auch zu Spannungen in der jungen Beziehung und sogar zu einer Trennung führen kann.

    Ich persönlich würde lieber ausziehen, als einem neuen Partner eine solch unverschämte Forderung zu präsentieren. Wenn das so weitergeht, wird sich jeder gut überlegen müssen, ob es sinnvoll ist, überhaupt noch zusammenzuziehen. Nachbarwohnungen können auch schön sein.

  10. User Info Menu

    AW: Harz 4 und Lebensgemeinschaft

    Dann sollte man sich vorher überlegen, ob man sich LEISTEN kann, zusammenzuleben. WEnn der Sohn mit der Freundin zusammenzieht und dann Hartz IV beantragt als Überbrückung ... ja bitte wo sind wir denn?! Ich kann CItro da in allen Punkten nur zustimmen.

    Einen Job hätte man finden können. Der wäre vielleicht nicht besser bezahlt gewesen, als Hartz IV zu kassieren, aber es wäre für den Unterhalt gearbeitet worden.

    WEnn ich nicht die Absicht habe, für jemanden aufzukommen, mit dem ich aber zusammenleben will, dann kann ich das Zusammenziehen auch gleich sein lassen. Was den rechtlichen Aspekt angeht: ich möchte mal ernsthaft bezweifeln, dass man keinen Unterhaltsanspruch geltend machen kann unter gewissen Voraussetzugnen. Das könnte aber leztlich nur ein Anwalt klären.

    Da offenbar die TE ihrem Sohn nun unter die Arme greifen will, ist das Thema ja ausreichend diskutiert.

    Ak.

    PS: Und ich würde - auch ohne verheiratet zu sein - meinen Partner unterstützen. HAb ich auch schon gemacht. Ich frage doch nicht danach, was ich dafür kriege oder wann ich das Geld zurückbekomme. Ich weiss, dass ich diese Unterstützung im Bedarfsfall auch von ihm bekommen würde - und das reicht mir.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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