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    Frage frage zur privatinsolvenz

    hallo

    ich befinde mich zur zeit in einer pivaten insolvenz! nun habe ich in den nächsten tagen ein vorstellungsgespäch und meine frage ist muss ich dem arbeiter sagen das ich mich in einer privaten insolvenz befinde oder nur wenn er meinen lebenslauf sieht!
    weil ich mal selbstständig war! und wenn die frage aufkommt warum ich den betrieb geschlossen haben könnte ich es auch umgehen die antwort mit : zuviel konkurrenz im umfeld war!oder bin ich da verpflichtet es zu sagen!

    über eine antwort würde ich mich sehr freuen!

  2. gesperrt

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    Hallo,

    nein, das musst Du im Normalfall überhaupt nicht sagen.
    (Anders wäre es, wenn Dich eine Bank als Kassiererin oder jemand als Vermögensverwalterin oder -betreuerin einstellen soll. Dann gibt es ganz spezielle berufsbezogene Auskunftsrechte des Arbeitgebers.)

    Es gibt 1000 Gründe, warum man die Selbständigkeit aufgeben kann. Es muss nicht automatisch die Privatinsolvenz sein. Schlechte Auftragslage und ein wenig einträgliches Geschäft sind doch schon Grund genug.

    Und wie bitte kommt die PI in Deinen Lebenslauf?
    Dort werden doch nur die Tätigkeiten und die relevanten Zeiträume angegeben, aber doch nicht die PI.

    Dass Du dich aber trotz neuem Jobs weiter "wohlverhalten" musst, um die PI nicht zu gefährden ist Dir sicher klar. Und solange Du etwaige Beträge, die über Deinem Selbstbehalt liegen ordentlich abführst und die redlich bemühst die Schuldenlast im Rahmen des möglichen abzutragen, ist alles in Ordnung.

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    Nein. Du musst früher oder später dem Arbeitgeber Bescheid geben, weil der Betrag von deinem Gehalt, der über dem Freibetrag liegt, abgeführt werden musst. Und das macht der ARbeitgeber via Lohnbuchhaltung. Ich würde aber erst einmal abwarten, was das GEspräch ergibt. Im Lebenslauf muss es nicht stehen - dort reicht ja, dass du das Ende der Selbständigkeit angibst.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  4. gesperrt

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    Wer sagt es denn, dass Mehrbeträge direkt von der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers abgeführt werden müssen?

    Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens (sowie die Hälfte ihm zufallender Erbteile) an den Treuhänder abtreten, der dieses Geld dann gemäß den in der Insolvenztabelle festgelegten Quote an die Gläubiger ausschüttet.

    Und solange der Schuldner eventuelle Mehrbeträge absolut diszipliniert und auf den Cent genau an den Treuhänder bzw. die Gläubiger überweist, geht es auch ohne Involvierung des Arbeitgebers.

    Ich weiss, dass es bei manchen PI-lern mit der Selbstdisziplin etwas happern kann, aber unmöglich ist es nicht.
    Wenn der Betroffene sich im Klaren darüber ist, dass jegliche Mauschelei die Restschuldbefreiung gefährden kann und sich nicht nicht zu Dummheiten verleiten läßt, dann braucht es keinerlei Bevormundung durch die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers.

    Und wenn es der Arbeitgeber doch irgendwann einmal erfährt, ist PI überhaupt kein Kündigungsgrund.
    Bleibt zu hoffen, dass bei der Entscheidung über das Bestehen der Probezeit oder Verlängerung des Vertrages sich der Arbeitgeber rechtmäßig verhält und nicht wegen der PI unter irgendeinem Vorwand den Arbeitsvertrag auflöst.
    Geändert von Grace_Kelly (11.12.2007 um 21:17 Uhr)

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    In meinem direkten Umfeld gibt es eine PI. Der Treuhänder hat sich nicht darauf eingelassen und erklärt, das GEld muss direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden, weil er das aus (welchen?) Rechtsgründen auch immer so durchziehen will. Das hat nichts mit SElbstdisziplin des Schuldners zu tun. Der Treuhänder macht das nicht anders. OHne Mitteilung an den Arbeitgeber hätte der PIler den Job übrigens nicht bekommen und er hat dort nichts mit Geld zu tun,
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  6. gesperrt

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    Zitat Zitat von akademikerin
    In meinem direkten Umfeld gibt es eine PI. Der Treuhänder hat sich nicht darauf eingelassen und erklärt, das GEld muss direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden, weil er das aus (welchen?) Rechtsgründen auch immer so durchziehen will. Das hat nichts mit SElbstdisziplin des Schuldners zu tun. Der Treuhänder macht das nicht anders. OHne Mitteilung an den Arbeitgeber hätte der PIler den Job übrigens nicht bekommen und er hat dort nichts mit Geld zu tun,
    Das spart ihm natürlich jede Menge Arbeit. Er muss nicht jede Gehaltsabrechnung, Sonderzahlung, Überstundenzahlung etc. monatlich prüfen, wenn der Arbeitgeber nur dem existenzsichernden Sockelbetrag an den arbeitnehmer auskehrt und der Verwalter sich darauf verlassen kann, dass sämtliche Mehrbeträge bei ihm eingehen.
    Der Verwalter verdient sich an der PI bekanntlich keine goldene Nase, also macht es es nicht aufwändiger und arbeitsintensiver als nötig.


    Und welche Einstellung der Arbeitgeber zum Thema PI hat, kann man im Vorhinein nicht wissen. Eine positive Reaktion und Jobzusage - wie Du hier berichtest - wird wohl kaum die Regel sein. Viele haben Vorurteile und deuten die PI als Zeichen einer gewissen Unzuverlässigkeit, auch wenn es manchmal nicht im Ansatz stimmt.

    Ich habe ein großes Verständnis dafür, dass man sein finanzielles Fiasko nicht mehr Leuten mitteilt als unbedingt nötig.

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    AW: frage zur privatinsolvenz

    Stimmt. Nur sollte man überlegen, ob man das dem neuen AG durchgibt oder nicht. Das kommt sicherlich immer auf den AG drauf an, jedem würde ich das auch nciht auf die Nase binden, klar.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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