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    Geld von Mutter fehlt

    Vor ein paar Jahren als meine Mutter ins Altersheim übersiedelte übergab sie meinem Bruder ihr Haus und sämtliche Vollmachten über ihre Konten. Mit ihrer Rente kann sie sämtlich Kosten des Heims allein abdecken - da muss also nichts von den Kindern bezahlt werden. Meine Mutter hatte fast 40.000 € gespart bevor sie ins Heim wechselte - für den Notfall. Nun habe ich vor kurzem durch Zufall erfahren, dass von diesem Geld nichts mehr da ist. Ich habe bei meinem Bruder nachgefragt - allerdings nur ausweichend Antwort erhalten. Meine Mutter hat in den letzten Jahren immer mal wieder Bankauszüge von meinem Bruder verlangt - diese aber nie erhalten. Stattdessen bekam sie Vorwürfe in Richtung "kein Vertrauen".. Mittlerweile hat sie das aufgegeben. Da unsere familiären Beziehungen sowieso schon getrübt sind möchte ich es nicht auf einen großen Krach ankommen lassen unter dem vor allem meine Mutter leiden würde. Wie sieht so ein Sachverhalt rechtlich aus? Was würdet ihr in dieser Situation tun?

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Zu einem Anwalt gehen und es drauf ankommen lassen, dass dein Bruder sauer wird. Du kannst den Verdacht der Untreue zur Sprache bringen und dass deine Mutter Geld hatte, bevor sie ins Heim musste. Wenn er sich möglicherweise daran bereichert hat, dann musst DU später auch für die Kosten aufkommen. Ungeachtet der Tatsache, dass er dich um dein Erbe betrogen hat, hat er v.a. eurer Mutter geschadet.

    Also geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.

    Und wenn deine Mutter noch geistig fit genug ist, dann soll sie ihm die Vollmachten entziehen und entweder dir geben oder ihr bestellt einen Treuhänder. NACH Prüfung der Sachlage natürlich. Dann soll dein Bruder nachweisen, wofür das Geld weggegangen. So, wie du es beschreibst, könnte man meinen, er hätte es geklaut bzw. seine eigenen Sachen davon bezahlt.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

  3. Inaktiver User

    AW: Geld von Mutter fehlt

    Zitat Zitat von Shantia
    Was würdet ihr in dieser Situation tun?
    Zum Bruder fahren, ihm in die Augen sehen und fragen, ob er wüßte, wo das Geld geblieben ist, Reaktion beobachten.

    Dann würde ich die Kontoauszüge der Mutter einfordern, da eure Mutter sie sehen möchte (ist ja schließlich ihr Konto).

    Ich bin kein Fachmann, würde vom Gefühl allerdings sagen, daß das rein rechtlich gesehen, Diebstahl wäre, wenn Dein Bruder das Geld der Mutter genommen hat, ohne, daß sie es ihm geschenkt hat und daran wird sie sich ja wohl erinnern können.

    Um einen Krach wirst Du wohl nicht herumkommen.

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Hallo,

    ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Viel Geld (viel mehr als bei Euch) der inzwischen verstorbenen Mutter ist "verschwunden". Der Bezirk, der für die Mutter Sozialhilfeleistungen gewährt hat, hat lang und gründlich ermittelt, wo das Geld hingekommen ist, und konnte letztendlich dem Kind, das das Geld abgeräumt hat, nur wenige Zahlungen nachweisen. Das ganze war wirklich ein Drama, das die Familie völlig auseinandergerissen hat.

    Die Zeit spielt gegen Euch. Sollte Eure Mutter irgendwann geistig nicht mehr so ganz auf der Höhe sein, wird der Bruder behaupten, mit der Vollmacht das Geld abgehoben und der Mutter gegeben zu haben - und Eure Mutter wird sich dazu nicht mehr mit Sicherheit äußern können. Ähnlich ist das, wenn Eure Mutter verstirbt.

    Aktiv werden muss jetzt aber Eure Mutter - und die Frage ist, ob sie das wirklich will oder vor Angst vor dem Familienkrieg lieber still ist. Sie ist es, die dem Bruder die Vollmacht entziehen müsste. Die Kontoauszüge bekommt sie auch ohne den Bruder bei der Bank, wenn sie dort Zweitschriften beantragt.

    Mandelblüte

  5. gesperrt

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Man kann von der Bank Kopien von den Kontoauszügen aus den vergangenen Jahren anfordert. Kostet zwar ein bißchen Gebühren, aber 40.000 EUR ist dagegen ein Wort.
    Wenn die Mutter persönlich nicht mehr in der Lage dazu ist, kann sie eine Vollmacht ausstellen, dass eine bisher nicht bevolmächtigte Person die Auszüge bei der Bank anfordert. Den Vollmachtsbrief könntes Du vorformulieren und sie unterschreibt nur.
    Die Speicherung und Aufbewahrung von Daten durch Banken ist nicht endlos, sondern gesetzlich auf 6 Jahre beschränkt. Alles, was älter ist, darf gelöscht werden.

    Eine wirksame, aber oft vergessene Methode ist die Bank-Bevollmächtigung von zwei Personen. Und die Anordnung, dass nur dann verfügt werden kann, wenn BEIDE Unterschriften geleistet haben.
    Ist in der HAndhabung etwas umständlich, weil man die zweite Unterschrift des zweiten Bevollmächtigten für jede Überweisung einholen muss, aber dafür wirkungsvoll als Mißbrauchsschutz.
    Nennt sich im Bankerjargon UND-Vollmacht.

    Eine Einzelvollmacht kann jederzeit in so eine Doppelvollmacht umgewandelt werden. Von jetzt auf gleich.

    Diese einfache, aber effektive Möglichkeit ist wohl in Eurem Fall total verpennt worden.

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Wer denkt schon daran, dass der eigene Sohn einen abzockt. Und ich sag Euch, das kommt wahrscheinlich in jeder zweiten Familie vor.

    Wieso braucht denn der Sohn überhaupt eine Kontovollmacht? Solange die Mutter geistig und körperlich noch in der Lage ist, ihre Geschäfte selber zu regeln, braucht es sowas nicht. Wenn sie nicht mehr in der Lage ist, wird der Sohn oder die Tochter als amtlich bestellter Betreuer in finanzielle Dingen eingesetzt, welcher dann wiederum gegenüber den Erben rechenschaftspflichtig ist. Da muss man am Ende jeden Cent per Beleg nachweisen.

    Ansonsten ist die UND-Vollmacht natürlich eine gute Idee.

  7. gesperrt

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Zitat Zitat von Quirin
    Wieso braucht denn der Sohn überhaupt eine Kontovollmacht? Solange die Mutter geistig und körperlich noch in der Lage ist, ihre Geschäfte selber zu regeln, braucht es sowas nicht.
    Vollmachtserteilung ist Vertrauenssache.

    Für den berühmten Fall der Fälle haben wir Geschwister schon mit 16 Jahren Einzelvollmachten zum gemeinsamen Konto der Eltern bekommen und sie jahrelang fast gar nicht genutzt, weil es eben nicht nötig war. Keiner von uns kam jemals auf die Idee dort plündern zu gehen.

    Umgekehrt haben die Eltern seit Jahren Vollmachten zu den Konten der erwachsenen Kinder. Und nutzen sie genauso wenig.

    Verantwortung und Anstand sind nicht altersabhängig. Entweder man hat es oder eben nicht.
    Geändert von Grace_Kelly (26.11.2007 um 23:57 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Geld von Mutter fehlt

    Also, ich weiss nicht, bei welcher Bank du bist, aber ich muss fuer meine Eltern fuer jedes Mal, wenn sie etwas fuer mich auf der Bank erledigen, eine neue Vollmacht ausstellen. Das ist auch gut so. Ich vertraue meinen Eltern voll, sie mir auch. Aber ich finde, es ist besser so.

    Lunita

  9. gesperrt

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    AW: Geld von Mutter fehlt

    Zitat Zitat von lalunita
    Also, ich weiss nicht, bei welcher Bank du bist, aber ich muss fuer meine Eltern fuer jedes Mal, wenn sie etwas fuer mich auf der Bank erledigen, eine neue Vollmacht ausstellen. Das ist auch gut so. Ich vertraue meinen Eltern voll, sie mir auch. Aber ich finde, es ist besser so.
    Es ist eine ganz normale in jeder Bank mögliche Dauervollmacht.
    Man unterschreibt das Formular einmal, danach wandert es in die Bankkundenakte und verbleibt dort über Jahre. Ebenso eine Ausweiskopie der bevollmächtigten Person.
    Im elektronischen Datensystem wird die bevollmächtigte Person mit Name, Geburtsdatum, Ausweisnummer etc. gespeichert.
    EC-Karte kann auch ausgestellt werden, muss aber nicht, wenn man keine extra Gebühr dafür zahlen will.

    Wer sich am Schalter als Bevollmächtigter ausweisen kann, kann auch verfügen und bankübliche Rechtsgeschäfte vornehmen.

    Sinn und Zweck des Ganzen ist es doch gerade dann verfügen zu können, wenn dem Kontoinhaber etwas zugestoßen ist (Autounfall, plötzliche OP etc.) und so eine Einzelschnipsel-Vollmacht nicht unterschrieben werden kann.

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