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  1. Inaktiver User

    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Hallo.

    Ich würde zunächst einmal über telefonbuch . de oder klicktel . de versuchen, die aktuelle Adresse heraus zu finden (kostenlos). Ist dies nicht möglich, kannst Du Dich immer noch ans Einwohnermeldeamt wenden.

    Anschließend würde ich als Gläubiger eine Bonitätsabfrage oder Risikoauskunft anfordern (unter 5.-Euro), damit ich einigermaßen kalkulieren kann, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Auch ich habe in jungen Jahren einmal solche Gutmütigkeits-Dummheiten gemacht und habe bis heute keinen Cent wieder gesehen. Trotz aller Bemühungen meinerseits und Griffen in die Trick-Kiste...

    Allerdings handelte es sich um etwas andere Summen... (1x 22.600.-DM (damals) und 1x runde 27.000.-DM (damals). Inzwischen haben sich diese Beträge durch Zinsen usw. verdoppelt oderso... aber was hilft mir das?

    Später hat mich mal ein Arbeitnehmer über den Tisch gezogen, dem ich gutmütiger Weise einen großzügigen Vorschuß gegeben hatte, weil er damals mitten in der Scheidung steckte. Mit runden 15.000.-DM bei mir und 45.000.-DM bei der Sparkasse und einigen weiteren kleineren Sachen hat er dann später ein privates Insolvenzverfahren gemacht.... Das wars.

    Ich kann nur jeden vor zu viel Gutmütigkeit warnen.

    Gruß justii

  2. Inaktiver User

    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Ich verleihe grundsätzlich nur so einen Betrag, den ich auch verschenken kann.

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    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich verleihe grundsätzlich nur so einen Betrag, den ich auch verschenken kann.
    Gute Einstellung!

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    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Ich brauche das Geld nicht unbedingt zum Überleben. Aber es sind 4.000,- Euro und die hätte ich schon gerne zurück. Natürlich ist man hinterher schlauer, nie wieder verleihe ich Geld. Nützt mir aber jetzt nichts.

    Das er eine schlechte Bonität hat weiß ich. Trotzdem geht er arbeiten und bekommt regelmäßig Lohn. Also ist doch da ein Ansatz. Ich werde mich jetzt an das Einwohnermeldeamt wenden damit ich die genau Adresse habe ( im Telefonbuch steht nur die alte Adresse ) dann werde ich Mahnbescheid beantragen und wenn er dagegen Widerspruch einlegt, dann gehe ich zum Anwalt. Selbst wenn ich ca. 1.000,- Anwaltskosten zahlen muß, hauptsache er kommt nicht ungeschoren davon.

  5. Inaktiver User

    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Wenn er schon Lohnpfändungen hat, gehst Du u.U. auch leer aus, obwohl er regelmäßig arbeitet.

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    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Hallo,

    seit einigen Jahren dürfen Rechtsanwälte unabhängig vom Streitwert für Inkassosachen pauschal abrechnen (z.B. EUR 100,00 zzgl. USt.). Dazu kommt noch die USt. und die Auslagen für EMA-Anfrage, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher etc.

    Ich würde mir einen Anwalt suchen, der das Inkasso für eine Pauschale macht. Als Laie würde ich mir den Aufwand mit EMA-Auskunft, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung nicht antun.

    Mandelblüte

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    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn er schon Lohnpfändungen hat, gehst Du u.U. auch leer aus, obwohl er regelmäßig arbeitet.
    Das muss nicht unbedingt so sein. Im Zuge des Eintreibens von Mietrückständen über einen Rechtsanwalt erhielt ich einen vollstreckbaren Titel, der aber nicht gleich zum Zuge kam, da meine Forderung erst an "weißnichtmehrwelcher" Stelle kam.

    Nach etwa 2 1/2 Jahren begann dann die Rückzahlung per Lohnpfändung zu meinen Gunsten mit regelmässigen monatlichen Raten, bis die Schuld inkl. Zinsen und Kosten ausgeglichen war.

    Allerdings gab es damals auch noch keine Privatinsolvenzverfahren.

    LG ascalin
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


    Moderation: Community weltweit - Rund um Versicherungen - Wie legen Sie Ihr Geld an.- Kredite, Schulden und Privatinsolvenz - Rund ums Eigenheim





  8. gesperrt

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    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Zitat Zitat von Mandelbluete
    Hallo,

    seit einigen Jahren dürfen Rechtsanwälte unabhängig vom Streitwert für Inkassosachen pauschal abrechnen (z.B. EUR 100,00 zzgl. USt.). Dazu kommt noch die USt. und die Auslagen für EMA-Anfrage, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieher etc.

    Ich würde mir einen Anwalt suchen, der das Inkasso für eine Pauschale macht. Als Laie würde ich mir den Aufwand mit EMA-Auskunft, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung nicht antun.

    Mandelblüte
    Pauschale?

    Welcher gute Anwalt läßt sich denn als Inkassobüro mißbrauchen?
    Und dazu noch für billiges Geld?

    Bei einem Streitwert von 4000,- beträgt die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ca. 319,- EUR + MwSt. Gerichtsgebühren in ähnlicher Größenordnung sind an das Gericht zu überweisen.
    Wenn geklagt wird natürlich.

    Die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG ist das mindeste, was man bezahlen muss. Und nicht jeder Anwalt arbeitet zu diesen gesetzlichen Mindestsätzen. Oftmals werden höhere Honorare ausgehandelt.
    Geändert von Grace_Kelly (27.11.2007 um 01:33 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Meines Wissens lassen sich viele Anwälte zum Geld verdienen "mißbrauchen". Einige verdienen Ihr Geld fast aussschließlich auf diesem Weg "Inkasso und Klageweg".

    Für Gewerbetreibende gibts inzwischen sogar Rechtsschutzversicherungen, die für den Kunden sogar den kompletten Mahnweg, Inkasso und gegebenenfalls Klage organisieren (für eine geringe Pauschale).

    Gruß justii

  10. User Info Menu

    AW: Bekannter zahlt Privatkredit nicht zurück. Anwalt oder Inkassobüro?

    Zitat Zitat von Grace_Kelly
    Pauschale?

    Welcher gute Anwalt läßt sich denn als Inkassobüro mißbrauchen?
    Und dazu noch für billiges Geld?

    Bei einem Streitwert von 4000,- beträgt die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ca. 319,- EUR + MwSt. Gerichtsgebühren in ähnlicher Größenordnung sind an das Gericht zu überweisen.
    Wenn geklagt wird natürlich.

    Die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG ist das mindeste, was man bezahlen muss. Und nicht jeder Anwalt arbeitet zu diesen gesetzlichen Mindestsätzen. Oftmals werden höhere Honorare ausgehandelt.
    Hallo,

    wir zum Beispiel - und ich behaupte mal, wir sind nicht schlecht . Und viele andere Anwälte, die eine Inkassoabteilung in ihrer Kanzlei haben.

    § 4 II RVG sieht genau diese Möglichkeit vor: Der Anwalt arbeitet für eine Pauschale und lässt sich dafür den Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegenüber dem Gegner abtreten. Das bedeutet, dass der Anwalt auf der Pauschale sitzen bleibt, wenn er nicht erfolgreich ist, und sein volles Honorar bekommt, wenn er die Forderung auch tatsächlich eintreibt. Man holt sich den Anwalt damit sozusagen "ins Boot".

    Inkasso macht unabhängig vom Gegenstandswert immer gleich viel oder wenig Arbeit - Anspruchsschreiben, Mahnbescheidsantrag. Vollstreckungsbescheidsantrag, Zwangsvollstreckung, vielleicht noch irgendwo eine Ratenzahlungsvereinbarung. Und diese Arbeit macht in der Regel das Personal relativ selbständig, insbesondere wenn die Kanzlei technisch gut ausgestattet ist.

    Das Ganze rechnet sich. Ich weiss von einem Inkassobüro, das von einem großen schwedischen Möbelhaus EUR 17,00 pro Inkassosache bekommt und damit offenbar auskommt.

    Unsere Kammer hat dieses Procedere schon mehrfach geprüft (es gibt immer noch Kollegen, die den § 4 II RVG nicht kennen und glauben, sich bei der Kammer beschweren zu müssen) und es für in Ordnung befunden.

    Mandelblüte

    PS: Die Auslagen kommen natürlich zum Pauschalhonorar dazu - aber die müsste der Gläubiger ja auch aufbringen, wenn er sich selbst um das Inkasso kümmert.

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