Hallo Leute,
ich vermiete eine Ferienwohnung an einen jungen Mann, mit Mietsvertrag, bis Sep. zahlte das Grundsicherungsamt, dann ist er dort "rausgeflogen" seine Kündigung liegt bei uns, wir haben nur einen Briefkasten, er war seit mind. 2 Mon. nicht mehr in der Wohnung per Handy ist er nicht erreichbar, nur ab und an per Mail, er sagt er will in Raten zahlen, aber es kommt nichts, was kann ich tun um ihn aus der Wohnung zu bekommen damit ich wieder an Gäste und Urlauber vermieten kann?
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Ergebnis 1 bis 10 von 16
Thema: Mietschulden
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07.11.2007, 21:21
Mietschulden
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07.11.2007, 22:14Inaktiver User
AW: Mietschulden
Hast du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung für deine Eigenschaft als Vermieter? Am sinnvollsten wird sein, wenn du dich an einen Anwalt wendest.
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08.11.2007, 12:08
AW: Mietschulden
Nein hab ich leider nicht, bisher bin ich immer wegen der Kosten davor zurückgeschreckt.
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08.11.2007, 19:32
AW: Mietschulden
Beim Einwohnermeldeamt die Anschrift vom Erstwohnsitz ermitteln. Wenn er mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug ist ordentlich kündigen.
Igel224
Es wird wieder aufwärts gehen
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08.11.2007, 20:31
AW: Mietschulden
Hallo,
Du brauchst einen Anwalt.
Wenn er nur einen Wohnsitz hat dann wirst Du einige Zeit Nerven und Geld brauchen bis er draussen ist.
Ist es sein Zweitwohnsitz geht es schneller und billiger.
Wenn Du Glück hast ist es kein Mietnomade.
Wenn er Mieten in Rückstand ist (2 bis 3 volle, je nach Vertrag, ) mit Einschreiben kündigen.
Wenn dann nichts passiert mit dem Anwalt Klage anstreben. Wird aber teuer werden.
viel GlückViele Gruesse
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08.11.2007, 20:50
AW: Mietschulden
Sein Zimmer habe ich inzwischen geräumt, war ja möbliert, und die Sachen zwischen gelagert, jetzt ist er schon 2 Mon. im Rückstand, ich hab ihm ja schon zum 31.10. gekündigt, das Zimmer ist auch schon wieder vermietet, und er wird garantiert nicht mit der Polizei kommen, da er da sowie sohin muss weil er schon etliche Vorladungen von dort zu liegen hat...
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08.11.2007, 21:30
AW: Mietschulden
Das ging aber flott - immerhin hast Du gestern erst um Rat gefragt.
Und: Ziemlich sehr illegal Deine Aktion. Nennt man Hausfriedensbruch, sowas.
Prijon
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08.11.2007, 22:31Inaktiver User
AW: Mietschulden
Ich würde das eher als Schadensbegrenzung ansehen.
Soll wilma denn die Wohnung bis zum St. Nimmerleins-Tag freihalten? Und das ohne entsprechende Gegenleistung? Miete zahlt er nicht, das Sozialamt auch nicht mehr; Ratenzahlung hat er angeboten, aber ja anscheinend nicht eingehalten.
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08.11.2007, 23:51
AW: Mietschulden
@ junifrau,
ich kann es durchaus verstehen, dass wilma so gehandelt hat. Illegal ist es trotzdem (ein "normales" Mietverhältnis mal vorausgesetzt).
Ich habe diese Nummer zwei Mal durch und bin nur mit viel Trickserei und subtiler psychologischer "Kriegsführung" an Räumungsklagen vorbeigekommen. Die - so denn auch noch eine Zwangsräumung erforderlich gewesen wäre - locker einen vierstelligen Betrag verschlungen hätten (bei einer Einliegerwohnung, für die wir 175 Euro verlangt haben....)
Das Ende vom Lied ist, dass wir nicht mehr vermieten. Das Risiko ist uns zu groß.
Prijon
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09.11.2007, 07:53Inaktiver User
AW: Mietschulden
Hätte ich genauso gemacht. Klar ist es illegal, aber auch das was der Mieter tut. Und da er anscheinend dadurch nicht obdachlos geworden ist, finde ich es legitim.
Zitat von wilma40
Die Mietschulden wirst du abschreiben können.
Sei froh, dass nicht mehr auf dich zugekommen ist. Es hätte in die Tausende gehen können, wie schon oben erwähnt.


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