Hallo Grace_Kelly,
mein Ex-Mann hat seinen Kredit in diesem Jahr Anfang 2007 mit einer Restsumme xy abgelöst. Beginnt da nicht erst -nachdem- die Schulden bezahlt sind die Verjährungsfrist (Innenverhältnis) zu laufen?
D.h. ab Januar 2007 Plus drei Jahre?
Und durch den MB ist eine Unterbrechung der Verjährungsfrist erwirkt. Somit beginnt sie jetzt ab 10/2007 neu zu laufen + 3 Jahre, oder?
Wahrscheinlich versucht er jetzt einen Titel zu erwirken, damit er dann die Möglichkeit hat, sich von mir seine Schulden zur Hälfte mitbezahlen zu lassen?
Zu dem Ehegattenunterhaltsanspruch auf den ich damals verzichtet habe.
Habe mir meine alten Unterlagen direkt beim Sozialamt einmal angesehen. Damals habe ich mehrfach mit einem Anwalt versucht U-Geld von meinem Ex einzuklagen. Da er sich damals in der Ausbildung befand, wurde das U-Geld auf 165,- DM festgelegt. Auch in den alten Akten beim Sozialamt tauchen immer wieder kleine Zettel auf, wo drauf steht, dass mein Ex noch immer nicht zahlt.
Meine Hausaufgaben habe ich gemacht, nur mein Ex hat nie gezahlt.
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Ergebnis 21 bis 24 von 24
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14.11.2007, 09:14
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Geändert von JanaInka (14.11.2007 um 09:21 Uhr)
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14.11.2007, 11:13
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Eine Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch begründet wurde, zu laufen. D.h.falls es 2007 wäre, am 31.12. 2007.
Vertrackte Situation bei euch. *grübel*
Diese ganze Sache mit den Mahnbescheiden ist eine nciht wirklich geglückte Sache, da jeder, der zumindest behauptet eine Anspruch zu haben, eine solchen auf jm loslassen kann. Ob ein solcher Anspruch tatsächlich besteht, wird nicht geprüft!
Meistens wird so etwas in den Fällen gemacht, in denen sich der Austeller des MB sicher ist, dass der Adressat zahlt und keine Widerspruch einlegt....Geändert von Helsinki81 (14.11.2007 um 11:16 Uhr)
"Mitleid ist keine Basis"
"Geht nicht nach Lust, geht nach Notwendigkeit!" - Shankar-
-Das Leben ist schön und teuer! Man kann es auch ein bischen billiger haben, aber dann isses nicht mehr ganz so schön!-
„Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser,
in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.“
Marcel Reich- Ranicki
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17.11.2007, 21:29Inaktiver User
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Jana,
wenn du Glück hast, geht dein Mann gar nicht so weit, dich vor Gericht zu zerren.
Das wären für ihn ja auch wieder Kosten, die er evtl scheut bzw nicht aufbringen kann.
Alles Gute...und halt uns bitte weiter auf dem Laufenden
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26.11.2007, 11:25
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Hallo Ihr Lieben,
Zitat von Inaktiver User
bis hierhin möchte ich mich ganz herzlich bei allen Teilnehmern (m/w) schon einmal bedanken.
Bislang hat mein Ex-Mann sich noch nicht wieder gerührt. Ich
habe noch keinen Vollstreckungsbescheid erhalten, halte euch
auf dem Laufenden und melde mich wieder bei euch, wenn es
etwas Neues gibt.
Liebe Grüße


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