Ich für meinen Teil meinte die Forderung, die er an dich stellt. Unterhalt verjährt nicht (bzw erst nach 30 Jahren)...sofern er denn tituliert ist.Zitat von JanaInka
Ja, das ist klar...aber m.W. halt nicht unbegrenzt lange. Sofern ich richtig informiert bin, gibt es auch da Verjährungsfristen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er bspsw nach 10 Jahren noch ankommen und Forderungen an dich stellen kann. Aber da fragst du am besten einen Anwalt, der sich mit Forderungseinzugsrecht beschäftigt (weiß allerdings nicht, ob es dafür Fachanwälte gibt). Außerdem KÖNNTE es eine Rolle spielen, dass DU im Grunde gar nichts von dem Geld hattest, was ihr gemeinsam aufgenommen habt...es waren ja schließlich SEINE Altschulden...was du im Falle eines gerichtlichen Streits wahrscheinlich nachzuweisen hättest. BTW: in welchem Jahr war der Kredit denn bei der Bank abbezahlt?Wenn ein Ehepaar gemeinsam Schulden aufnimmt und nach der Trennung ein Partner die Schulden alleine bezahlt, so kann der Partner, der die Schulden beglichen hat im Innenverhältnis die Hälfte der Schulden vom Ex-Partner verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Ehepartner und Expartner und macht hier GROßE Unterschiede.
Noch eine Frage: inwiefern macht es einen (großen) Unterschied, ob es sich um Ehepartner oder Expartner handelt? Das ist mir jetzt ganz neu...
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Ergebnis 11 bis 20 von 24
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05.11.2007, 12:04Inaktiver User
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
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05.11.2007, 12:45
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
In allen übrigen Fällen ist gemäß § 426 BGB zu entscheiden, wer die gemeinsamen Schulden im Verhältnis der Eheleute zueinander zu tragen hat.321 Dabei ist zu beachten, dass Ausgleichsansprüche nach § 426 BGB bereits mit dem Scheitern der Ehe entstehen und auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Ausgleichsansprüche eines die gemeinsamen Schulden der Ehepartner alleine bedienenden Ehegatten
Zitat von Inaktiver User
nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB, die während intakter Ehe ausgeschlossen waren, weil das Gesamtschuldnerverhältnis durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert war, leben mit dem Scheitern der Ehe wieder auf, wenn nicht an die Stelle der mit der ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenhängenden Besonderheiten andere rechtliche oder tatsächliche
Verhältnisse treten, aus denen sich im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB
etwas anderes ergibt als der hälftige Ausgleich.
So sagt es leider das Gesetz
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05.11.2007, 12:52
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Aber er hat doch gar keinen Anspruch darauf. Das Geld, dass Ihr damals von der Bank bekommen habt, wurde doch (wenn ich das richtig verstanden habe) AUSSCHLIESSLICH vom ihm ausgegeben, zur Schuldenbegleichung und so. Du hast doch nichts davon gesehen. Also schuldest Du ihm auch nichts.
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05.11.2007, 21:21
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
in diesem fall nützt doch alles spekulieren gar nichts.
nimm prozesskostenhilfe in anspruch, wenn es dir sonst nicht möglich aus kostengründen, dich von einem anwalt vertreten zu lassen. lass klären, bevor wichtige fristen verstreichen oder du durch ein privat, aber rechtlich evtl falsch formuliertes schreiben, dich selber um dein recht bringst.
lachattenoire
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05.11.2007, 23:00
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Hallöchen,
wie schon einige hier schrieben, wäre die Innenausgleichforderung - wenn sie überhaupt bestünde - längst verjährt.
Seit 1.1.2002 gilt neues Schuldrecht mit deutlich gekürzten Verjährungsfristen von nur 3 Jahren (§ 197 BGB).
Auch wenn die behauptete Innenausgleichforderung noch nach altem Recht (vor 2002) begründet worden wäre, so greift das neue kurze Verjährungsrecht auch für alte Ansprüche aus der Zeit vor 2002 (Übergangsbestimmung gemäß Artikel 229 § 6 EBGBG).
(Die 30jährige Frist gilt nur noch für Fälle, in denen der Gläubiger bereits ein rechtskräftiges Urteil in den Händen hält und sich das Papierstück 30 Jahre lang in den Tresor legt, damit er beim plötzlich vermögend gewordenem Schuldner zugreifen kann.... )
Der Ex-Ehegatte hat aber kein stattgebendes Urteil und wird ein solches wegen der Verjährung seiner angeblichen Innenausgleichforderung auch kaum bekommen.
Fazit: Abwarten und ruhig Teetrinken!
Soll er doch erst mal klagen, Gerichts- und Anwaltskosten vorstrecken und in einer Klageschrift seinen Anspruch ausführlich begründen und mit entsprechenden Beweisen versehen....
Der eingelegte Widerspruch ist dennoch sinnvoll, da im Mahnverfahren die Berechtigung der erhobenen Ansprüche überhaupt nicht richterlich geprüft wird (nur maschinelle Bearbeitung). Das Formular für den Mahnbescheid gibt es für 2,- EUR im Schreibwarenladen. Das ist mitunter der Grund, weshalb es jeder Poppel erst mal mit dem MB auf ein Versuch ankommen läßt. Vielleicht findet sich ja jemand Dummes, der nicht widerspricht.
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06.11.2007, 13:53
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Geschickt gemacht, traut man dem Beamten gar nicht zu.
Es gibt hier mehrere Aspekte.
Du verzichtest auf Unterhalt. Wenn du tatsächlich darauf verzichten kannst, dann hast du ihn nie gebraucht, den der Name sagte es, Unterhalt zum Leben und nicht zum sparen für später.
Wenn du nur deshalb verzichten konntest weil der Staat einsprang (Sozialhilfe etc.), dann kannst du auch zur Rückzahlung der staatl. Zuwendungen verdonnert werden, denn jeder ist verpflichtet sein Eigenes einzusetzen und erst wenn das aufgebraucht ist, dann der Steuerzahler. Es steht dir nicht zu, zu Ungunsten der Allgemeinheit auf Unterhalt zu verzichten.
Gehe davon aus, dass der Unterhaltsanspruch gegenüber deinem Mann verwirkt ist.
Was die Vermögensauseinandersetzung nach deiner Ehe betrifft, da ist es auch ein bisschen spät, es ist egal was da lief, es ist vorbei.
Die Zeugen taugen im Zivilprozess nicht viel, es sind Verwandte. Jeder Anwalt bringt verwickelt die in Widersprüche und dann ist es Essig damit.
Vielleicht sollte ein versierter Anwalt über eine Widerklage auf Rückzahlung der Gesamtsumme machen, mit dem Verweis, dass es bei damals der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung unberücksichtigt blieb und es sich um ein Darlehn handelt.
Es ist eine kostspielige und riskante Angelegenheit.
Die ungünstigste Variante ist, Unterhalt verwirkt, Rückzahlung der staatl. Zuwendungen in Höhe des verzichteten Unterhalts, Rückzahlung von 50% Darlehn zuzüglich der Zinseszinsen.
Die günstigste Variante, du lässt den Schei* mit dem Unterhaltsverzicht aussen vor, du klagst auf die gesamte Rückzahlung an dich aufgrund der Kontoauszüge, er geht in Vergleich mit dir und ihr verzichtet wechselseitig auf alle und jeden…..
Der Kontoauszug und die Überweisung könnten ein Indiz für ein Darlehn sein.
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06.11.2007, 16:25Inaktiver User
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Geh mal davon aus, dass wenn das Sozialamt den Anspruch der TE für unbegründet gehalten hätte, es dann auch keine Zahlungen geleistet hätte.
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13.11.2007, 12:11
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Liebe Heureka,
vielen Dank für Deine Antwort. Leider ist es nicht ganz so einfach.
Es geht nicht darum wer die Schulden gemacht hat und wer das
Geld ausgegeben hat. Natürlich kann man moralisch appellieren und sagen: "Treu und Glauben"....allerdings scheidet das Gesetz die Moral in einigen Punkten. Leider. In den vorherigen E-Mails findest Du eine konkretere Antwort.
Danke!
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13.11.2007, 12:13
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Hallo Latchattonoire,
ist bereits geschehen, doch der scheint weniger Ahnung zu haben als ich dacht, ist ein Familienanwalt und für solche Mandate
eher nicht geeignet.
Danke!
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13.11.2007, 12:19
AW: Gesamtschuldnerische Haftung im Innenverhältnis
Hallo Grace_Kelly,
diese Antwort drucke ich mir gleich mal aus und recherchiere bzw.
lege sie meinem Anwalt einmal vor. Dies ist ja mal ein ganz interessanter Ansatz.
Darf ich fragen woher Du so genau dieses Wissen nimmst? Recherchearbeit, Studium, etc.
Wenn es so ist, wie Du es beschreibst, dann bin ich aus dem Schneider. Wir haben 08/1997 gemeinsam das Darlehn unterschrieben. Die ersten beiden Mahnungen vor dem Mahnbescheid sind vor 08/2007 zugestellt worden. Der MB 10/2007.
Der Widerspruch ist eingereicht Anfang 10/2007 und bislang gab es noch keine Rückmeldung.
Ich warte ab und halte alle Interessierten auf dem Laufenden.
Vielen lieben Dank erstmal an Alle, die hier geantwortet haben.
Liebe Grüße
JanaInka


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