wenn ich das alles so lese.
es sind mehrere zahlungsunwillge in der höhe von 200,- € bis 500,- €.
ich schlafe glaube ich erst mal darüber, was genau wir jetzt unternehmen.
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Thema: mahnbescheid
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29.10.2007, 07:09
AW: mahnbescheid
arbeit ist ein geschenk,
das man am besten anderen mach
_____________________________
faulheit ist die kunst
solange nichts zu tun
bis die gefahr vorrüber ist
Gunther Philipp
__________________________________________________ ___
5 Minuten Dummstellen erspart 1 Stunde Arbeit
rosemarys sohn
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05.02.2008, 15:49
AW: mahnbescheid
ich berichte mal
so, wir hatten einen anwalt zugezogen.
heute war der letzte zahlungseingang.
es haben wirklich alle bezahlt.
danke
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rosemarys sohn
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05.02.2008, 16:00Inaktiver User
AW: mahnbescheid
Super
, das freut mich für euch.
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12.02.2008, 10:49
AW: mahnbescheid
kann man mahnbescheide auch von privat an privat anwenden?
und geht das auch für mahnbescheide aus deutschland ins ausland?
oder ist man dann mit einer strafanzeige wegen unterlassener zahlung oder ähnliches günstiger (wenn es sowas gibt)?
mfg
eunsolange es mir gleichmäßig schlecht geht, bin ich zufrieden..
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12.02.2008, 16:18Inaktiver User
AW: mahnbescheid
Natürlich geht auch die Kombination privater Gläubiger gegen privaten Schuldner.
Für's Ausland guck mal unter "grenzüberschreitende Mahnverfahren" (PDF) von der IHK Wiesbaden. Ist zwar von 2006, aber vielleicht hilft's dir ja dennoch weiter.
LG -juni-
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12.02.2008, 16:35
AW: mahnbescheid
danke für den hinweis, hatte mich mal so interessiert, da ich mal was im fernsehen gesehen hatte und nicht wusste, wie das ausgegangen ist.
aber wenn ich das so lese, lohnt es kaum, wenn jemand einem zum bsp. "nur" 100 euro schuldet und der im ausland wohnt.
der wird einem kaum zu den 100 euro noch 200 euro gebühren etc. zahlen.
aber andererseits, will man leute immer damit durchkommen lassen?
interessantes thema..
mfg
eunsolange es mir gleichmäßig schlecht geht, bin ich zufrieden..
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12.02.2008, 17:31
AW: mahnbescheid
Hallo,
beim grenzüberschreitenden Mahnverfahren kommt noch hinzu, dass Du aus dem oft etwas mühsam und unter einigen Kosten erkämpften Titel dann auch noch vollstrecken musst.
Mandelblüte
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13.02.2008, 10:21
AW: mahnbescheid
Für's Inland würde ich mir folgende Gedanken machen:
Informationen einholen, ob der Schuldner vermutlich zahlen kann. Wenn ja, dann Mahnbescheid bis zur Vollstreckung. Wenn nein, dann mal überlegen, ob er denn bei der Bestellung davon ausgehen konnte, überhaupt bezahlen zu können. Wenn nein, dann klingt das nach Betrug, und der wird fett bestraft. Bringt einem zwar das Geld nicht wieder, aber lässt den Bösewicht auch nicht ungestraft davonkommen.
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13.02.2008, 11:39
AW: mahnbescheid
hatte mal an jemanden geld geliehen und bis heute hab ichs nicht wieder. hat mich geärgert, aber die arbeit wars nicht wert, zumal ich ey kein geld sehen würde, da derjenige nicht zahlen kann.
Zitat von Quirin
ich glaube, manchmal muss man überlegen, ob sich die finanzielle und zeitliche investition lohnt, auch wenn man dem anderen gern eins auswischen würde.
bei dem fall im fernsehen ging es um eine privatkauf, der außerhalb von ebay getätigt wurde.
also ich glaube das war ein händler von geräten und der hat an den privatmann ein handy (glaube ich) verkauft. das hätte er wohl schon nicht tun dürfen, weil der private keinen gewerbeschein hat.
dann kam keine ware, trotz bezahlung und der privatmann wollte das geld zurück. hat er wohl nicht bekommen.
dann musste ich weg, also weiß ich nicht wies ausgegangen ist für den privatmann, denn der wollte wohl auch über anzeige usw. sein geld zurückbekommen. nur der händler saß/sitzt auch noch in der schweiz (zumindest im beitrag). ich weiß nicht, obs echt war oder nachgestellt, aber fand ich interessant.
mfg
eunsolange es mir gleichmäßig schlecht geht, bin ich zufrieden..
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13.02.2008, 14:28
AW: mahnbescheid
Hab auch mal nem Bekannten Geld geliehen. Ihm war von vornherein klar, dass er gar nicht zurück zahlen kann, und so kam es auch. Das war Betrug, und meine letzte Tat in dieser Angelegenheit war eine Anzeige bei der Polizei. Er wurde dann auch wegen Betruges verurteilt. Die Strafe hab ich aber nicht mehr mit bekommen.
Weitere Schritte Richtung Mahnung/Vollstreckung hab ich nicht mehr unternommen, weil es sehr unwahrscheinlich war, dass er jemals das Geld würde zurück zahlen können. Schlechtem Geld wirft man kein gutes hinterher. Ich nehme an, er ist irgendwann in die Privatinsolvenz gegangen.
Im Nachhinein sag ich immer, das verlorene Geld (damals für mich sehr viel Geld, heute ein Popelbetrag - die Sache mit den Lehr- und den Herrenjahren ;-) ) war ne gute Investition, denn ich habe Erkenntnis dafür bekommen: Gibst Du Dein Geld aus der Hand, kann es weg sein.Geändert von Quirin (13.02.2008 um 14:34 Uhr)


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