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  1. Inaktiver User

    Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Hallo miteinander,

    war hat Erfahrung und Rat zu folgendem:

    mein geschiedener Mann strebt eine Privatinsolvenz an. Das Verfahren wird durch die Schuldnerberatung durchgeführt und läuft gerade.

    Da er angeblich zahlungsunfähig ist, musste ich kürzlich als Bürgin für eine Restforderung aus einem Leasingvertrag (KFZ wurde ausschließlich durch ihn genutzt) einen höheren vierstelligen Betrag begleichen. Diese Restforderung ist vor allem durch einen wertmindernden Unfall, den mein Exmann vertragswidrig nicht beim Vertragshändler hat reparieren lassen, zustande gekommen. Meine Forderung habe ich der Schuldberberatung bereits mitgeteilt, ebenso, dass ich mit einer außergerichtlichen Einigung (Tilgungsvorschlag war 0,00 Euro...) nicht einverstanden bin.

    Nun hat mein Anwalt mir geraten, im weiteren Verfahren anzugeben, dass es sich um eine "Forderung aus Delikt (= vertragswidrige Reparatur)" handelt.

    Meine Frage:

    Was genau bewirkt das? Würde dann die komplette PI zerschossen oder ledigliche meine Forderung herausgenommen und damit für mich 30 Jahre vollstreckbar?

    Für Rat dankbar:
    mezzanotte

  2. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Guck mal, da hab ich was gefunden, wo Forderung aus Delikt in Verbindung mit PI vorkommt.
    Mal sehen, ob ich noch mehr finde.

  3. User Info Menu

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Das scheint ein Anwalt zu sein, der sich in dem angegebenen Forum geäußert hat. Für mich daraus klar verständlich:
    Aus Kriminalität enstandene Schulden kann man nicht per Privatinsolvenz abstreifen.

    Wäre auch noch schöner:
    Jemand begeht eine Straftat, richtet erheblichen Schaden an (verdient selbst aber viel Geld durch die Tat), kann 6 Jahre nicht zahlen und ist dann frei von Geldsorgen. Gräbt sein ergaunertes Geld aus dem Vorgarten aus und macht sich einen schönen Tag. :-))

    Wenn das rechtens wäre, würden wohl noch mehr Menschen die Kriminalität als eine prima Chance, zu Reichtum zu kommen, betrachten.

    LG Karla
    The original Karla
    est. 2006


  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Forderungen die aus Delikten stammen, sind nicht privatinsolvenzfähig. (z.B. Schadensansprüche aus Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, etc.)
    Wäre ja noch schöner, erst Delikt begehen und dann kurzerhand PI anmelden und nach 6-7 Jahren alles erlassen bekommen.

    Die komplette PI wird dadurch nicht verhindert, nur die bestimmte deliktische Forderung ist dann nicht erlassfähig nach 6-7 Jahren.

    Du kannst das versuchen, ob Du damit durchkommst. Aber eigentlich müßte dein Anwalt wissen, dass deine Forderung keine Forderung aus Delikt ist. Es ist eine normale zivile Vertragsforderung und damit leider PI- und erlassfähig.

    Dein Anwalt spekuliert wohl darauf, dass sich die Schuldnerberatung, die die PI betreute, die Sache nicht so genau anschaut und Deine Forderung (mit Kreuzchen) aussortiert. In der Massenabfertigung könnte das "durchgehen".
    Wenn der Schuldnerbearter aber aufmerksam ist, dann wird er es herausfinden und Deine Forderung zu den normalen hinzurechnen. Dann ist sie nach 6-7 Jahren leider futsch.
    Geändert von Grace_Kelly (23.09.2007 um 22:52 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Zitat Zitat von Karla48
    .....
    Aus Kriminalität enstandene Schulden .....
    Moment mal....es geht hier nicht um Kriminalität, sondern um eine unerlaubte Handlung!
    Nicht alles, was mach macht, obwohl man es nicht darf, ist kriminell!

  6. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Vielen Dank schon mal an alle.

    Ich werde das auf jeden Fall versuchen. Mit der preiswerten Reparatur (die dem Händler auch sofort auffiel, da stümperhaft) hat er ja indirekt mir als Bürgen geschadet und die Kosten auf mich abgewälzt. Außerdem hat die Versicherung später doch für den Schaden gezahlt und ich vermute stark, dass er fiktiv abgerechnet hat -also die Differenz noch in die eigene Tasche gesteckt hat.

    Was mich einfach enorm frustriert, ist dass er nicht mehr arbeiten geht (krankgeschrieben seit Monaten, sieht aber nicht krank aus) und ich mich zwischen Job und Kind aufreibe.
    Um die Summe aus der Restforderung kompensieren zu können, habe ich meine Arbeitszeit erhöht und was macht er? Trennungsunterhalt von mir fordern, weil ich ja jetzt mehr verdiene!!! Das ist so unverschämt (allerdings auch aussichtslos, da er für unseren Sohn zu wenig Unterhalt zahlt und ich ja diese Forderung gegen ihn habe).

    Es wäre mir ein echtes Vergnügen, ihm da einen Strich durch die saubere Rechnung zu machen (klingt fies, aber in solchen Fällen sollte eine PI nicht möglich sein -insbesondere wenn private Gläubiger betroffen sind)

    Danke Euch und Grüße
    mezzanotte

  7. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Hast du schon versucht, diese Zahlung fürs Auto mit dem Unterhalt verrechnen zu lassen?

    Vielleicht lässt sich ja da ansetzen.

  8. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    Wenn mezzanotte den Trennungsunterhalt schon mit dem Kindesunterhalt gegenrechnet, wie soll sie den denn dann noch mit den Reparaturkosten verrechnen??? Ist ja dann nix mehr da zum Verrechnen.

  9. Inaktiver User

    AW: Pr.insolvenz: Forderung mit Vermerk "Delikt" eintragen lassen?

    @Kusperhexe
    @junifrau

    Im Moment habe ich ja nur die Aufforderung seines Anwalts erhalten, mein Einkommen zu dokumentieren und die Ansage, dass er für den Falle der Unterhaltspflicht ab Oktober Unterhalt geltend macht.

    Ich denke, es gibt da viele Möglichkeiten das abzuwehren. Zum einen lebt er mit einer neuen Partnerin zusammen, die auch berufstätig ist -ich denke das zählt dann schon als eheähnliche Gemeinschaft und dann müsste Sie doch für ihn aufkommen, oder?
    Ich habe jetzt einfach mal das Klingelschild, auf dem beide Namen stehen, fotografiert.

    Ein anderer Punkt ist, dass mein Exmann in unserer Ehe mir gegenüber wiederholt gewalttätig wurde -und eine Körperverletzung (mein finaler Trennungsgrund) auch im Krankenhaus behandelt werden musste. Ich könnte mir denken, dass es da auch einen Versagungsgrund wegen "Undanks" oder ähnlichem gibt? Allerdings wäre es mir sehr unangenehm gerade das vor Gericht klären zu lassen und es wäre der letzte Ausweg für mich.

    Liebe Grüße
    mezzanotte

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