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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Zitat Zitat von Grace_Kelly
    Lieber Frank,

    wenn Du wüßtest, wovon Du sprichst, dann wäre Dir bekannt, dass der Gerichtsvollzieher nur die Entscheidungsformel, also nur das Rubrum und den Tenor in seiner Ausfertigung bekommt - ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe.
    Die Langversion des Urteils ergeht nur an die Parteien.

    Wie gut, dass wir an verschiedenen Seiten des Richtertisches sitzen. Nur so am Rande, wie Du so treffend sagst.
    Was anderes hatte ich auch nicht geschrieben bzw. ist mir nicht erinnerlich.
    Richtig, er hat nur das Rubrum und kann nicht beurteilen welcher Teil der geschuldeten Summe beglichen ist und welcher nicht, das schrieb ich doch, oder? .

    Wüsste nicht auf welcher Seite des Richtertisches ich sitzen sollte obwohl, im Richterzimmer habe ich auch schon verhandelt, ansonsten stehen da immer zwei Tische, rechts und links, der Richter hat einen eigenen, etwas überhöhten Tresen.

    Solltest du Schöffe sein, dann macht es deine Ausführungen weder richtiger noch besser.
    V.G.

  2. gesperrt

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    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Nee, nee,
    Schöffen sind bekanntlich juristische Laien und im Strafverfahren zu finden.
    In zivilrechtlichen Unterhaltsklagen haben solche nichts verloren.

    Viele lustige Tische und Tresen gibt es im Gerichtssaal,
    im Richterzimmer dagegen meist nur einem Schreibtisch, Aktenberge und geballtes Wissen.

    Wirbelst hier ganz schön die Dinge durcheinander.
    Geändert von Grace_Kelly (13.12.2007 um 10:02 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Zitat Zitat von Grace_Kelly
    Nee, nee,
    Schöffen sind bekanntlich juristische Laien und im Strafverfahren zu finden.
    In zivilrechtlichen Unterhaltsklagen haben solche nichts verloren.

    Viele lustige Tische und Tresen gibt es im Gerichtssaal,
    im Richterzimmer dagegen meist nur einem Schreibtisch, Aktenberge und geballtes Wissen.

    Wirbelst hier ganz schön die Dinge durcheinander.
    In dem Richterzimmer war auch ein Besprechungstisch, sicher nicht ungewöhnliches.
    Mag sein, dass meine Antworten unbequem sind und nicht in das Feindbild Mann odr Klischee passen, deswegen sind meine Erfahrungen nicht „durcheinander“, dieser Vorwurf ist im Übrigen unsubstantiiert.
    V.G.

  4. gesperrt

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    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Männer sind kein Feindbild, sondern bezaubernde Wesen. Eins davon habe ich daheim.
    Und bei Ansichten unterscheide ich nur nach richtig, falsch, klug und dumm. Bequem ist für mich keine Kategorie.

    Für das "im Übrigen" bleiben also die Schöffen. Viel Spaß beim Blättern in der ZPO! Die Darlegungslast liegt bei dem, der sich eines Anspruchs berühmt, sagte schon Rosenberg. Also substantiiere bitte.
    Geändert von Grace_Kelly (13.12.2007 um 10:57 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Zitat Zitat von Grace_Kelly
    Männer sind kein Feindbild, sondern bezaubernde Wesen. Eins davon habe ich daheim.
    Und bei Ansichten unterscheide ich nur nach richtig, falsch, klug und dumm. Bequem ist für mich keine Kategorie.

    Für das "im Übrigen" bleiben also die Schöffen. Viel Spaß beim Blättern in der ZPO! Die Darlegungslast liegt bei dem, der sich eines Anspruchs berühmt, sagte schon Rosenberg. Also substantiiere bitte.
    Beweislastumkehr, frei nach Rosenberg.

    Unbewiesene Behauptungen bleiben unbeachtet, soviel zu deiner, immer noch im Raum stehenden Behauptung, dass ich es durcheinander wiedergeben würde.
    Ich denke, dass du mit dieser unsubstantiierten Behauptung eher verwirren wolltest.

    Da du das von dir behauptete Durcheinander meines Beitrages nicht weiter darlegst, bleibt es bei meinen richtigen Aussagen.

    Du kennst dich doch aus, oder?
    V.G.

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Und noch mal ins Gedächtnis, die Titel haben in der Regel en Laufzeit von 20 Jahren.
    Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit auch noch am Rande erwähnen, dass Titel keine Laufzeiten von "in der Regel 20 Jahren" haben sondern 30 (i. W.: dreißig) Jahre Gültigkeit haben.

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhaltsrückstände einfordern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit auch noch am Rande erwähnen, dass Titel keine Laufzeiten von "in der Regel 20 Jahren" haben sondern 30 (i. W.: dreißig) Jahre Gültigkeit haben.
    Mit Laufzeit meinte ich, dass sich die Schuld monatl. automatisch erneuert, nach 20 Jahren ist der Titel in der Regel wertlos, wenn der Unterhalt laufend gezahlt wurde, da man der Meinung sein sollte, dass das Kind dann für sich selbst sorgen kann. .
    Gültig ist EIN Titel 30 Jahre, aber darum ging es ja in diesem Strang, ob ein Unterhaltstitel auch 30 Jahre gültig ist und ich meine nein.
    V.G.

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