Guten Morgen,
Deine Frage ist zwar schon einige Monate alt, aber ich kann Dir noch einen Tipp geben, wie Deine Tochter auch an Ihr Geld kommt. Wir haben damals als meine Tochter gerade volljährig war und mein Ex auch nicht mehr zahlte, ihn bei der Polizei angezeigt wegen Unterhaltsverletzung. Mein Ex wurde dann in einem Gerichtsverfahren verurteilt, uns den Unterhalt pünktlich zu zahlen, ansonsten wäre er ins Gefängnis gegangen. Die Bewährungszeit belief sich auf drei Jahre. Dieser Vorgang hat ihn doch dazu bewegt, endlich den Kindesunterhalt pünktlich zu bezahlen.
Ich hoffe, dass ihr inzwischen den Unterhalt bekommen habt.
Eine schöne Weihnachtszeit
Erdbeersonne
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Ergebnis 11 bis 20 von 27
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06.12.2007, 08:01
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
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06.12.2007, 13:21Inaktiver User
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Willst du Unterhalt oder Rache?
Zitat von _ok_
Die Frage stelle ich mir, nachdem du ja offensichtlich nicht so bedürftig bist, dass darauf angewiesen bist, sonst hättest du nämlich diese Summen nicht auflaufen lassen.
Vorab, in den vergangen Jahren soll!!! genau für diese Situationen eine neue Rechtssprechung geschaffen worden sein, Hintergrund war, dass AE diese Titel nach mehreren Jahren erneut ausgegraben haben und feststellten, dass Unterhalt fehlte.
Da diese Titel auf laufende Zahlungen lauten werden sie nicht entwertet, auch teilweise nicht, so dass nur der Zahlungsbeleg den Title teilweise bzw. für die Vergangenheit entwertet.
Da aber diese Titel nicht selten eine Laufzeit von über 20 Jahren haben, da sie im Verlauf immer nur in der Höhe geändert werden und nicht für kraftlos erklärt werden.
Mir selbst ist es passiert, dass die Mutter plötzlich Unterhalt aus einzelnen Monaten von vor 12 Jahren forderte und dem Gerichtsvollzieher aufgab, den Unterhalt aus dem Jahre 1993, Monat Jan, März usw. zuzügl Zinsen zu vollstrecken. Auch da spielten Rachegedanken eine Rolle.
Die Geschichte lief aber, wider Erwarten, ins Leere, Es gab ein Abänderungsurteil des Titels indem vermerkt war, dass die Zahlungen bis in das Jahr 1996 erledigt waren, diese Spielchen hat sie nämlich schon mal probiert.
Der Gerichtsvollzieher weiß, dass diese Forderung vermutlich unberechtigt ist, aber er MUSS vollstrecken, es sei denn, ich habe den Zahlungsbeleg bei der Hand.
Theoretisch wäre es möglich, dass die Kindsmutter nach dem Tod es Vaters zu den Erben geht und den Titel in seiner gesamten Höhe durchsetzt, es sei denn, die Erben können die Zahlungen belegen.
Nunmehr soll es so sein, dass wenn 3 Jahre der rückständige Unterhalt nicht eingefordert wird, bzw. daran erinnert wird, es nicht mehr möglich ist ihn einzufordern bzw. der Anspruch verfällt.
Du solltest dich beim Anwalt schlau machen.
V.G.Geändert von Inaktiver User (06.12.2007 um 13:25 Uhr)
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12.12.2007, 09:49
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Guten Morgen Frank62,
es kann sein, dass es manchmal Rache sein kann, aber in vielen Fällen ist der Unterhaltszahlende nicht auffindbar oder wie in meinem Fall (ist schon 22 Jahr her) sich einfach weigerte oder falsche Bilanzen usw. vorlegte. Wir wohnten sogar in einer Stadt und seine Ausreden führten immer wieder zur Nichteinhaltung der Unterhaltszahlungen. Wir hatten damals nur mein Gehalt und mußten damit leben. Es gibt in manchen Fällen eben Menschen, die mit allen Mitteln versuchen, sich von ihrer Unterhaltspflicht zu drücken. Was bleibt dann einem übrig, als zu sehr drastischen Mitteln zu greifen.
Gute Zeit
Erdbeersonne
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12.12.2007, 10:03
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Oh ja!
Zitat von Inaktiver User
Der einzige Grund sich etwas zusammenzusparen oder gar von den eigenen Eltern zu bekommen, liegt sicher darin, zahlungsunwillige Väter zu entlasten.
Was denn auch sonst?
Im Alter sorgt Väterchen Staat auskömmlich für die lieben Muttis und im Notfall das Sozialamt.
Hauptsache Papi hat genügend Kleingeld für Dvd-Player, Playstation, X-Box, Rennauto, Motorrad .....
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12.12.2007, 10:09
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Schon mal eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils gesehen, die der Gerichtsvollzieher in die Hand bekommt?
Zitat von Inaktiver User
"X wird verurteil an Y den Betrag von xxx,xx EUR zu zahlen." ENDE!
Unterhalt?
Kaufpreis für eine Wagonlieferung Damenschlüpfer?
Schadensersatz für Verletzung bei Messerstecherei?
Werklohn für die Aufstellung von 100 Klo-Häuschen auf einer Großbaustelle?
Der Gerichtsvollzieher weiß es nicht.
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12.12.2007, 12:44
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Und selbst, wenn er das wüsste oder meint, muss er vollstrecken.
Zitat von Grace_Kelly
Ich musste mir mal zwei ausstehende Monatsgehälter per Kontopfändung holen, das war auf dem Land so eine Bank-Minifiliale mit nur einem Mitarbeiter, der ein dicker Freund von meinem Ex-Arbeitgeber war. Deswegen musste er trotzdem pfänden, auch wenn er sich sicher einiges hat anhören dürfen.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
Moderation von:
Alle Jahre wieder...
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12.12.2007, 13:05
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Ufff,
Zitat von izzie
wie gut,dass das Zwangsvollstreckungsrecht für alle gleich ist.
*erleichtert säufz*
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12.12.2007, 16:50Inaktiver User
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Ich habe mehr Titel gegen Andere besessen wie du vielleicht jemals sehen wirst, das nur am Rand.
Zitat von Grace_Kelly
Lesen hilft, der Titel ist auf LAUFENDE ZAHLUNGEN, das bedeutet, er ERNEUERT sich monatlich um den Betrag, er ist außerdem DYNAMISCH.
Falls du jemals einen Titel in Vollstreckbarer Ausfertigung gesehen haben solltest, dann wüsstest du, dass die getätigten oder nicht getätigten Zahlungen darauf NICHT vermerkt sind.
Wenn Frau den Unterhalt für alle Jahre erhalten hat, dann kann sie trotzdem JEDERZEIT die gesamte SUMME vollstrecken lassen, der Gerichtsvollzieher MUSS vollstrecken, es sei denn, der Schuldner weist ALLE nachgeforderten Zahlungen nach, mittels Belege.
Und noch mal ins Gedächtnis, die Titel haben in der Regel en Laufzeit von 20 Jahren.
Vor 20 Jahren gab es aber kein Online Banking sondern nur Durchschläge auf Thermopapier, welches heute nicht mehr lesbar ist. Da lässt sich schon Schindluder mit treiben.
V.G.
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12.12.2007, 16:52Inaktiver User
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Schon mal was von einem vollstreckungsfesten Konto gehört?
Zitat von Grace_Kelly
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12.12.2007, 17:35
AW: Unterhaltsrückstände einfordern
Lieber Frank,
wenn Du wüßtest, wovon Du sprichst, dann wäre Dir bekannt, dass der Gerichtsvollzieher nur die Entscheidungsformel, also nur das Rubrum und den Tenor in seiner Ausfertigung bekommt - ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe.
Die Langversion des Urteils ergeht nur an die Parteien.
Wie gut, dass wir an verschiedenen Seiten des Richtertisches sitzen. Nur so am Rande, wie Du so treffend sagst.


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