Die leibliche Tochter darf durchaus "haben" - nur eben keine Summen, die den Verdacht nahelegen, dass Guthaben des PIlers verschoben werden sollen. Und die private RV geht tatsächlich in die Haftungsmasse ein, wenn sie nicht gesichert wurde, z.B. verfügbar erst nach dem 60. Geburtstag, d.h. mit Renteneintritt. Sie müsste ausserdem noch unbeleihbar sein und ähnliches.
Allerdings finde ich die Berechnung zur Finanzierung eines neuen Hauses sehr milchmädchenmässig. Die Restschuld nach 10 Jahren ist doch viel zu hoch. Und die Nebenkosten eines Hauses noch nicht einmal eingerechnet.
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Ergebnis 11 bis 12 von 12
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27.08.2007, 12:45
AW: pi...haus verkauft...und nun?
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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27.08.2007, 13:42Inaktiver User
AW: pi...haus verkauft...und nun?
Aha...hm...Sparkasse....und der Einfachheit halber....effektiver Jahreszins???
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Ok, ok...ich nehm (fast) alles zurück. Mir erschien das etwas seltsam von den Beträgen her. Jetzt hab ich nochmal nachgesehen....bei uns sind es 2 % Tilgung, nicht 1 %......deshalb kam mir das so komisch vor.
Nix für ungut
Geändert von Inaktiver User (27.08.2007 um 21:22 Uhr)


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