Habe heute unschöne Post von Creditreform bekommen!
Hatte im Jahre 2000 Probleme mit D2/Mannesmann/Handyvertrag und es ging um eine Rechnung von über 1000 Euro. Es ging bis zum Gerichtsvollzieher und ich habe zum Schluß nur einen Teilbetrag bezahlen müssen, weil ich damals arbeitslos und alleinerziehend war. Sache war dann abgehackt!
Nun bekomme ich heute Post und die berufen sich doch tatsächlich auf eine 30jährige Frist, und der Betrag wäre noch offen und Restschuld noch zu bezahlen.
Mit Gerichtskosten / Mahnkosten und allem nun fast 2000 Euro!!
Ich habe seit dem Jahre 2000 nichts mehr von denen gehört!!
Was soll man davon halten?
An wen kann man sich wenden und Rat einholen, ob so was wirklich alles ok ist!
Ich kann mich schwarz ärgern! Ächz!!!
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Ergebnis 1 bis 10 von 24
Thema: Post von Creditreform
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24.08.2007, 18:32Inaktiver User
Post von Creditreform
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24.08.2007, 23:46
AW: Post von Creditreform
Ist dir damals ein Vollstreckungsbescheid zugegangen?
Zitat von Inaktiver User
Hast du gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt?
Wenn nicht, gilt vermutlich folgendes:
Und das hiesse dann auch, die Sache war keineswegs zu dem damaligen Zeitpunkt abgehakt, sondern es waren damals von dir einfach nicht mehr Geld/Güter/Werte einzutreiben.Ein Vollstreckungsbescheid gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren.
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. (Quelle)
Die Restforderung bleibt allerdings bestehen, und der Gläubiger, der sich diesen Titel erworben hat, kann immer wieder nachhaken, ob deine finanzielle Situation es mittlerweile erlaubt, sie einzutreiben, einschließlich aller ihm aus dem ganzen Procedere entstandenen Kosten.
An deiner Stelle würde ich mich an eine Verbraucher- oder Schuldnerberatung wenden, die dir sicherlich eine verbindliche Auskunft darüber geben kann, ob alle aufgeführten Mehrkosten zu Recht verlangt werden können. Am besten nimmst du dazu alle (auch die alten) Unterlagen mit, die du noch zu diesem Fall hast.
Liebe Grüße
ascalinGeändert von ascalin (27.08.2007 um 13:20 Uhr) Grund: ein "kann" sollte ein "hat" sein - vertippt
Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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25.08.2007, 19:58Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Gabs denn da keinen schriftlichen Vergleich?
Zitat von Inaktiver User
Gruß, Demy
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25.08.2007, 20:00Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Zitat von ascalin
Muss ja. Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung.
Aber wieso wurde der Titel nach Zahlung des Vergleichs (wenn es einen solchen gab) nicht an dich ausgehändigt?
Die Verbraucherzentrale kann dir da sicher auch helfen.
Gruß
Demy
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25.08.2007, 23:20Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Demy,
ich glaube kaum, dass aufgrund eines Vergleiches nur ein Teil bezahlt wurde, sondern einfach weil bei arbeitslos/alleinerziehend einfach nix mehr zum Pfänden da war - wie ascalin im Grunde auch schon schrieb. Und nachdem nun einige Zeit vergangen ist, wird's jetzt wieder probiert.
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27.08.2007, 09:47
AW: Post von Creditreform
Die Sache war eben nicht erledigt.
Der Gläubiger hat nur mittelfristig wegen Erfolglosigkeit seine Bestrebungen eingestellt, per Vollstreckung an das Geld zu kommen.
Wenn der Gerichtsvollzieher am Werke war, hat es auch damals einen Titel gegeben.
Der ist natürlich noch vollstreckbar. - Warum auch nicht?
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28.08.2007, 00:33Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Vielen Dank erstmal für eure Kommentare!
Muss mal schauen wie ich das in den Griff kriege!
Seufz!
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28.08.2007, 01:15
AW: Post von Creditreform
Komm, ich drück dich mal
. Ich kann mir vorstellen, dass es deprimierend ist, erst so unschöne Post zu erhalten, und dann auch noch unsere Aussagen, die auch nicht viel Hoffnung offen lassen.
Wo vielleicht was zu machen ist, sind die Zusatzkosten. Das würde ich auf jeden Fall bei einer Beratungsstelle auf Richtigkeit überprüfen lassen.
Und wenn's im Moment auf einen Schlag zu happig ist: Vielleicht erklären sie sich mit einer Ratenzahlung einverstanden?
Liebe Grüße
ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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28.08.2007, 08:27
AW: Post von Creditreform
Zitat von Inaktiver User
Da gibt es nicht schwarz zu ärgern. Schulden, die man macht, muß man üblicherweise zurückzahlen. hast Du tatsächlich geglaubt, nur weil Du arbeitslos bist, erläßt man Dir das alles?
Wie kannst Du überhaupt so verantwortungslos sein, als Arbeitslose eine Handy-Rechnung von 1000 EURO auflaufen zu lassen, wenn ich mal fragen darf?
Ist es nicht so, daß man nur das Geld ausgeben kann, das man zur Verfügung hat? Hast Du das nicht gelernt?
Sorry für die harten Worte, aber es macht mich echt wütend, daß manche Leute offenbar glauben, einen Freifahrtschein in Sachen Schulden zu haben.
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28.08.2007, 09:51Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Hallo Tomate,
ich fürchte, da warst Du viel zu blauäugig. Welche Konsequenzen dieser Titel hat, das wäre schon früher zu klären gewesen, leider. Aber das hilft Dir ja auch nichts mehr.
Ich würde versuchen, für mich passende Raten vorzuschlagen und die dann auch pünktlich (!!!) zur Einzahlung bringen.


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