Was heißt jetzt Fantasiekosten - denkst du Gerichte und Gerichtsvollzieher arbeiten für ein Danke ?
Die Hauptforderung betrug damals über 1000 EUR. Das können 1001, aber auch ebenso 1500 EUR oder noch mehr gewesen sein.
Für die Titulierung selbst sind Kosten angefallen.
Für den Vollstreckungsauftrag sind Kosten angefallen.
Die Hauptforderung wird verzinst.
Es gab eine Teilzahlung - über welchen Betrag auch immer - die zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und danach, wenn bis dahin überhaupt noch ein Betrag übrig bleibt, auf die Hauptforderung verrechnet wird.
Für die noch verbliebene Hauptforderung läuft die Verzinsung weiter - seit nunmehr, ausgehend von 2000, rd. 7 Jahren, in denen keinerlei weitere Zahlung erfolgte.
Wenn es nun um "nur" fast 2000 EUR noch geht, bleibt nicht viel Raum für Fantasiekosten.
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Thema: Post von Creditreform
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01.09.2007, 11:37Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
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01.09.2007, 12:11Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Das hast du falsch verstanden.
Wenn die Forderung tituliert ist, dann sind die bis dahin entstandenen Kosten, also Gerichtskosten usw., enthalten. Es laufen nur noch Zinsen auf.
Anwälte kaufen diese Fordrungen gern für einen Bruchteil und schreiben den Schuldner erneut an, für dieses Schreiben rechnen sie gern noch einmal ein paar Hunderter drauf, auf diese Forderung.
Wenn der Anwalt dann erneut, wie schon seine Vorgänger, feststellen muss, dass diese Forderung wertlos ist, dann verkauft er sie für einen Bruchteil dem nächsten Kollegen.
So kommen dann die Fantasiekosten zustande.
V.G.
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01.09.2007, 12:53Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Jein. Wenn die Forderung tituliert ist, sind maximal die Gerichtskosten und gegebenenfalls Anwaltskosten hierfür enthalten. Aber keine anfallenden weiteren evtl. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Einwohnermeldeamtsanfragen und schon gar keine Gerichtsvollzieherkosten. Der GV kann nämlich erst zum Einsatz kommen, wenn der Titel schon vorliegt.
Zitat von Inaktiver User
Auch hier nur ein jein. Sie können nicht "gern noch einmal ein paar Hunderter" draufrechnen, sondern nur das, was das RVG her gibt.Anwälte kaufen diese Fordrungen gern für einen Bruchteil und schreiben den Schuldner erneut an, für dieses Schreiben rechnen sie gern noch einmal ein paar Hunderter drauf, auf diese Forderung.
Insofern sind das auch keine Fantasiekosten.
Da es ja heißtund "denen" -also die- ja damals D2/Mannesmann waren und rotetomate überhaupt niemand anderen erwähnt, hat sie doch wohl von denen Post bekommen und nicht von irgendeinem Forderungsaufkäufer. Darüber hätte sie sich ja dann wohl erstrecht gewundert und das auch erwähnt.Ich habe seit dem Jahre 2000 nichts mehr von denen gehört!!
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10.09.2007, 14:59Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Hallo ihr lieben,
ich wollte nur noch mal kurz anmerken, daß es mir zur Zeit finanziell und arbeitsmäßig ganz gut geht und ich die Forderung auch schnellstens begleichen werde, aber es ging einfach hier darum, mal abzufragen, ob creditreform überhaupt einfach so nach 7 Jahren sich melden kann um eine alte Sache aufzuwärmen, die noch offen ist.
Die entstandenen Kosten nachzuvollziehen ist schwierig, wenn man keine Ahnung davon hat.
Von einem Anwalt kam die Post ja nicht, sondern von Creditreform und ich denke, denen muß man eigentlich vertrauen, oder??
Ich bezahle die Rechnung natürlich, aber trotzdem wollte ich mich absichern hier.
Danke für eure Reaktionen und Meinungen.


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