Zitat von Inaktiver User
Hallo Junifrau,
möglich wärs schon.
Dem Schuldner werden in der Regel schon im vorgerichtlichen Verfahren Vergleiche und/oder Ratenzahlungen angeboten. Auch nach erfolgloser Vollstreckung werden oftmals noch Vergleiche von 50-75 % unterbreitet. Ist bei uns zumindest so.
RoteTomate,
wenn du Ratenzahlungen anbieten möchtest - ich weiß ja nicht wie hoch die Forderung ist - ist es sinnvoll, dein Einkommen gleich zu belegen (anhand Arbeitslosengeldbescheiden etc)
Ich wünsch dir viel Glück!
Grüße von
Demy
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Thema: Post von Creditreform
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28.08.2007, 12:53Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
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28.08.2007, 14:02
AW: Post von Creditreform
[QUOTE=Inaktiver User]Hallo Junifrau,
möglich wärs schon.
Dem Schuldner werden in der Regel schon im vorgerichtlichen Verfahren Vergleiche und/oder Ratenzahlungen angeboten. Auch nach erfolgloser Vollstreckung werden oftmals noch Vergleiche von 50-75 % unterbreitet. Ist bei uns zumindest so.
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Also ich kenne das gar nicht! Man erwirkt einen Titel und versucht, daraus zu vollstrecken.
Bei uns werden nur in Insolvenzverfahren Vergleiche zugelassen.
Man muß nur warten können. Irgendwann wollen die Leute einen Handyvertrag, eine Mietwohnung, ein Auto zulassen.
Und schon rollt der Rubel.
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28.08.2007, 15:04Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
xDem Schuldner werden in der Regel schon im vorgerichtlichen Verfahren Vergleiche und/oder Ratenzahlungen angeboten.
Wenn doch aber ein vollstreckbarer Titel vorliegt, dann interessiert das vorgerichtliche doch gar nicht mehr. Selbst wenn damals vereinbart worden wäre, dass nur ein Teilbetrag zu zahlen ist (was ich kaum glaube) und dafür sogar noch Ratenzahlung bewilligt wurde, dann aber doch z. B. nur unter der Bedingung, dass die Ratenzahlungen strikt eingehalten werden....entsprechend, wenn dies nicht der Fall ist, besorgt man sich doch einen Titel über die Gesamtforderung und nicht nur über den Teilbetrag.
Auch nach erfolgloser Vollstreckung werden oftmals noch Vergleiche von 50-75 % unterbreitet.
Ja (s. oben) aber doch auch nur mit der Maßgabe, dass die Ratenzahlungen pünktlich erfolgen; und von Raten ist von ihrer Seite aus ja überhaupt keine Rede.
So wie's aussieht, hat sie ja die ganze Zeit überhaupt nichts bezahlt - nur diesen anfänglichen Teilbetrag.
Und so, wie sie das formuliert hat, versteh ich das so, dass die Forderung bestand, tituliert wurde, nix gezahlt wurde, mit Teilerfolg vollstreckt wurde und ab irgendwann dann nix mehr zu holen war, weil sie (inzwischen) arbeitslos war.
Nur ist es - sorry - etwas naiv zu glauben, dass die Angelegenheit durch die ja nur teilweise erfolgreiche Vollstreckung und die damalige Arbeitslosigkeit erledigt ist.
Was mich interessieren würde wäre z. B. ob sie denn noch immer arbeitslos ist -dann wäre ja auch wieder nix zu holen- oder ob sie inzwischen wieder mehr Geld zur Verfügung hat -dann kann sie auch, zumindest in Teilbeträgen, ihre Schulden bezahlen.
Ich tippe mal eher auf Letzteres, weil sie schreibt, dass sie damals arbeitslos war.
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30.08.2007, 18:41Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Hallo Sunday Morning,
deine harten Worte habe ich gelesen und zur Kenntis genommen.
Aber ein bisschen muß ich mich schon verteidigen:
An der Handyrechnung war mein Arbeitgeber mitschuld. Ich hatte im Arbeitsvertrag stehen, daß die Handykosten/monatliche Rechnung zu 50 % vom AG übernommen werden, weil ich extrem viel für meinen AG telefoniert habe.
Zu der Zeit habe ich eine Juwelier-Laden-Eröffnung vorbereitet,
mit Handwerkern usw. telefoniert.
Ich habe aber nach 3 Monaten so extrem viel telefoniert, daß der AG dann sagte, er übernehme nur noch 30 % und ich soll das telefonieren einschränken. Es kam zu Streitereien und 2 Monate später habe ich gekündigt, war dann anschließend 6 Monate arbeitslos.
Die Rechnungen kamen dann in der Arbeitslosigkeit und die Streiterei mit dem alten Arbeitgeber war ätzend, daß ich schließlich resigniert habe.
Kannst du mich ein bisschen verstehen??? Danke
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30.08.2007, 21:00Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Wenn Du z.Zt. arbeitslos musst Du auch keine Raten anbieten, Arbeitslosengeld ist am Existenzminimum, da kann man nicht auch noch Raten hier und Raten da abzwacken, schick denen einfach Deine Unterlagen die Dein Einkommen belegen und garantiere dass Du Dich, sobald sich Deine finanzielle Situation bessert, meldest, um die Sache zu bereinigen...
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30.08.2007, 21:23Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Wenn Arbeitslosengeld schon am Existenzminimum ist, wo ist dann Hartz IV? Es gibt garantiert Leute, die mehr Arbeitslosengeld haben als andere Lohn/Gehalt.
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30.08.2007, 22:38
AW: Post von Creditreform
Ehrlich gesagt? Nein.
Zitat von Inaktiver User
Warum hast Du Dir das GEld dann nicht vom AG geholt? Wenn Du es ja sogar im Vertrag hattest?
Das ist keine Resignation; das ist Dummheit. Oder Desinteresse, weil Du ja dachtest, Vater Staat oder sonstwer Doofes zahlt das schon.....
Sorry, aber für sowas geht mir jegliches Verständnis ab und ich finde es mehr als richtig, daß Du da jetzt nicht so einfach rauskommst. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Vielleicht lernst Du was draus.
Ich kann auch nicht einfach Schulden machen und mir einbilden, die lösen sich in Wohlgefallen auf.
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30.08.2007, 22:50
AW: Post von Creditreform
Nun, rotetomate hat im Eingangsposting geschildert, dass sie im Jahre 2000 arbeitslos war (6 Monate lt. ihrem letzen Posting).
Das ist 7 Jahre her ... und besagt erst mal gar nichts über ihren derzeitigen Stand. Genau so gut ist es möglich, dass sie heute keinerlei finanzielle Probleme hat, und nur wissen wollte, ob die alte Forderung noch zu Recht besteht.
Wir wissen es nicht ... und sollten deshalb auch nicht in irgendeine Richtung spekulieren.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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30.08.2007, 23:49
AW: Post von Creditreform
Wenn die Handy-Telefonate geschäftlicher Natur sind, dann sollte der Arbeitgeber 100% der Kosten übernehmen.
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31.08.2007, 06:43Inaktiver User
AW: Post von Creditreform
Rechnungen müssen bezahlt werden, dass ist unstrittig, Verzinsung ist auch o.k.
Das was mich aber immer wieder stutzig macht, dass sind die danach angeblich entstandenen Kosten, ohne Prozess mit schwammigen Hintergrund.
Eine ähnliche Forderung (Versicherung) aus dem Jahr 94 geistert ebenfalls gegen mich herum. Die Hauptforderung sind 70,00 €.
In den vergangenen 5 Jahren in Folge erhielt ich von insgesamt 4 Anwälten Post, in denen behauptet wird, dass sie diese Forderung von einer renommierten Versicherung gekauft hätten und nun die Gesamtsumme von zirka 750,00 € haben möchten. Die Summe schwankt um mehrere 100 € von Anwalt zu Anwalt.
Ich habe noch nie auf diese Post reagiert, es blieb auch immer bei dem einen Brief von einem Anwalt, danach kam es irgendwann von einem anderen Anwalt.
Vielleicht handeln die ja mit dem nutzlosen Zeugs wie die Banken mit den Hypothekenanleihen der Amis.
Fakt ist, die Hauptforderung ist tituliert, die danach entstehenden Nebenkosten nicht, zahlt man aber an den ersten Hauptgläubiger die Hauptforderung, dann müssen die danach entstandenen Kosten erstritten werden, zahle ich die Hauptforderung an den letzten Gläubiger bei dem auch die angeblichen Kosten entstanden sind, dann erkenne ich indirekt die danach entstandenen Kosten an.
Ich würde die Hauptforderung (1.000,00) bzw. die damalige Summe des Gerichtsvollziehers an Vodafone bezahlen, da ist erst mal die Vollstreckung weg, die danach entstandenen Kosten, meistens überzogenen Fantasiekosten, können nicht vollstreckt werden.
V.G.


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