Wieso muss Deine Schwester denn ausbezahlt werden, wenn Du das Haus von Deinen Eltern kaufst? Dann ist es doch kein vorgezogenes Erbe? Du könntest doch auch jedermann anderes Haus kaufen?
fragt sich, Ete
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Thema: Elternhaus kaufen
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18.08.2007, 15:42
AW: Elternhaus kaufen
“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)
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20.08.2007, 07:55
AW: Elternhaus kaufen
Der Eigentumsübertrag geht nur über den Notar.
Der Notar meldet den Vertrag an das Finanzamt. Bedenkt das.
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20.08.2007, 12:51Inaktiver User
AW: Elternhaus kaufen
Wenn der Notar gewissenhaft arbeitet, dann wird er schon seine Bedenken über einen wesentlich zu niedrig angegebenen Kaufpreis äußern und Verkäufer/Käufer entsprechend beraten.
Als kleinen Nebeneffekt hat es natürlich auch Auswirkungen auf seine Gebühren.
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20.08.2007, 18:16Inaktiver User
AW: Elternhaus kaufen
Zitat von Eteterfon
Vielleicht ist das Haus ja eigentlich doppelt so viel wert, wie sie als "Kaufpreis" an ihre Eltern zahlt, und die Schwester bekommt von ihr nochmal die gleiche Summe wie die Eltern, damit sie ihre Erbansprüche am Haus aufgibt ?! So würde ein Schuh draus ;-)
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22.08.2007, 20:30Inaktiver User
AW: Elternhaus kaufen
Alsoooo, Freitag ist der Notartermin, morgen ein weiterer Banktermin. Da bekomme ich das Geld, ohne Handwerkerrechnungen anbringen zu müssen. Somit hat sich mein Problem erledigt. Danke für Eure Beteiligung hier.
LG M
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23.08.2007, 13:24
AW: Elternhaus kaufen
Mal ein großer Tipp, mehr für Deine Eltern wie für Dich: Es gibt keine besser Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder zu gegenseitigen Todfeinden werden, als das Erbe ungleich zu verteilen. Wenn Du das Haus zu reduziertem Preis bekommst, die Schwester dabei aber keinen Ausgleich kriegt, dann ist das sehr kritisch.
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24.08.2007, 22:32Inaktiver User
AW: Elternhaus kaufen
Keine Sorge, wir sind nicht so dumm. Da ist schon für Ausgleich gesorgt!!!


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