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  1. Inaktiver User

    Welche Rechte habe ich als Bürge?

    ..und ich habe noch eine Frage...

    hier ein kurzer Abriss:
    ich lebe in Scheidung und bin selber schuldenfrei. Mein Noch-Ehemann wurde allerdings kurz nach der Trennung zahlungsunfähig aufgrund eigener Schulden (die auch nicht aus der Ehe resultierten). Er strebt offenbar ein Insolvenzverfahren an.

    Leider habe ich vor drei Jahren (als ich noch nichts von seinen Altlasten wusste) für einen PKW-Leasingvertrag gebürgt. Leasingnehmer und alleiniger Nutzer ist er. Da er jetzt nicht mehr für den Wagen aufkommen kann, soll der Vertrag beendet und abgerechnet werden. Ca. 6000 Euro bleiben als Differenz übrig, da der ursprünglich kalkulierte Wert aufgrund eines Unfalles und höherer Fahrleistung nicht mehr erzielt werden kann.

    Die Leasingbank möchte diesen Betrag jetzt natürlich von mir sehen und ich müsste dazu einen Kredit aufnehmen.
    Glücklicherweise kann ich mir das Geld bei meiner Familie leihen.

    Nun meine Fragen:

    -wie stehen die Chancen jemals etwas von ihm zurückgezahlt zu bekommen? Werden private Gläubiger evtl. bei der Verteilung seines zur Verfügung stehenden Einkommens bevorzugt?

    -Kann ich -obwohl Familie- auch hier einen Kreditvertrag mit üblichen Zinssätzen abschließen? Schließlich entgehen meine Eltern Zinsen bei der Anlage.

    -Ist er nach 7 Jahren wirklich komplett raus aus der Sache?
    Er hat mir bereits gedroht, seinen Job zu schmeissen und erst nach Ablauf dieser Wohlverhaltensfrist wieder zu arbeiten. Schließlich käme das für ihn ja aufs Gleiche raus....

    mal ganz abgesehen von der moralischen Seite...

    Danke für guten Rat
    Mezzanotte

  2. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Einem nackten Mann kann keiner in die Tasche fassen.

    Tritt dich selbst in den Hintern für deine Leichtsinnigkeit, schreib das Geld ab und vergiss dich Sache. Die Chance, dass du auch nur einen Teil des Geldes wieder kriegst, steht in keinem Verhältnis zu dem Ärger, den dir das noch machen würde.

    Viele Grüße, Cariad

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    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    cariad hat es eigentlich auf den Punkt gebracht.

    wenn dein exmann einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat, und der wird genehmigt,was unter bestimmten Bedingungen versagt werden kann, siehe § 290 inso, dann wird er auch dir gegenüber als bürgen befreit.
    auch wenn die forderung des leasinggebers deinem Mann gegenüber auf dich übergeht wenn du gezahlt hast.
    aber damit kannst du dann nichts mehr anfangen.

  4. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Wenn du schreibst, dass er ein Insolvenzverfahren anstrebt, dann hat er ja erst mal noch so einiges vor sich.

    Wenn dem dann irgendwann mal so ist,

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Er hat mir bereits gedroht, seinen Job zu schmeissen und erst nach Ablauf dieser Wohlverhaltensfrist wieder zu arbeiten. Schließlich käme das für ihn ja aufs Gleiche raus....
    gehört zu den Obliegenheiten

    - die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. das Bemühen um eine solche. Eine zumutbare Tätigkeit darf der Schuldner nicht ablehnen. Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus, muß er die Gläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre

    - Vermögen, daß der Schuldner von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben

    - eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht und dem Treuhänder über einen Wechsel von Wohnsitz und Beschäftigungsstelle des Schuldners sowie über seine
    Bezüge und sein Vermögen

    - die Verpflichtung, Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen

    Gib mal bei google restschuldbefreiung verbraucherinsolvenz voraussetzung ein. Da kommt oben als erstes ein Merkblatt als pdf-Datei in dem die vorstehenden Punkte enthalten sind (und anderes mehr).

    Ferner:

    Verstößt der Schuldner gegen eine dieser Pflichten schuldhaft (wäre ja dann wohl bei einer Kündigung seinerseits der Fall), versagt ihm das Gericht die Restschuldbefreiung, wenn ein Gläubiger (das wärst ja dann zumindest du, wenn die Forderung der Leasingfirma nach Zahlung auf dich übergegangen ist) dies innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Pflichtverletzung beantragt. Gleiches gilt, wenn der Schuldner über die Erfüllung seiner Pflichten keine Auskunft erteilt oder seine Auskunft nicht an Eides Statt versichert.

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    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    So ein paar Tipps mal:

    - Wenn Du bisher keinen Job hattest (z. B. wegen Kinderbetreuung), dann könnte die Bürgschaft auch nichtig sein.

    - Ev. kommt für Dich eine Übernahme des Leasingvertrages günstiger als die 6.000 Euro.

    - Lies mal nach, für was genau Du gebürgt hast. Ev. nur für die Lesingraten, nicht aber für den entsandenen Schaden am Auto?

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    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Hallo,

    junifrau haat ja schon geschrieben, was die Obliegenheiten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode sind.

    Nicht wenige Schuldner verstoßen irgendwann einmal dagegen, aber die Insolvenzverwalter können aus Zeitmangel nicht wie die Spürhunde dahinter hersein. Als Gläubiger kann es lohnenswert sein, ein Auge darauf zu haben, ob der Schuldner seinen Obliegenheiten nachkommt, und so ggf. die Restschuldbefreiung zu verhindern.

    Mandelblüte

  7. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Verstößt der Schuldner gegen eine dieser Pflichten schuldhaft (wäre ja dann wohl bei einer Kündigung seinerseits der Fall), versagt ihm das Gericht die Restschuldbefreiung, wenn ein Gläubiger (das wärst ja dann zumindest du, wenn die Forderung der Leasingfirma nach Zahlung auf dich übergegangen ist) dies innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Pflichtverletzung beantragt. Gleiches gilt, wenn der Schuldner über die Erfüllung seiner Pflichten keine Auskunft erteilt oder seine Auskunft nicht an Eides Statt versichert.
    Liebe junifrau, das ist ein guter Hinweis! Er hat mir u.a. damit gedroht, selber zu kündigen und sich damit eine Sperrfrist einzuhandeln -zwecks Nichtzahlung des Kindesunterhalts.
    Dass dadurch auch seine PI zerschossen werden kann, ist für mich ein gutes Argument. Danke!

    @Mandelbluete
    ich werde ein Auge auf ihn haben!

    @quirin
    doch ich habe einen job, muss nun wg. seiner Schulden auf VZ aufstocken und meinen Sohn mehr oder weniger vernachlässigen.
    Habe auch schon bei Abschluss des Leasingvertrages gearbeitet, so dass die Bürgschaft wohl nicht angefechtet werden kann. Übernehmen kann ich den Wagen nicht, habe selber einen günstigen Kleinwagen und kann mir sein Fahrzeug wegen der hohen Unterhaltskosten nicht leisten. Die Bürgschaft erstreckt sich auf alle Anspüche aus dem Vertrag. Da er aber mit dem Fahrzeug nicht vertragsgemäß umgegangen ist (er hat den Schaden der Leasingbank nicht gemeldet und auch verbotenerweise nicht bei einem Markenhändler reparieren lassen), habe ich ja hier vielleicht noch Chancen etwas zurückzubekommen....

    @ritalin
    @cariad
    ich werde meine Forderung dem Insolvenzverwalter zumindest mitteilen. Lieber einen Kleckerbetrag zurück als nix. Und mein Hintern müsste vom selber hineintreten schon grün und blau sein

    Danke Euch allen!
    Mezzanotte

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    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Sollte er aus irgendeinem Grund Dir noch eine reinwürgen wollen und absichtlich einen weiteren Schaden verursachen, von dem er dann meint, dass Du ihn bezahlen musst, so fällt verm. nicht nur dieser Betrag aus der Restschuldbefreiung raus, ev. wird ihm die Restschuldbefreiung für seine kompletten Schulden versagt.

    Des weiteren fallen nur die Schulden unter die Restschuldbefreiung, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der PI bereits bestanden. Ev. lässt sich hier deichseln, dass die Schulden, für die Du bürgst, zumindest teilweise erst nach der Anmeldung entsehen.

    Mir scheint angesichst von 6.000 Euro eine Rechtsberatung nicht ganz uninteressant. Vielleicht kann hier noch jemand mit ausreichendem Fachwissen genaueres zu schreiben.

  9. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Zitat Zitat von Quirin
    Mir scheint angesichst von 6.000 Euro eine Rechtsberatung nicht ganz uninteressant. Vielleicht kann hier noch jemand mit ausreichendem Fachwissen genaueres zu schreiben.
    Am Montag ist mein Anwalt aus dem Urlaub zurück, ich werde ihn umgehend anrufen. Ich hatte bisher gehofft, da so durchzukommen, aber vermutlich ist das Honorar gut angelegt.

    Danke nochmal!
    Mezzanotte

  10. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Haaaalllooooo!!!

    Die Restschuldbefreiung ist doch noch ein ganzes Stück weg!!!

    Wenn mezzanotte schreibt

    Er strebt offenbar ein Insolvenzverfahren an.
    dann ist doch da noch gar nix am Laufen.

    Im Moment gibts doch zwischen Bürgschaft + Zahlung von mezzanotte + Geltendmachung gegenüber ihrem Ex und einer evtl. irgendwann mal zur Diskussion stehenden Restschuldbefreiung noch gar keinen wirklichen Zusammenhang.

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