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  1. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Also die Situation ist im Moment so:

    er hat sich durch seinen Anwalt ab sofort als zahlungsunfähig erklärt. D.h. die Juli-Rate für das Auto muss schon ich zahlen (obwohl ER es noch fährt und munter km runtermacht, evtl. den Wagen weiter beschädigt). Obwohl ich Halter und auch Versicherungsnehmer bin, habe ich laut Leasinggesellschaft keinen Zugriff auf den Wagen und auch nicht das Recht mit der Gesellschaft den Vertrag aufzulösen. ER muss um Vertragsauflösung bitten -was er aber nach neuestem Stand erst mal nicht machen möchte. Klar, ich zahl ja auch...

    Im Mai wurde ich bereits von der Schuldnerberatungsstelle angeschrieben und gebeten meine Forderungen ihm gegenüber aufzulisten.
    Das habe ich natürlich gemacht und darauf hingewiesen, dass sobald er nicht mehr für das Auto zahlen kann und ich einspringen muss, ich diesen Betrag zurückfordern werde. Den Betrag konnte ich natürlich noch nicht beziffern. Weiter ist von dort noch nichts gekommen. Die PI ist wohl noch nicht durch.

    Zu diesem Zeitpunkt hat mein Exmann aber noch behauptet, den Wagen aus der PI herauslassen zu können, da er ihn braucht um seinem Beruf weiter nachgehen zu können (weiter Weg zur Arbeit). Inzwischen hat er sich aber krankgemeldet, bezieht Krankengeld und hat offenbar nicht vor, wieder zu arbeiten.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er die Abwicklung der Angelegenheit so verschleppen darf und ich als Bürge überhaupt kein Druckmittel habe, ihn wenigstens zur Herausgabe des Wagens zu zwingen.

    Die Versicherung habe ich natürlich gekündigt, d.h. in 8 Tagen ist der Wagen nicht mehr versichert und er darf ihn nicht mehr bewegen -aber ich habe dann nur noch mehr Trouble den Wagen zum Händler zu schaffen. Über den Versicherungsablauf habe ich ihn per Einschreiben informiert.

    Das ist alles reichlich verzwickt und vermutlich in den Händen eines Anwalts gut aufgehoben....

  2. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Hast du dich vor Kündigung der Versicherung entsprechend informiert? Wenn du Halter des Wagens bist und die Versicherung kündigst, dann bekommt am Ende vermutlich nicht dein Ex die Schwierigkeiten, sondern du! Wenn du Halter bist, hast du auch für die Versicherung Sorge zu tragen.

    Zusatz:

    § 1 Versicherungspflicht

    Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
    (Pflichtversicherungsgesetz)

    Lass dir am Besten möglichst schnell einen Termin bei deinem Anwalt geben!
    Geändert von Inaktiver User (03.08.2007 um 23:19 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hast du dich vor Kündigung der Versicherung entsprechend informiert? Wenn du Halter des Wagens bist und die Versicherung kündigst, dann bekommt am Ende vermutlich nicht dein Ex die Schwierigkeiten, sondern du! Wenn du Halter bist, hast du auch für die Versicherung Sorge zu tragen.
    ich bin einfach davon ausgegangen, dass es ausreicht, ihn per Einschreiben darüber zu informieren, dass er den Wagen ohne Versicherung nicht mehr benutzen darf bzw. ihn selber versichern muss. Bisher hatte ich ihm die Versicherungsrechnungen immer übergeben und er hat überwiesen, aber auf der nächsten wäre ich mit Sicherheit sitzengeblieben. Aber am Montag werde ich meinen Anwalt anrufen und ich hoffe, dass der ihm Druck macht!

    Viele Grüße
    mezzanotte

  4. User Info Menu

    AW: Welche Rechte habe ich als Bürge?

    Als Halter mußt Du den Wagen hapftplichtversichern.
    Du kannst als Halter den Wagen aber abmelden, sofern nicht eine Klausel im Leasingvertrag das verbietet. Dan braucht der Wagen auch keine Versicherung mehr. Allerdings brauchst Du dann eine Stellmöglichkeit für den Wagen außerhalb des öffentlichen Raums.

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