Hallo Peter9,
mal ganz ehrlich: Hast Du eigentlich den gesamten Verlauf mal verfolgt? Ich habe den Eindruck, dass Du nicht weisst, was hier so alles geschrieben wurde.
Dann mal eine andere Frage: Wäre es nicht sehr einfach, mal "ein paar Schulden zu machen", nach Frankreich zu gehen, um dort Inso anzumelden, um dann hier ein Haus bauen oder kaufen zu können?
In was für einer Welt würden wir dann bitte leben? Es ist schon richtig, dass man für seine Schulden einstehen muß, die Insolvenz soll für einen Neuanfang sein, wenn man aus der Situation gar nicht mehr herauskommt, ABER: man sollte sich schon bewußt sein, warum man insolvent wurde und grundsätzlich seinen Lebensstil ändern, um eben nicht nochmal dort zu enden. Es ist meiner Meinung nach schon richtig, dass Anwälte nicht zu solchen Dingen raten (sofern sie überhaupt zutreffen, bzw. durchführbar sind), denn dann würden sie meiner Meinung nach nichts taugen.
MfG unwissend
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Thema: Insolvenz
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29.09.2007, 15:32
AW: Insolvenz
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29.09.2007, 17:02Inaktiver User
AW: Insolvenz
@ Peter9
Wenn du dir mal die Mühe gemacht und wenigstens ab #75, zumindest ab #79 gelesen hättest, dann wäre dir bestimmt aufgefallen, dass der TE nach eigener Aussage überhaupt keine Insolvenz anmelden will.
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29.09.2007, 22:02
AW: Insolvenz
Hallo,
es war mir in der Tat zu lang, das alles zu lesen. Entschuldigung wenn ich damit das Thema verfehlt habe.
Aber ich fand die Bemerkung eines RAes in der Sendung Nachcafe so wichtig, daß ich darauf hinweisen wollte.
Die Sendung wird am Donnerstag um 13:00 wiederholt.
SWR übrigens
Gruß
Peter
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29.09.2007, 23:01
AW: Insolvenz
Hallo Peter9,
Zitat von Peter9
welche Bemerkung soll denn ein Anwalt da gemacht haben und welche Sendung soll das sein?
Bin leider ein wenig geizig mit meiner Zeit, weshalb ich mir sowas meist nicht anschauen kann.
MfG
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29.09.2007, 23:16
AW: Insolvenz
Hallo nochmal,
laut Programm online soll kommen: Nachtcafe, Erbe verpflichtet...?!?
Was soll das mit dem Thema zu tun haben?
MfG
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30.09.2007, 00:01
AW: Insolvenz
Ich habe dies hier gefunden, bitte scrollen bis " Freitag, 28. September 2007 (Woche 39)", Thema: "Wenn die Not am größten ist".
Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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30.09.2007, 18:44
AW: Insolvenz
Genau das ist es!
Zitat von unwissend
Jemadn hat Schulden geerbt und kann sie auf diese Weise in F loswerden.
Gruß
Peter
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04.10.2007, 22:20Inaktiver User
AW: Insolvenz
(Quelle: privatinsolvenz.frankreich-insolvenz.de/)...Das wichtigste Kriterium ist, dass sich der Lebensmittelpunkt zur Antragstellung des Insolvenzverfahrens in einem der departements 57,67 oder 68 (Elsaß-Lothringen) befindet, wobei die Qualität des Lebensmittelpunktes nicht nur durch eine Wohnanschrift definiert werden kann sondern an eine Reihe von weiteren Voraussetzungen geknüpft ist, die unbedingt einzuhalten sind um das Verfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen
Unser Büro in Strasbourg verfügt über das entsprechende know-how (Insolvenzverschleppung) und die nötigen Verbindungen diese Voraussetzungen vor Ort für Sie zu realisieren.
Hierbei werden Sie durch unseren Juristen Rechtsanwalt Bloch begleitet, der in Frankreich zugelassener Rechtsanwalt ist und sich auf internationales Recht mit Schwerpunkt Frankreich spezialisiert hat.
Grundlage für die französische Restschuldbefreiung(Frankreich Insolvenz) nach 12-18 Monaten, auch für "Deutsche", bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00.
Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: Frankreich ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00.
Eine ausländische Restschuldbefreiung wird nach Art. 102 I EGInsO und EU-Verordnung Nr.1364/2000 vom 29.5.2000 verfahrensrechtlich anerkannt.
Sollten Sie ein Insolvenzverfahren in Frankreich absolvieren wollen (auch Privatinsolvenz), gilt es zunächst zu prüfen ob ein solches Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll und durchführbar ist. ...
Ich glaube kaum, dass das für die Mehrheit derer, die Insolvenz / Privatinsolvenz anmelden müssen/wollen praktikabel ist.
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