Hallo zusammen,
ich unterstütze meine Mutter mit einem nicht unerheblichen monatlichen Betrag, da ihre Rente einfach nicht ausreicht, um einigermaßen klar zu kommen. Da sie mir das Geld in ihrem Leben nie zurück zahlen kann, denken wir darüber nach, einen Vertrag zu machen, damit ich nach ihrem Tod vom Erbe (sie hat Wohnungseigentum) das Geld zurück bekomme.
Geht so was überhaupt? Oder gibt es eine bessere Möglichkeit?
Danke für eure Hilfe.
lg Doris
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Thema: Kreditvertrag mit Mutter
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05.06.2007, 14:18Inaktiver User
Kreditvertrag mit Mutter
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05.06.2007, 14:22
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Ich habe mir in einem ähnlichen Fall von meiner Mutter unterschreiben lassen, dass sie von mir mit monatlich .... Euro unterstützt wird. Am besten, wenn du den Betrag überweist und die Bankbelege aufhebst. Ich konnte so den Betrag vom Erbe bekommen. Ich musste allerdings das Ganze vor Gericht regeln, da meine Schwester sich querstellte.
Zitat von Inaktiver User
Hillie
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05.06.2007, 14:50
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Wenn es noch andere Erbberechtigte gibt: am besten notariell beglaubigte Vereinbarung treffen.
Unabhängig davon kannst du aber auch Geld, das du deiner Mutter gibst, bei der Steuer versuchen anzusetzen. Irgendwo gibt es eine Möglichkeit, Unterstützungszahlugnen anzusetzen.
Alternative: deine Mutter überschreibt dir schon zu Lebzeiten einen Teil der Wohnung oder des Hauses bzw. verkauft das praktisch an dich und du zahlst dann eben einen festgelegten Betrag ab.Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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05.06.2007, 22:18
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Hallo,
die beste Möglickeit ist dass Sie sich mit einem Eintrag im Grundbuch ihrer Mutter absichern.
Muss aber Hand und Fuss haben und von Fachleuten gemacht werden.
Dann haben Sie alle Optionen offen.
mfg
volker
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06.06.2007, 11:12
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Wenn die Mutter vorher verkauft hat hat aber die Käuferin die laufenden Kosten des Hauses an der Backe.
Und sollte die Mutter zum Pflegefall werden, läßt das Sozialamt die Schenkung / den Kauf wandeln, das Haus ist weg und die laufenden Kosten hat die Tochter trotzdem bezahlt.
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06.06.2007, 11:31
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Nicht verkaufen. Ein Darlehen der Tochter an die Mtuter, abgesichert mehr oder weniger über eine Grundschuld auf die Wohnung. Was natürlich nur SInn macht, wenn diese möglichst ranghoch steht und/oder möglichst keine Belastungen mehr drauf sind.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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06.06.2007, 12:43
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Liebe Doris,
genau das haben wir auch gemacht. Meine Schwester bezahlt meiner Ma einen Betrag x monatlich und bekommt irgendwann mal das gezahlte Geld plus ein paar Kleckerzinsen von der Erbschaft (Haus). Was danach überbleibt, das teilen wir zwei Mädels uns dann. Nun muss ich dazu sagen, dass wir uns auch total einig sind in solchen Angelegenheiten.
Wir haben einen Vertrag beim Rechtsanwalt/Notar gemacht. Hat uns im Nachhinein geärgert, es hat EUR 700,00 gekostet. Wir hatten eigentlich alles vorformuliert und es war für uns okay und der gierige Rechtsverdreher hat dann alles schön ins Fachchinesisch übersetzt, was im Endeffekt aber den gleichen Inhalt hatte ...
Wir hätten unseren Vertrag einfach nur beglaubigen lassen sollen.
LG
Barockengel
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06.06.2007, 12:49
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Der gierige Rechtsverdreher hat immerhin dafür gesorgt, dsas das, was ihr euch ausgedacht habt, rechtssicher geworden ist. Fachsprache hin oder her, ohne geht es nicht und allemal besser als sich später in die Haare zu kriegen.
Wissen kostet Geld, spart aber einen Haufen Ärger hinterher. Und die RA rechnen i.d.R. gemäss HOnorartabellen ab. Je höher der Wert der betroffenen Sache, desto teuerer.
Im übrigen hält dich niemand davon ab, künftig auf Rechtsbeistände zu verzichten und alles alleine zu machen, da du es ja offenbar besser kannst.Geändert von akademikerin (06.06.2007 um 14:36 Uhr)
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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06.06.2007, 14:30
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Dabei geht es ja nicht allein darum, dass eines der Geschwister sich nachher nicht mehr an den Vertrag halten will, es gibt ja noch die Möglichkeit, dass ein Haftungsfall eintritt, der die Haftpflichtversicherung übersteigt, dass das eine Geschwister ein Pflegefall wird und das Sozialamt die Vereinbarung anfechtet, weil es an die halbe Wohnung will.
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11.06.2007, 16:05
AW: Kreditvertrag mit Mutter
Na, wer wird dann da gleich so böse??
Zitat von akademikerin
Der RA hatte leider einen sehr schlechten Ruf, hatten wir leider vorher nicht gehört. Und ich bin mir ziemlich sicher, man kann da sowohl kostenintensiv als auch kostengünstig an so einem Vertrag arbeiten.
Ja, natürlich verzichte ich liebend gern auf Rechtsanwälte, wenn's geht. Ich musste zwangsläufig in den letzten zwei Jahren genug Geld an diese Herrschaften zahlen.
Dein Hinweis auf die Honorartabellen ist ja richtig. Da gibt es aber offenbar verschiedene Auslegungen. Unser Trennungsvertrag sollte im ersten Anlauf EUR 4.500,00 kosten. Dann hätten wir uns aber leider keine Scheidung leisten können. Nach einem Gespräch von ca. 10 Minuten kostete gleicher Vertrag exakt EUR 1.500,00.
Dem ersten Scheidungsanwalt habe ich übrigens das Mandat entzogen, weil er eine geldverschlingende Schlammschlacht inszenieren wollte, wir hingegen eine gütliche Trennung beabsichtigten.
Also erzähle mir bitte nicht, es gäbe in dieser Branche keine schwarzen Schafe.
LG
Barockengel


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