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  1. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz, Geld reicht nicht zum Leben

    Mir fällt nur ein:
    Wohnung aufgeben, (WG Zimmer),
    Arbeit in der Nähe suchen,
    Mitfahrgelegenheit, wurde ja hier schon alles genannt, 540€ Miete für eine Person????, definitiv zu hoch!

    Läuft wohl nur auf eins raus: Ansprüche zurückschrauben!!! Aber das tut weh! Will vielleicht nicht jeder!?

    NNM

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    AW: Privatinsolvenz, Geld reicht nicht zum Leben

    die anderen haben, es ja im wesentlichen schon gesagt. seine fixkosten sind wohl zu hoch für sein einkommen.
    in welcher phase des verfahrens befindet er sich denn derzeit? im eröffneten insolvenzverfahrene oder ist dieses schon abgeschlossen und befindet sich schon in der sog. wohlverhaltensperiode? ich vermute mal ersteres (wegen der fünf monate).

    im eröffneten verfahren ist es oft eine denkbar schlechte variante, als einzelunternehmer unterwegs zu sein. grundsätzlich ist es möglich aber ob es in diesem fall auch wirklich sinn macht?
    das problem hängt bei ihm scheinbar daran, dass der abzuführende betrag aus den bruttoeinnahmen geschöpft wird und er mit dem kläglichen rest nun wohl versucht die betriebskosten zu realisieren.

    wie ist denn sein einkommen geregelt? wurde ein pauschler betrag, ähnlich dem der pfändungsfreigrenze festgelegt oder bekommt er unterhalt aus der masse oder ...?
    hat der iv seine selbständigkeit aus der masse freigegeben oder wie läuft das bei ihm?
    er befindet sich offensichtlich auch in einem reginsolvenz- und nicht im verbraucherinsolvenzverfahren.

    ich denke eine lösung für euer problem ist in diesem rahmen nicht befriedigend zu beantworten. einen anwalt wird er sich sicher nicht leisten können und kostenlose oder günstige beratungsstellen gibt es im falle der regelinsolvenzen kaum. aber es gibt sie und mit ein wenig googeln ... wenn es darum geht irgendwelche anträge beim insolvenzgericht zu stellen, kann man auch beim zuständigen rechtspfleger nachfragen. die sind häufig sehr nett und auch hilfsbereit indem die richtigen formulare zücken und auch schon mal kurze auskünfte geben.

    haltet durch und viel glück
    coach
    Geändert von krisencoach (07.06.2007 um 18:16 Uhr)

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    AW: Privatinsolvenz, Geld reicht nicht zum Leben

    Stimmt nicht. Das Insolvenzverfahren wird von einem Anwalt begleitet und den kann man fragen. OHne Zusatzkosten. Wenn man sich vorher überlegt hat, was man wissen möchte, kann man den ohne Probleme anschreiben oder anrufen und nachfragen. Mache ich für meinen Bekannten auch gelegentlich. Natürlich nicht uferlos. Aber präzise vorformuliert ergibt eine sinnvolle Antwort. Und hat schon sehr geholfen.
    Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.

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    AW: Privatinsolvenz, Geld reicht nicht zum Leben

    Tja das Problem ist aber auch, daß die Insolvenz in der Schufa steht, somit bekommt man leider heut zu tage keine Wohnung mehr. Und die Mieten sind doch über all gestiegen wie wer weiß was, wie alles andere auch.

  5. Inaktiver User

    AW: Privatinsolvenz, Geld reicht nicht zum Leben

    Zitat Zitat von akademikerin
    Stimmt nicht. Das Insolvenzverfahren wird von einem Anwalt begleitet und den kann man fragen. OHne Zusatzkosten. Wenn man sich vorher überlegt hat, was man wissen möchte, kann man den ohne Probleme anschreiben oder anrufen und nachfragen. Mache ich für meinen Bekannten auch gelegentlich. Natürlich nicht uferlos. Aber präzise vorformuliert ergibt eine sinnvolle Antwort. Und hat schon sehr geholfen.

    von was für einem anwalt denn?
    er ist selbständiger unternehmer, steckt ergo in einem regelinsolvenzverfahren. für das verfahren ist der insolvenzverwalter zuständig und ob der nun wiederum anwalt ist, wissen wir nicht. aber unabhängig davon, ist er nicht dafür zuständig den schuldner zu betreuen, sondern das verfahren zu verwalten.

    desweitern gelten für selbständige keine pfändungsfreigrenzen. er könnte unterhalt aus der masse beantragen und der orientiert sich in den meisten fällen am pfändungsfreibetrag, wie hoch der allerdings im verhältnis zu den bruttoeinnahmen ist und in welchem umfang die bertieblichen ausgaben berücksichtigt werden etc. bleibt abzuklären und entzieht sich einer festen regelung.
    das macht eine selbständigkeit im eröffneten verfahren ja so schwierig, deshalb hat die bundesregierung eine gesetztesänderung beschlossen, die per 1. juli 2007 greift und den selbständigen in der inso die weiterarbeit ermöglicht.

    viele grüße
    lissie

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