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  1. Inaktiver User

    Prozesskostenhilfe

    Hallo,

    weiß jemand bei welchem Einkommen man Prozesskostenhilfe bekommt?

  2. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe

    Ich glaube, das hängt von vielen Faktoren ab! Kann man wohl so pauschal nicht sagen.

    Prozesskostenhilfe wird beantragt - und dann im günstigen Fall gewährt. Kann man also vorher nie sicher wissen, ob oder ob nicht. Außerdem gibt es da auch noch Abstufungen ... so was wie eine Ratenzahlung.

    Aber sicher meldet sich noch wer, der das konkreter erklären kann!

  3. Inaktiver User

    AW: Prozesskostenhilfe

    Das hängt ab von der Anzahl deiner Kinder und sonstiger Unterhaltsberechtigten Personen, der Frage, ob du erwerbstätig bist oder nicht, der Höhe der Miete und sonstiger notwendiger Ausgaben sowie Verbindlichkeiten.

    Prozesskostenhilfe muss auf speziellen Vordrucken beantragt werden.

  4. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe

    Pauschal kann man das wirklich nicht sagen, weil man genau ausrechnen muss, wie hoch die Einnahmen (z. B. Gehalt, Unterhalt, Mieteinnahmen,...) und die monatlichen Belastungen sind. Am besten mal googeln, es gibt einige Seiten, auf denen genau steht, welches Einkommen anrechenbar ist und welches nicht. Die Justizseiten der Länder informieren zum Beispiel. Falls du PKH bekommst: Es kann später noch noch mal überprüft werden, ob und wie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verändert haben. Ggf. muss man dann die PKH zurückzahlen. Ich habe als Schülerin mal auf Unterhalt klagen müssen und PKH bekommen. Vier Jahre später bekam ich plötzlich Post vom Gericht und wurde aufgefordert, über meine aktuelle finanzielle Situation Auskunft zu geben. Zum Glück habe ich zu der Zeit studiert, sodass ich nichts zurückzuzahlen brauchte.

    sandfloh
    Ist das Leben nicht schön!?

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    AW: Prozesskostenhilfe

    Geändert von Chico (01.05.2007 um 09:53 Uhr) Grund: Links zu Anwaltseiten gelöscht

  6. User Info Menu

    AW: Prozesskostenhilfe

    Also, die sogenannte Prozesskostenhilfe ist, wenns dann vom Gericht genehmigt wird sogar lukrativ für jeden Rechtsanwalt der Phantasie hat.
    Einfach einen beliebigen aufsuchen, davon gibt es nun mittlerweile genug zur Auswahl und gezielt fragen. Geht ja auch telefonisch. Es kommt auch imm erdarauf an auf welchen Rechtsbereich die Sache bezogen wird. Also im Insolvenzverfahren entscheidet dass Gericht ob überhaupt ein Verfahrensbevollmächtigter im gereichtlichen Verfahren notwendig ist. Ich aussergerichtlichen Breich gibts die Berechtigungscheine zur Beratungshilfe, die ja nun mittlerweile mit der Begründung das es auch öffentliche Bartungsstellen gibt immer mehr abgestellt werden. Jedoch sind die Argumente der Gerichte sehr unbegreifabr, da die tatsächlichen Wartezeiten der sogenannten Stellen schon wieder auf Hochtouren hochlaufen, zur Zufriedenheit der Lobbyisten und zum Leid der Schuldner.

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