Nach einer außerplanmäßigen Zählerablesung (nach Verbrauchsschätzungen binnen der letzten Jahre) fordert mein Energieversorger eine Nachzahlung in Höhe von beinahe 2000,- Euro.
Fälligkeit sofort.
Ich bin nicht in der Lage, diesen Betrag zu zahlen.
Auf Ratenzahlungen lässt sich der Konzern nach vielen und langen Verhandlungen nicht ein, droht mit Sperrung binnen der kommenden Woche (Verfahren ist bereits höchste Mahnstufe) bei Nichtbegleichung der Gesamtsumme, obgleich ich Soforttilgung in Höhe von 500,- Euro und die Zahlung der Restforderung bis Ende des kommenden Monats angeboten habe.
Was bleiben mir nun - neben dem Gang zum Anwalt - für Möglichkeiten, der Sperrung zu entgehen?
Wie sieht es mit einer Einstweiligen Verfügung wegen unbilliger Härte aus (minderjähriges Kind im Haushalt, Bestreiten des Lebensunterhalts ohne Strom nicht möglich)?
Ließe die sich u. U. auch ohne Rechtsbeistand erwirken?
Wie sieht es in meinem Fall mit einem kurzfristigen Wechsel zu einem anderen Unternehmen aus?
Jemand Plan?
Antworten
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25.04.2007, 00:42
Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
1.) Der Unter zwischen einem Schied liegt immer oberhalb.
2.) Das Brot lebt nicht vom Mehl allein.
9.) Iss einen Keks.
Ein Buch ist wie ein Spiegel: Wenn ein Affe hineinschaut, kann kein Apostel herausblicken.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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26.04.2007, 19:42Inaktiver User
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
also soweit ich das weiß als Laie, dürfen die net einfach sperren. Aber ich wrüd mich da wirklich mal lieber beim Rechtsanwalt erkundigen!
/edit: warum müsst ihr 2000€ nachzahlen??? soviel verbrauchen wir ja grad mal in 4 Jahren an Strom.
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26.04.2007, 19:43Inaktiver User
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Klappt. Geh gleich morgen früh zur Rechtsberatungsstelle deines Amtsgerichts.
Zitat von Golddrops
Keine Panik!
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26.04.2007, 22:54
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Hallo...
gucken Sie mal dort hier steht auch was:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15165
mfg
volker
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29.04.2007, 00:59
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Hi,
ich wuerde einfach mit einer Ratenzahlung beginnen. Solange du zahlst duerfen sie auch nichts unternehmen (komme einfach nicht mit den Raten in Verzug). Schreibe ihnen z.B. dass du immer zum 15. eines Monats EURO 50,-- ueberweist. Sollte Sie nicht mit der Ratenzahlung einverstanden sein, wuerde ich ihnen schreiben, dass du das Insolvenzverfahren durchfuehren muesstest und unpfändbar bist (dass kann ich natuerlich nicht beurteilen) und sie somit nie an ihr Geld kommen wenn sie der Ratenzahlung nicht zustimmen.
Wuensche dir viel Glueck
Gismo
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29.04.2007, 01:03
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Vielleicht Elektroheizung
Zitat von Inaktiver User

...sonst habe ich den Betrag auch in 4 Jahren.
LG zbNur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)
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04.05.2007, 19:53
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Also, wenn du ein kleines Kind hast und sogar dazu eventuell noch Alleinerziehend und bescheiden lebst also nicht viel im Geldsack hast müsste eigentlich das ganze, zumindestens im akutenMoment, d.h. bei Gefahr im Verzuge, nämlich unmittelbarer Absperrung unmittelbat das Sozialamt tatsächlich einspringen mit einer entsprechenden Übernahme. Die müssens eigentlich tun. Und dann noch die Einstweilige Verfügung, ja ja so ist das.
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09.05.2007, 12:58
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Verbrauchsschätzung? Cool! Wer weiß, ob Du nach den Jahren oder überhaupt die Forderung bezahlen musst, aber ich kenn mich da nicht aus.
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11.05.2007, 08:21Inaktiver User
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Ich fände es schon nett, wenn sich die userin einnmal melden würde.
Naja, Höflichkeit ist halt nicht jedermanns Sache.
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12.05.2007, 23:02
AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung
Liebe Gemeinde,
vielen Dank für eure hilfreichen Tipps!
In langen und zähen Verhandlungen habe ich mich mit der RWE darauf geeinigt, 500,- € sofort zu zahlen und die Restforderung binnen eines Monats zu begleichen.
Trotz schriftlicher Bestätigung dieser Einigung und umgehender Zahlung des Teilbetrages bekam ich vergangenen Montag überraschenden Besuch eines Außendienstmitarbeiters, der die Sperrung vornahm.
Im hiesigen Servicecenter der RWE erklärte man mir freundlich, das Bestätigungsschreiben sei mir lediglich versehentlich zugegangen und die Mitarbeiterin, die auf meinen Vorschlag eingegangen war, hätte "über ihre Kompetenzen gehandelt".
Außerdem sei in dem Schreiben ein Teilbetrag nicht aufgeführt, der sich aber auf der Inkassostufe befinden würde.
Kurz: Die Sperrung wurde trotz klarer Faktenlage für rechtens erklärt und würde, so die mentalblonde Dame, erst nach Begleichung der Gesamtsumme (selbstverständlich + Inkassogebühr und Kosten für Sperrung und Inbetriebnahme = 150,- €) aufgehoben.
Eine halbe Stunde später saß ich beim Anwalt.
Mittels Einstweiliger Verfügung wurde die umgehende Entsperrung veranlasst.
Dennoch hatte ich eine ganze Woche weder Gas noch Strom.
Wie wir nun weiter vorgehen werden, bespreche ich am Montag mit meinem Anwalt.
Ich werde erst dann zufrieden sein, wenn die Köpfe der Verantwortlichen rollen.1.) Der Unter zwischen einem Schied liegt immer oberhalb.
2.) Das Brot lebt nicht vom Mehl allein.
9.) Iss einen Keks.
Ein Buch ist wie ein Spiegel: Wenn ein Affe hineinschaut, kann kein Apostel herausblicken.
(Georg Christoph Lichtenberg)


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