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    Stirnrunzeln AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Hallo Golddrops,

    du hast natürlich zuviel Zeit verstreichen lassen, nach gewisser Zeit sind die Gläubiger oft "beleidigt" und ziehen ihre Vorhaben gnadenlos durch!!

    Liebe Grüsse OfficeNowkw
    jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt, gehen musst du ihn selbst!!

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    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Bitte keine Einstweilige Verfügung beim gericht beantrage, wenn die bei euch strom oder gass sperren wollen.
    1. Es besteht ein vertrag mit ihrem Versorger und rechnungen müssen nunmal beglichen werden.
    2. Die gerichtskosten für die Verfügung müsst ihr selbst tragen ab einen streitwert ab 300,- müst ihr schon 25,-€ bezahlen.
    3. Ihr werdet diesen streit nicht geweinnen.
    Habe schon erfahrung mit sperrugen und Einstweilige Verfügung damit meine energie offen bleibt.
    Leider ohne erfolg und zusätzliche kosten fürs Gericht.
    1ner könnte helfen Sozialamt, Rechtsanwalt mit Beratungsschein vom Gericht damit der Anwalt die gebüren für seine arbeit nicht an dir Schickt.
    MFG viel erfolg

  3. Inaktiver User

    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Ähm...ist dir aufgefallen, dass der Thread schon etwas älter und seit Mitte Mai auch mehr oder weniger erledigt ist?
    Sooo sinnlos war die einstweilige Verfügung ja dann doch nicht, wenn Golddrops -zwar erst nach einer Woche, aber immerhin- dann wieder Strom/Gas hatte.

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    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ähm...ist dir aufgefallen, dass der Thread schon etwas älter und seit Mitte Mai auch mehr oder weniger erledigt ist?
    Er hat traurige Aktualität, die nächste Sperraktion steht nämlich ins Haus.
    Man sollte denken, man gewöhnt sich dran, das Gegentyl ist aber der Fall.
    1.) Der Unter zwischen einem Schied liegt immer oberhalb.

    2.) Das Brot lebt nicht vom Mehl allein.

    9.) Iss einen Keks.


    Ein Buch ist wie ein Spiegel: Wenn ein Affe hineinschaut, kann kein Apostel herausblicken.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

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    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Ich dachte, Du hättest bezahlt? Wieso wollen sie denn jetzt sperren?

  6. Inaktiver User

    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Das tut mir leid, Golddrops, aber ich denke, das konnte dlsfanselow beim Schreiben noch gar nicht wissen .

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    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Zitat Zitat von Golddrops
    Nach einer außerplanmäßigen Zählerablesung (nach Verbrauchsschätzungen binnen der letzten Jahre) fordert mein Energieversorger eine Nachzahlung in Höhe von beinahe 2000,- Euro.

    Fälligkeit sofort.
    Ich bin nicht in der Lage, diesen Betrag zu zahlen.
    Auf Ratenzahlungen lässt sich der Konzern nach vielen und langen Verhandlungen nicht ein, droht mit Sperrung binnen der kommenden Woche

    Was bleiben mir nun - neben dem Gang zum Anwalt - für Möglichkeiten, der Sperrung zu entgehen?
    Wie sieht es mit einer Einstweiligen Verfügung wegen unbilliger Härte aus (minderjähriges Kind im Haushalt, Bestreiten des Lebensunterhalts ohne Strom nicht möglich)?
    Ließe die sich u. U. auch ohne Rechtsbeistand erwirken?

    Jemand Plan?
    Hallo,

    versuche das ohne Anwalt zu regeln.

    Der schickt auch noch eine Rechnung die leicht 500 betragen kann.

    Verbraaucherberatung oder Schuldnerberatung ist wohl günstiger.

    Gruß

    Peter

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    AW: Strom- und Gasversorger Sperrandrohung

    Zitat Zitat von Golddrops
    Liebe Gemeinde,

    vielen Dank für eure hilfreichen Tipps!

    In langen und zähen Verhandlungen habe ich mich mit der RWE darauf geeinigt, 500,- € sofort zu zahlen und die Restforderung binnen eines Monats zu begleichen.
    Trotz schriftlicher Bestätigung dieser Einigung und umgehender Zahlung des Teilbetrages bekam ich vergangenen Montag überraschenden Besuch eines Außendienstmitarbeiters, der die Sperrung vornahm.

    Im hiesigen Servicecenter der RWE erklärte man mir freundlich, das Bestätigungsschreiben sei mir lediglich versehentlich zugegangen und die Mitarbeiterin, die auf meinen Vorschlag eingegangen war, hätte "über ihre Kompetenzen gehandelt".
    Außerdem sei in dem Schreiben ein Teilbetrag nicht aufgeführt, der sich aber auf der Inkassostufe befinden würde.

    Kurz: Die Sperrung wurde trotz klarer Faktenlage für rechtens erklärt und würde, so die mentalblonde Dame, erst nach Begleichung der Gesamtsumme (selbstverständlich + Inkassogebühr und Kosten für Sperrung und Inbetriebnahme = 150,- €) aufgehoben.

    .
    Hallo,


    das Ganze ist wohl nur noch akademischer Natur. Jetzt habe ich auch gesehen, daß da Monate dazwischenliegen.

    Aber wenn die Mitarbeiter über ihre Kompetenzen hinausgehen ist das Sache der Firma. Der Bescheid über nicht Sperren war im Außenverhältnis gültig!!!

    Polizei rufen wäre vermutlich billiger gewesen als Anwalt.

    Gruß

    Peter


    PS:

    Wenn man allerdings 2000, waren es wohl, zahlen kann weil es eernst wird fühlen sich die Leute auch verar....

    Dann sind sie eben sauer und reagieren entsprechend.

    Da muß man schon ehrlich miteinander umgehen. Dann kann man auch über alles reden.
    Geändert von Peter9 (03.10.2007 um 20:27 Uhr)

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