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Thema: Lohnpfändung

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    Ausruf Lohnpfändung

    Hab eine Frage. Und zwar habe ich vor 1 Jahr die EV abgelegt. Nun ist es so das ich seit 8 Wochen einen 400 € Job habe. Einer meiner Schuldner hat sich nun bei meinem Arbeitgeber erkundigt ob ich dort noch arbeite. Er dorht mir mit Lohnpfändung und allem pipapo. Bei uns wird eine Lohnpfändung aber überhaupt nicht gerne gesehen und da ich die Chance habe nun einen anderen Vertrag dort zu bekommen bei dem ich dann 21 Stunden in der Woche arbeiten würde, habe ich Angst das mir dieser wenn es rauskommt verwährt bleibt. Wenn ich also dem gerichtsvollzieher nachweisen kann anhand von Vertrag und Lohnabrechnung das ich z. Zt. n ur 400 € verdiene wird dann überhaupt eine Lohnpfändung von ihm eingeleitet?

    GLG

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    AW: Lohnpfändung

    HAllo,

    bei einem EUR 400,00 Job ist die Pfändungsfreigrenze nicht erreicht und nichts pfändbar.

    Du kannst aber nicht verhindern, dass der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen lässt, um zu schauen, ob irgendwas zu holen ist, oder vielleicht einfach eine schnelle und kostengüntige Vorpfändung macht. Ob er das macht, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber ihm gesagt hat, dass es nur ein EUR 400,00-Arbeitsverhältnis ist (dann eher nicht) und dass Du künftig vielleicht halbtags arbeiten wirst (dann schon). Den Gerichtsvollzieher interessiert nicht, dass Du nur EUR 400,00 verdienst, weil er bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur für die Zustellung verantwortlich ist, sonst nichts.

    Wie hoch sind Deine Verbindlichkeiten bei dem Gläubiger denn? Vielleicht hält er still, wenn Du Raten bezahlst?

    Mandelblüte

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    AW: Lohnpfändung

    Der Gerichtsvollzieher hat mit der Lohnpfändung nichts zu tun.

    Wenn ein Gläubiger spitzkriegt, dass sich an der Einkommenssituation was geändert hat, kann der eine erneute EV verlangen.

    Die Pfändung beim AG kannst Du nur verhindern, indem Du zahlst. Liegst Du unter der Freigrenze läuft die Pfändung beim AG ins Leere. Jedoch erfahren hat es der AG dann auf jeden Fall und das wolltest Du ja wohl nicht so gerne.

    LG

    M.

  4. Inaktiver User

    AW: Lohnpfändung

    Als AG kann ich Dir auch noch dazu sagen, daß die AG's dafür einiges an Formularen ausfüllen müssen (können dafür auch eine kleine Summe in Anspruch nehmen - ich mach das nie) und oft übernimmt das die Steuerberatung - also kostet es wirklich was. Diese kleine Entschädigung vom Gericht ist nicht mal annähernd kostendeckend. Deshalb mögen das die AG nicht.

    Wenn Du kannst, umgehen. Wenn nicht, lieber vorher mit dem AG reden.

  5. Inaktiver User

    AW: Lohnpfändung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn Du kannst, umgehen. Wenn nicht, lieber vorher mit dem AG reden.
    Oder eine Kopie deiner letzten Abrechnungen an den Schuldner, der eine Lohnpfändung dann evtl. nicht mehr ausspricht. Wenn es dir möglich ist, Kleinstraten anbieten!

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    AW: Lohnpfändung

    Wenn Du ihm ein bisschen mehr als Rate anbietest, als er vom AG bekommen würde, ist das vielleicht auch ein Anreiz, auf die Lohnpfändung zu verzichten. Allerdings wird er beim ersten Rumgezicke die Lohnpfändung sicher durchziehen.

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    AW: Lohnpfändung

    Hi, ich kann dir nur raten an den Gläubiger Raten zu leisten. Er wird mit wohl schon mit EUR 10,-- zufrieden sein, da du ja unterhalt des pfändbaren Betrages verdienst. Schreibe einfach in deinen Brief, dass du bei einer Pfändung den Arbeitsplatz verlieren wirst und dann gar keine Raten mehr leisten könntest. Ausserdem ist es auch meistens dann so, wenn der Gläubiger weiss, dass du eine Arbeit hast, dann wird er auch bald dein Konto pfänden und das bedeutet fuer dich eine eventuelle Kuendigung. Also halte am besten die Fristen ein und solltest du zu viele Schulden haben gehe zum LRA - Schuldnerberatung. Wenn du ein Limit bei deiner Bank in Anspruch genommen hast musst du mit einer Kontokuendigung rechnen. Also sprich bei einer eventuellen Insolvenz mit deinem Berater.
    Gruss Gismo

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    AW: Lohnpfändung

    der Gläubiger müsste eigentlich wissen, dass hier eine Pfändung nicht fruchtbar ist. Also Chef einmalig informieren bevor da was kommt, geht in der Regel klar. Oder mal wirklich zur Schuldnerberatung ohne WARTEZEITEN gehen, aber vor her frage ob die Beratung Geld kostet, tut ja nicht weh. Es gibt genug Vereine die nicht als sogenannte geeignete Stelle zugelassen sind aber sehr gut und fair arbeiten.

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