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    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Hallo Ascalin,

    hier mal ein Link zu dem Thema plus Urteil vom BGH http://www.finanztip.de/recht/bank/ur30g99006.html

    Darüber hinaus, wie willst Du eine Bank dazu bewegen etwas zutun was sie nicht bereit ist zutun?

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    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Hallo Aminata,

    in dem Link geht es aber um die Sittenwidrigkeit einer Globalabtretung im Zusammenhang mit bestimmten Konstellationen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts - und nicht um Globalabtretungen als solche.

    Meine Erfahrungen mit diesem Instrument liegen allerdings auch schon sehr lange zurück, daher habe ich meine Anmerkung als Frage formuliert , weil ich wirklichlich nicht mehr in der Materie drin bin.

    Darüber hinaus, wie willst Du eine Bank dazu bewegen etwas zutun was sie nicht bereit ist zutun?
    Die Problematik stellt sich doch für jeden und für jede Verhandlung mit Banken: ob für den kleinen Angestellten, der einen Dispo haben will, ob für Schuldner, die einen Vergleich herbeiführen wollen, oder für Unternehmer, die einen Engpass haben.

    Einen Rechtsanspruch auf Entgegenkommen der Banken gibt es da nicht, es muss alles individuell ausgehandelt werden.
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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  3. gesperrt

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    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Hallo Ascalin,

    Verhandlungen mit Banken in der heutigen Zeit, in der Zeit von Basel II, kannst du weitest gehend knicken. Banker haben ohnehin schon immer die Regenschirme bei Sonne verteilt und im Regen wieder eingeholt. Mal ganz von den Fehlberatungen des letzten Jahrzehnts einmal abgesehen.

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    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Soooo einfach ist es nun auch wieder nicht !!!!!

    Aber - im Gegensatz zu vielen kleinen Schuldnern - werden die Bankvorstände -auch wenn sie eine GROSSE Mitschuld tragen (die ja so gerne unter den Teppich gekehrt wird) - NIEMALS in die Insolvenz getrieben. Sie erhalten -vorausgesetzt die Schuld wird nachgewiesen- eine kleine Geldstrafe und gut ist's.

    Oder habe ich etwa bei den Herren Vorständen der WestLB, IKB etc. von einer Insolvenz gelesen ???

    Ich würde es mir wünschen, damit diese Herren auch einmal erfahren, wie es ist, wenn der kleine Handwerksbetrieb schuldlos in die Pleite getrieben wird, weil Leute einfach die Zahlungen einstellen - im Gegenzug von Banken hierfür KEINERLEI Verständnis zu erwarten ist.
    Die Vorstände sind bei Banken ja meist auch nicht die Eigentümer. Die Eigentümer der Bank zahlen die Zeche.

    Bei Handwerksbetrieben sind Geschäftsführer und Eigentümer meist identisch.

  5. Inaktiver User

    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Zitat Zitat von Quirin
    Die Vorstände sind bei Banken ja meist auch nicht die Eigentümer. Die Eigentümer der Bank zahlen die Zeche.
    Ich sehe da keine großen Unterschied...Mir sind bisher keine Fälle bekannt (oder wurden nicht veröffentlicht?...), wo Bankeigentümer ihren Vorstand verklagen und so in die Insolvenz trieben ?

    War/ist es nicht eher so, dass in den vergangenen Jahren viele Vorstandsmitglieder die schlechte Bezahlung bemängelten, die Gehälter in den USA verglichen, aber dabei vergaßen, dass diese horrenden Gehälter auch deshalb gerechtfertigt waren, weil USA-Manager auch für Mißerfolge haften.

    Mir scheint - man möge mich korrigieren - dass die Gehälter zwar entsprechend angehoben wurden, aber diese Haftungsklausel dabei außen vor gelassen oder in geringem Maße berücksichtigt worden ist. Wie ließen sich sonst diese hohen Abfindungen -obwohl Mißerfolge nachgewiesen werden konnten- erklären ?!

    Warum werden horrende Gewinne als Geschäftserfolg ausgewiesen und hohe Verluste dem Steuerzahler angelastet. Vor diesem Hintergrund ist es kein Kunststück, eine Bank/Unternehmen zu führen - im Gegensatz zum Klein-Mittelbetrieb.

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    AW: Privatinsovenz, denkt hier mal jemand an die Gläubiger?

    Nochmal: Der Eigentümer einer Firma zahlt die Zeche, nicht der Geschäftsführer. Wenn der Eigentümer die Geschäfte seiner Firma nicht selber führen will, dann stellt er jemanden ein, der das für ihn erledigt. Wenn sich die Entscheidungen dieses Angestellten als falsch herausstellen, dann hat der Eigentümer halt Pech gehabt.

    Haftungsklauseln in amerikanischen Manager-Verträgen? Das wäre mir neu.

    Der Steuerzahler zahlt übrigens nur in Ausnahmefällen die Zeche, und zwar dann, wenn der Staat der Meinung ist, dass eine Pleite volkswirtschaftlich erheblich teurer ist als eine Geldspritze durch den Staat. Normalerweise soll man schlechte Firmen pleite gehen lassen, das ist die Selbstbereinigung des Marktes. Nur: Bankenpleiten treffen die Markwirtschaft im Mark, weswegen größere solche ein Eingreifen rechtfertigen.

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