Hallo zusammen,
ich musste Heute leider auch, mit der Fa. FKH GbR - UGV Inkasso GbR Bekanntschaft machen.
Und zwar in Form einer Kontopfändung!!!
Wenn man nach diesen Firmen googelt, nun...dann wirds bekanntlich spannend!
In einem Artikel wird sogar daraufhin gewiesen,
das Banken nur mit Vollstreckungsbescheid ein vorläufiges Zahlungsverbot erteilen dürfen.
Ausgestellt vom Amtsgericht Mayen...
Fragt man jedoch dort nach, exestiert NICHTS!!!
Auch die Telefonnummer auf dem Pfändungsbescheid exestiert nicht...
Hilft natürlich alles wenig, mein Konto ist dicht!
Habe es eben mal zum Anwalt gegeben.
PS: Ich habe vorher nichts von diesen Firmen gehört, erhalten...noch i was bestellt im Inet.
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20.10.2011, 11:21
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
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20.10.2011, 18:20
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Wenn es so ist, wie du sagst, würde ich eine Anzeige wegen Betrug erstatten und auch die Verbraucherzentrale davon unterrichten.
Und du bist dir ganz sicher, dass du nicht irgendwann einen Mahnbescheid übersehen oder einfach als nicht relevant wegegeworden hastWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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20.10.2011, 21:19Inaktiver User
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Das ist unfassbar, müssen die nicht vorher mahnen oder bei Gericht einen Beschluss beantragen?

Kann jeder XBeliebige, mit dem man noch nie zu tun, hatte einfach das Konto pfänden, das kann ich mir so nicht vorstellen?! Die müssten das doch irgendwie nachweisen, dass diese Forderung überhaupt (rechtmäßig) besteht, sonst könnte ja quasi jedem morgen das selbe "blühen"....
Ist denn gar keine Post oder so vorher gekommen ?!
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20.10.2011, 21:58
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Jeder x-Beliebige kann nicht pfänden, allerdings muss die Forderung auch nicht nachgewiesen werden. Man erwirkt zunächst einen Mahnbescheid, dann folgt ein Vollstreckungsbescheid. Gegen beide Bescheide kann man Widerspruch bzw. Einspruch einlegen. Erst dann muss die Forderung nachgewiesen werden. Wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig ist, kann entweder der Lohn oder das Konto gepfändet werden.
Wenn es jedoch keinen Vollstreckungsbescheid, der ja vom Amtsgericht erlassen wird, beim Amtsgericht unter dem angegebenen Aktenzeichen nicht vorliegt, muss es sich um eine Fälschung handeln. Dass der bei der Bank vorgelegte Bescheid gefälscht ist, hat die Bank offensichtlich nicht erkannt.
Dann hilft nur eine Anzeige bei der Polizei.Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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27.11.2011, 19:55
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
An alle Betroffenen, die mit so einem Zahlungsverbot zu kämpfen haben:
1) Ein solches Zahlungsverbot ist nur dann rechtlich zulässig, wenn tatsächlich ein Vollstreckungstitel beim Amtsgericht Mayen erwirkt wurde. Ob dies der Fall ist, kann beim Amtsgericht Mayen erfragt werden. Hierfür lässt man sich das Aktenzeichen des Titels nennen. Sollte so ein Aktenzeichen dagegen nicht vorliegen, lässt man sich dies vom Amtsgericht Mayen per Fax bestätigen.
2) Die weitere Abwehr der Forderung lässt man von einem Anwalt erledigen. Der Anwalt sollte ein Schreiben an die Bank faxen und zur sofortigen Aufhebung des Zahlungsverbots auffordern, unter Beilage der Kopie des Faxes des Amtsgerichts Mayen, dass unter dem genannten Aktenzeichen kein Titel vorliegt. Dasselbe gilt, wenn tatsächlich ein Titel vorliegt, aber die 1-Monats-Frist zwischen Titel und Vorpfändung bereits um ist.
3) Ferner sollte der Anwalt weitere Schritte prüfen, als da wären:
- Geltendmachung außergerichtlicher Anwaltskosten zur Forderungsabwehr
- Beantragung der einstweiligen Verfügung gegen eine Wiederholung einer ähnlich rechtswidrigen Aktion (Wiederholungsgefahr und damit Eilbedürftigkeit dürfte vorliegen)
- Einreichung der negativen Feststellungsklage gegen die Hauptforderung sowie evtl. überzogene Nebenkosten
- Geltendmachung sämtlicher Unkosten des Betroffenen im Rahmen der Schadenersatzforderung bei widerrechtlicher Kreditgefährdung gem. § 824 BGB, als da wären:
=> Fahrtkosten (zur Bank, zum Anwalt)
=> entstandener Zeitschaden (Freizeitschaden)
=> Zinsen aus widerrechtlichem Zahlungsverbot
=> Erstattung der Rücklastschriftgebühren aus wegen des widerrechtlichen Zahlungsverbots zurückgegangenen Lastschriften
=> Erstattung etwaiger Mahnkosten z.B. durch nicht mögliche oder verzögerte Zahlung der Miete sowie anderer ständiger laufender Kosten
Ferner sollte Strafanzeige wegen versuchten Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal erstattet sowie bei der hier zu erwartenden Verfahrenseinstellung Beschwerde an das zuständige Oberlandesgericht erstattet werden.
Ferner sollte eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale geprüft werden.
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30.12.2011, 21:23
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
An alle Leute die damit was machen möchten:
Auszug aus LexisNexis:
Copyright 2011 Schweiz. Verband Creditreform S.V.C.
Creditreform Schweizer Firmenprofile
10. November 2011
Provea SA;
route des Dragons 9 1033
Cheseaux-sur-Lausanne
Schweiz/Switzerland
* * * * * * * * * * KOMMUNIKATION * * * * * * * * * *
TELEFON: 0217319696
TELEFAX: 0217319001
* * * * * * * * * * FIRMENKENNZEICHEN * * * * * * * * * *
CREFO-NR: 406803847
* * * * * * * * * * FIRMENINFO * * * * * * * * * *
GEGRÜNDET: 2002
RECHTSSTATUS: Joint-stock Company ("AG") / Handelsregistereintrag: 21.11.2002
LETZTE ÄNDERUNG IM HANDELSREGISTER: 29. September 2011
BEMERKUNG ZU RECHTSFORMÄNDERUNG: Reprise envisagée : produits de beauté, d'entretien et de bijouterie, de compléments alimentaires et autres pour SFr.
BESCHÄFTIGTE: 150
2'000'000 au maximum. Reprise effectuée pour EUR 1'985'861.-
BRANCH OFFICE(S): there are none
PARTICIPATION(S): there are none
* * * * * * * * * * GESCHAEFTSFUEHRUNG * * * * * * * * * *
AUDITING AGENCY:
NAME: Ernst & Young AG
ORT: Basel
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Without signature
RECHTSFORM: Joint-stock Company ("AG")
HANDELREGISTEREINTRAG: 5. Oktober 1998
KAPITALART: Share capital
KAPITAL: CHF 8'000'000.00
BEMERKUNGEN: Branch Lausanne
...
BOARD OF DIRECTORS:
NAME: Donato Antonio Cortesi
STELLUNG: CEO
ORT: Lugano
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Poschiavo
BEMERKUNGEN: Acc. to register of companies publication dated 21.11.2002
NAME: Olivier Izard
STELLUNG: Delegate
ORT: Paris
LAND: Frankreich
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: France
NAME: Frédéric Blond
STELLUNG: Member
ORT: Paris
LAND: Frankreich
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: <CH
BÜRGERORT: F>
NAME: Nicklas Wihlborg
STELLUNG: Member
ORT: Pampigny
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: Sweden
COMPANY:
NAME: Provea SA
ORT: Cheseaux-sur-Lausanne
LAND: Schweiz
RECHTSFORM: Company
DIRECTORATE:
NAME: Olivier Izard
STELLUNG: Generaldirektor
ORT: Paris
LAND: Frankreich
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: France
...
NAME: Joël Le Bihan
STELLUNG: Generaldirektor
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: France
NAME: Directeur Franz Reith
STELLUNG: Member
ORT: Bettens
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Collect. signature in twos
NATIONALITÄT: Germany
BEMERKUNGEN: préc. Had collective signatory power.
GROUP AFFILIATION:
NAME: Groupe De Agostini
ORT: NOVARA
LAND: Italien
RECHTSFORM: Group
OWNER:
NAME: ÉDITIONS ATLAS SA
STELLUNG: Sole owner
ORT: Cheseaux-sur-Lausanne
LAND: Schweiz
RECHTSFORM: Joint-stock Company ("AG")
HANDELREGISTEREINTRAG: 7. Februar 1931
KAPITALART: Share capital
KAPITAL: CHF 1'929'000.00
SHAREHOLDER:
NAME: ÉDITIONS ATLAS SA
STELLUNG: Sole shareholder
ORT: Cheseaux-sur-Lausanne
LAND: Schweiz
RECHTSFORM: Joint-stock Company ("AG")
HANDELREGISTEREINTRAG: 7. Februar 1931
KAPITALART: Share capital
KAPITAL: CHF 1'929'000.00
OTHER AUTHORISED SIGNATORIES:
NAME: Cédric Lab
STELLUNG: Signing clerk
ORT: Etoy
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Les Bois
BEMERKUNGEN: avec un administrateur
...
NAME: John Léglise
ORT: Vaucresson
LAND: Frank
STELLUNG: Signing clerk
ORT: Territet
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Onex
BEMERKUNGEN: avec un administrateur
NAME: Johnny Peuget
STELLUNG: Signing clerk
ORT: Bercher
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: LusseryVillars
BEMERKUNGEN: avec un administrateur
NAME: Franck Charles Ruckstuhl Xavier
STELLUNG: Signing clerk
ORT: Lausanne
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Sirnach
NAME: Patrick Senn
STELLUNG: Signing clerk
ORT: St-Aubin-Sauges
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Buchs
BEMERKUNGEN: avec un administrateur
NAME: Fridolin Tschudi
STELLUNG: Signing clerk
ORT: Lausanne
LAND: Schweiz
ZEICHNUNGSBERECHTIGUNG: Joint power of repres. in twos
NATIONALITÄT: Switzerland
BÜRGERORT: Glaris
BEMERKUNGEN: avec un administrateur
* * * * * * * * * * GESCHAEFTSTAETIGKEIT * * * * * * * * * *
La Société de vente par correspondance PROVEA a été fondée en 2002 ; elle
connaît déjà une importante expansion sur le marché des sous-vêtements
féminins et masculins, dans plus de 15 pays d'Europe.
GESCHÄFTSGANG: Good course of business
ENTWICKLUNG: Positive business development
EXPORTANTEIL: 0
* * * * * * * * * * BRANCHE * * * * * * * * * *
BRANCHEN:
47 - Retail trade, except of motor vehicles and motorcycles
Diffusion et vente de produits de beauté, d'entretien et de bijouterie, de compléments alimentaires, de produits alimentaires et de vêtements.
Votre demandée est
détenue par la société Editions Atlas qui est elle-même détenue par De
Agostini Group.
* * * * * * * * FINANZDATEN * * * * * * * *
JAHR UMSATZ (Mio.)
2010 EUR 4'318.00
2009 EUR 4'160.00
2008 EUR 4'143.00
2007 EUR 3'647.00
BEMERKUNGEN: Data for consolidated group of companies. (De Agostini Group)
* * * * * * * * * * GESELLSCHAFTER * * * * * * * * * *
UMSATZ
LIIERUNG:
NAME: Edito-Service SA
ORT: Chêne-Bougeries
LAND: Schweiz
RECHTSFORM: Joint-stock Company ("AG")
HANDELREGISTEREINTRAG: 14. Mai 1981
KAPITALART: Share capital
KAPITAL: CHF 1'600'000.00
* * * * * * * * * * DIENSTLEISTUNGSFIRMEN * * * * * * * * * *
BANKER:
Banque Cantonale Vaudoise; Lausanne
ANLAGEVERMOEGEN:
IMMOBILIENART: No real property
OBJEKT: Rte des Dragons 9, 1033 Cheseaux
BEWERTUNG: CHF 0.00 Mio.
HYPOTHEK: CHF 0.00 Mio.
IMMOBILIENART: No real property
OBJEKT: rte des Dragons 7, 1033 Cheseuax
BEMERKUNGEN ZU IMMOBILIEN: A l'adresse Route des Dragons 7, 1033 Cheseaux-sur-Lausanne, la société Edition Atlas SA est propriétaire.
KAPITAL:
KAPITALART: Share capital
KAPITAL: CHF 2'000'000.00
LIBIERUNG: 100% liberiert
KAPITALGLIEDERUNG:
GLIEDERUNGSART: Registered shares
ANZAHL: 20'000
STUCKELUNGSBETRAG: CHF 100.00
KAPITALBEMERKUNG: avec restrictions de transmissibilité
2011-12-16
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13.07.2012, 13:43Inaktiver User
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Ich habe gerade gegen UGV (Faktoring einer Forderung der FKH GbR) wegen Überpfändung eine Klage vorbereitet. Die Staatsanwaltschaft Franktenthal führt derzeit ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen UGV durch. Die Methoden von UGV erscheinen mir überaus zweifelhaft (man muss vorsichtig sein mit Behauptungen).
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13.07.2012, 16:26Inaktiver User
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Vier Entscheidungen im Netz zu UGV (sie betreffen UGV unmittelbar):
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2003 - 1 Ws 353/03, NStZ-RR 2004, 298-299: zwischen dem 1. August 1993 und dem 3. August 1995 insgesamt 1.242 Straftaten des Betruges, die wegen Verjährung nicht verfolgt werden konnten
Amtsgericht Speyer, Urteil vom 22.02.2005 - 31 C 456/04:
Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 14.02.2006 - 20 C 399/05Insbesondere können sich die Beklagten nicht auf ein angebliches "konstitutives Schuldanerkenntnis" der Klägerin über EUR 526,84 berufen. Ein solches ist gem. §§ 138, 307 BGB unwirksam. Die Tatsache, dass die Beklagten eine über EUR 20,84 erworbene Hauptforderung durch nicht nachvollziehbare Gebühren auf einen Betrag in Höhe von EUR 662,01 "in die Höhe treiben", verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 I BGB. Insoweit wird auf die einschlägige Rechtsprechung bzgl. sittenwidriger Kreditverträge und überhöhter Verzinsungen Bezug genommen (vgl. Palandt, BGB, 63. Auflage, § 138, Rn 25 ff. und die dort zitierte Rechtsprechung).
Ebenso: Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 27.03.2006 - 20 C 401/05Der Geltendmachung der Forderung durch die Klägerin steht jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB entgegen, weil die Klägerin das aufgrund des Anerkenntnisses Erlangte alsbald gemäß §§ 812, 818 Abs. 1 BGB an die Beklagte zurück zu gewähren hätte (dolo agit qui petit quod statim rediturus est). Der allgemeine Arglisteinwand gem. § 242 BGB wird durch die Bereicherungseinrede des § 821 BGB auch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, NJW 2005, 2991, 2993). Das konstitutive Schuldanerkenntnis unterliegt vorliegend der Rückforderung wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1, erste Alternative, Abs. 2 BGB. Ein solches Anerkenntnis ist danach kondizierbar, wenn die gesicherte Forderung wie hier nicht besteht (vgl. BGH, NJW 1991, 2140).
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07.06.2013, 16:58Inaktiver User
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Anklage gegen die Verantwortlichen von UGV, FKH und Wehnert & Kollegen wegen gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßiger Erpressung bei der VI. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben.
Super!
Es geht um fünf Aspekte des von den Beschuldigten praktizierten Geschäftsmodell.

Geändert von Inaktiver User (07.06.2013 um 21:05 Uhr)
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16.06.2013, 21:03
AW: Fa. Provea/Tono+UGV Inkasso GmbH
Die Anklage läuft unter dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 beim Landgericht Frankenthal.
Betroffene, die Ärger mit Pfändungen wegen Forderungen der FKH/UGV haben, sollten ihren Anwalt bitten, unter Hinweis auf dieses Aktenzeichen Strafanzeige beim LG Frankenthal zu erstatten. Das gilt insbesondere bei erfolgten Vorpfändungen ohne zuvor ausgestellte Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide.
Ferner sollten die Betroffenen, die bereits Vollstreckungstitel der UGV/FKH bezahlt haben, mit ihrem Anwalt beratschlagen, ob nach Akteneinsicht in das o.g. Verfahren nicht eine Klage auf Herausgabe aus Bereicherung möglich und erfolgversprechend wäre.
Noch einmal der Hinweis an alle Betroffenen: auf gar keinen Fall in Eigenregie tätig werden. Auf gar keinen Fall irgend etwas unterschreiben, vor allem nicht die "Ratenzahlungsvereinbarung". Bei Problemen mit Pfändung u.s.w.: sofort ab zum Anwalt.


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